Beiträge von Walkery01

    jeder halbwegs moderne Serienanhänger hat ein COC, damit kann er in der gesamten EU zugelassen werden, auch in F und deshalb sind die ALLE für 130 gebaut und auf den Achsen steht als V Max 140 km/h

    Stimmt so nicht ganz.

    Mein WM Meyer Anhänger hatte in der COC Eine max Geschwindigkeit von 100km/h eingetragen.

    Der Debon hat in der COC eine max Geschwindigkeit von 140km/h eingetragen.

    C500 gibt es in Alu oder Plywood. Dach und Front sind Polyester, Seitenwände Alu oder Plywood und der Boden beim C500 ist aus Aluprofil. Wenn Du Aireline Schienen am Boden machen willst, würde ich mit Senkkopfschrauben durchschrauben oder evtl Kleben und mit Senkkopfnieten befestigen. Da die Seitenwände Plywood / Multiplexplatten haben, würde ich von aireline Schienen abraten. Entweder musst Du durchbohren und Schrauben oder aber Kleben, was aber vermutlich nicht lange halten wird da sich die Folie mit der die Wände beschichtet sind, ablösen wird.

    Also soweit ich Informiert bin darf man außen an einem Fahrzeug oder Anhänger die Kamera ja auch nur übern Rückwärtsgang ansteuern.

    Sonst käme es ja einer Überwachung gleich.

    Dann dürften die neuen, modernen LKW und Busse nicht mehr auf die Strasse. Die haben keine Rückspiegel mehr sondern nur noch auf jeder Seite eine Kamera und Monitore im Führerhaus.

    Meine Dashcam zeichnet z bspl immer nur 3Minuten sequenzen auf, somit keine dauerhafte Aufzeichnung.. ;)

    Ist das ein 12V-Akku-Schlagschrauber? Kann man mit dem Reifen wechseln?

    Ich habe einen von der Einhell X Charge Serie mit rund 230nm und der funktioniert einwandfrei zum Räderwechsel. Lösen und Anlegen der Radmuttern klappt wie beim Luftschrauber. Allerdings nutze ich zum Anlegen der Schrauben eine 115nm torque Verlängerung und ziehe dann mit Drehmoment Schlüssel nach.

    Arbeitsrechtliche und bei Kündigungen hat der Konzern auch schon Federn lassen müssen. Aber der leid tragende war in der Regel immer der Arbeitnehmer. Bekommt er Abfindung, muss er diese erst verleben und bekommt kein Arbeitslosengeld, sollte er keine neue Arbeit finden und sollte er eine neue Arbeit finden, verschlechtern sich die meisten.

    DerKrümel ,der Konzern ist so groß und es gibt Absprachen mit den Betriebsräten. Sicherlich hat bei über 200.000 Mitarbeitern Weltweit schon jemand versucht dieses System anzufechten und hat es nicht geschafft. Und ich komme mit dem System zurecht und werde sicherlich in meinem Alter meinen super sicheren Arbeitsplatz gefährden. Im Laufe meines Arbeitsleben habe ich schon einige Mitarbeiter erlebt, die mit dem System in der jeweiligen Firma nicht einverstanden waren und geklagt haben. Einige haben berufliche Einschränkungen in Kauf nehmen müssen und andere wurden ersatzlos Ersetzt. Ich habe keine Lust wegen so einer "Kleinigkeit", mit 60 Jahren mir einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Ich möchte hier entspannt meine letzten Jahre absitzen.

    swifty3 deshalb habe ich auch geschrieben, "ob man Bluetooth braucht bleibt jedem selbst überlassen", ohne diese Spielerei gibt es die Waage schon ab ca 50.-€. Ich gebe so viel Geld im Jahr Sinnfrei aus da kommt es auf diesen "kleinen" Betrag", für etwas welches man öffters Nutzen kann, nicht unbedingt an. Ist ja kein Einweggerät..

    Tomfred das ist nicht immer so einfach, es gibt auch Termine mit einer höheren Priorität und die sind jetzt noch nicht bekannt.

    Generell hast Du aber Recht. Ich kann bei uns im Betrieb zwar jetzt schon einen Urlaubswunsch eintragen aber Offiziell kann bei uns der Urlaub aber erst ab September für das nächste Jahr eingetragen werden und das geht dann in drei Phasen: 1. Phase Haupturlaub max 2 Wochen, 2. Phase Urlaub auch max 2 Wochen und in der 3. Phase dann der Rest. Ist der Wunschtermin dann schon von einem anderen Kollegen*in belegt, geht das dann nur noch Kurzfristig, je nach Personaldichte. Dieses System gefällt mir zwar nicht, ist aber in einem Konzern in dem 365 Tage gearbeitet wird nicht anders möglich. Zudem darf kein überschneidenter Urlaub eingetragen werden.

    Dieses System jetzt weiter zu erläutern gehört hier nicht hin und würde auch den Rahmen sprengen...

    Wenn man keine Stützlastwaage hat, kann man sich auch mit einer Personenwaage behelfen.

    Diese unter das Stützrad (ist etwas ungenauer) oder ein stück Holz auf die höhe der Kupplungskugel ablängen und unter die Kupplung, auf die Waage stellen.

    hix01 hast Du nach dem Ausbau mal die Stützlast gewogen?

    Ich habe nur ein Ersatzrad im Bug und die Wippe in ungefähr der gleichen Position wie bei Dir und habe mit verladenem Motorrad (Honda F6C ca 350kg) schon 75 kg Stützlast, ich vermute mal mit dem Regal und den ganzen Sachen im Bug kommst Du da drüber.

    Ich habe bei meinem Golf 7 nur 80 kg Stützlast, viel mehr wirst Du bei Deinem Zugfahrzeug ja auch nicht haben.

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    Mein Debon hat in der COC eine Höchstgeschwindigkeit von 140km/h eingetragen. In Frankreich dürfen Gespanne unter 3,5to z GG 130km/h fahren. In Deutschland ist die max Geschwindigkeit nun mal "nur" 100km/h. Wenn jetzt mal einer schneller als 100km/h fährt ist er nicht gleich ein Schwerverbrecher der angezeigt gehört. Ich fahre auf der Autobahn auch mal 120km/h um schneller Überholen zu können. Wie oft habe ich so Schnarchnasen auf der Autobahn vor mir, die meinen 80 oder 90 km/h seien auf der Autobahn schnell genug, wenn man dann anfängt diese mit 100km/h zu Überholen, wachen sie auf und geben Gas. Da überholte ich lieber gleich mal etwas schneller und bin vorbei bevor die aufwachen.