Überlänge mit Rundumleuchte markieren

  • Schönen Guten Abend,


    Folgender Fall:

    An einem Pritsche Transport sind Gegenstände mit langem Überhang zu transportieren.

    Diese möchte ich mit einer Rundumleute Gelb markieren.

    Dazu wollte ich einfach einen 13 pol Stecker die Rundumleute an pin 7 und pin 3 anschliessen, das wenn sie benötigt wird eingesteckt werden kann und mit dem Fahrzeuglicht angeht.


    Meine Überlegung ist nur ob bei der Zusatzlampe nicht die Sicherung fliegt weil zu viel Leistung an der Anhängersteckdose am Transporter gezogen wird?!


    Sorry wenn zu kompliziert versucht habe

    Auszudrücken was ich meine.


    Schönen Abend noch.

    Gruß

    Chris

  • Guten Abend Chris,

    für den Transport von Gütern mit Überlänge ist an der überstehenden Ladung ganz hinten ein Warnschild anzubringen. Meines Wissens ist der Betrieb einer Lampe dafür nicht erlaubt. Sollte es sogar die gelbe Leuchte sein, darf dieses nur an Sonderfahrzeugen (Straßenbau / Reinigung und Abschleppdienste) benutzt werden.


    Wenn ich falsch liege, so ist zu überlegen, besser

    - Pin 9 (Dauerplus) und 13 (Masse dafür) oder

    - Pin 10 (Ladeleitung / Zündung) und 11 (Masse dafür) zu verwenden.

    Generell sind die Sicherungen so ausgelegt, dass ein Lämpchen mehr auch nichts ausmacht.


    Gruß ins Rhein/Mosel-Gebiet

    von Jurgis

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

    Hakenträger: Ford Fusion 1.6 TDCi, 66kW, BJ 2007, Schaltgetriebe

    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz

  • Hallo


    ne herkömmliche Rundumleuchte hat ne 55Watt Birne, das ist für die meisten Anhängersteuergeräte definitiv zu viel, im besten Fall fliegt nur die Sicherung


    wenn dann auf Dauerplus usw, aber


    DU darfst das eh nicht, für überstehende Ladung gibts die roten Fähnchen oder rote Schilder bzw Zylinder


    (Abmessungen stehen in der STVZO)


    ab 1m mußt du es haben, bis 1,5 m kannst fahren wohin du willst, bis 3m nur im 100 km Umkreis


    Nachts mußt ne rote Lampe hinmachen, die kannst auf 5 oder 7 mit drauf schalten, hat ja nur 5 oder 10W



    Rundumleuchten sind erst bei Überlängen erlaubt und auch nur dann wenn sie in der Ausnahmegenehmigung mit drin stehen bzw wenn einer Dauergenehmigung vorliegt und die Rundumleuchte von Amts wegen vorgeschrieben ist



    für deine 5 Dachlatten mußt entweder ein geeignetes Fahrzeug nehmen das lang genug ist, oder sie heim tragen



    für Privatleute gibts Rundumleuchten in abgeschwächter Version mit 35W Lampe, diese sind aufm Autodach als Pannenleuchte bzw um vor einem Unfallort zu warnen erlaubt, aber auch sonst zu nichts weiterem


    Gruß Mani

  • Das sehe ich genauso :)....

    Und im Zweifelfall für den Angeklagten :rolleyes:....


    Ich denke und hoffe, dass die :police: in dem Fall dann ein Auge zudrückt und an die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr denkt 8)...

  • Folgender Fall:

    An einem Pritsche Transport sind Gegenstände mit langem Überhang zu transportieren.

    Diese möchte ich mit einer Rundumleute Gelb markieren.

    Chris

    Hatten wir vor Jahren auch mal und haben bei der Autobahn-Polizei gefragt.

    Uns wurde damals gesagt, man benötigt diese rote Fahne und bei Dunkelheit eine rote Zusatz-Beleuchtung.

    Ich habe mir damals eine LED-Magnetleuchte mit Batterien besorgt.

    Die Leuchte hat etwa 10 verschiedene Modi, u.a. Rundum-Lauflicht, Stroboskop-Blitzer, Dauerlicht, usw.

    In Absprache mit der Polizei habe ich damals den Stroboskop-Blitzer eingestellt (also ähnlich der gelben Blitzer der modernen Sicherungsfahrzeuge, nur in rot). Dies´ wäre zwar eigentlich auch nicht erlaubt - rotes


    CIMG2800.JPGCIMG2799.JPG ( Funktioniert sogar noch :) )


    Dauerlicht sei angeblich Vorschrift, aber für "schlafende" LKW-Fahrer und lediglich 100 km Autobahn sicher von Vorteil, so die Aussage der freundlichen Beamten.


    ( Bitte unbedingt überprüfen! )

  • Nachts mußt ne rote Lampe hinmachen, die kannst auf 5 oder 7 mit drauf schalten, hat ja nur 5 oder 10W

    Uns wurde damals gesagt, man benötigt diese rote Fahne und bei Dunkelheit eine rote Zusatz-Beleuchtung.

    Dafür habe ich mir so´n Fahrradrücklicht bzw. auch für Fußgänger geholt.


    Die LED-Magnetleuchten habe ich auch. Musst nur gucken, dass die ordentlich befestigst ;)

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - 05.2024)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - 07.2024)

    BMW 530d, EZ 06/2014 (08.2024 - heute)


    Motorräder:

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Das mit der Rundumleuchte würde ich lassen...zumindest bei uns reagiert die Pol da sehr allergisch.

    Scheint wohl eine Kampagne gegen das unnütze nutzen von gelben Rundumkennleuchten zu sein...irgendwie ja auch verständlich wenn man sich anschaut was so alles mit gelb durch die Gegend eiert und es eigentlich nicht darf.

    Ich selbst nutze rote Fahne und einen roten PowerFlare bei Nacht.
    Bisher nie Probleme bei Kontrollen damit gehabt, im Gegenteil, schon 2 mal nachts von der Autobahn Pol rausgezogen worden nur um mir ein Lob dafür abzuholen.

    Es gab beim Bund mal so ein schickes Set mit ner Tafel und ner Lampe...

  • Die LED-Magnetleuchten habe ich auch. Musst nur gucken, dass die ordentlich befestigst ;)

    Bei meiner ist so eine Öse dran zum Aufhängen.

    Mit Kabelbindern kann man ganz gut arbeiten.... ;)

  • klar ist vom Verstand her auch ne verbotene Leuchte besser als gar keine Leuchte, aber wie schon gesagt wurde

    zumindest bei uns reagiert die Pol da sehr allergisch.

    mögen die :police: das garnicht wenn man ne Rundumleuchte hat die man nicht haben darf, weil wenn das jeder macht, dann nimmt die Lampen keiner mehr ernst, die sollen vor überbreiten oder langen Fahrzeugen warnen, und nicht vor Karl Heinz der mal wieder 5 Dachlatten ausm Baumarkt heim fährt


    bei uns sind se einigermaßen großzügig, aufm Patrol hatte ich auch eine drauf, hat sich keiner Beschwert, im Gegenteil, wenn ich damit auf der Autobahn an ner Unfallstelle gestanden bin, waren die immer froh das ich abgesichert hab


    in BW schaut das anders aus, da haben se mich mal einfach nur so rausgezogen wegen der Lampe, hab se halt dann schnell abgenommen

  • Bei und geht man inzwischen sogar gegen die Baufahrzeuge vor welche innerhalb einer geschlossenen Absperrung auf der Autobahn o.ä. die Kennleuchte an haben um dem Übermaß Einhalt zu gebieten.

    Wegen einer oder zwei (Magnet)Kennleuchte(n) auf dem Dach zur Unfallsicherung hatte ich noch nie Probleme, im Gegenteil.
    Auch wenn die beiden fest eingebauten Heckblitzer gerne mal zu Nachfragen führen =)

    Lustig ist nur das einem Großteil der Polizisten nicht bekannt ist das es zugelassene Kennleuchten für Privatanwender gibt

  • Nabend,


    Also lieber nur Rundumleuchte dabei haben für den Pannenfall.


    Dann dürfte aber theoretisch nichts gegen das anschliessen über die Steckdose der Anhängerbeleuchtung sprechen.

    (Also Lampe an 13 Pol Stecker und bei Bedarf nur an Steckdose wie Anhänger anschliessen).

  • aber dann die "private" 35W Version


    und angeschlossen werden die normal am Ziggi Anzünder

    Also für alle welche es Interessiert:

    Zusätliche Kennleuchten für den "Privatanwender" welche NUR in Verbindung mit dem Warnblinklicht und auch nur in den Fällen, in welcher das Warnblinklicht genutzt werden darf, zulässig sind müssen dem §53a Abs. 3 StVZO entsprechen.
    Entsprechende Prüfzeichen sind an der Leuchte angebracht.

    Um mal einige Typen zu nennen (so viele sinds ja eh nicht)

    Hänsch Effekta Baureihe
    > COMET-E effekta (findet sich ab und an gebraucht aus BW Beständen)
    > RWS SPUTNIK SL

    > RWS 40 PICO LED/ RWS SPUTNIK PICO LED
    > SPUTNIK COMPACT


    Hella:
    HELLA BST

    Andere:
    PH4 LED Heckblitzer

    http://www.anwalt-moenchenglad…senverkehr-zulaessig.html


    Und für alles andere:
    § 34 StGB