Transport eines Bootsanhängers zum Gutachter

  • Guten Tag,

    Ich möchte für einen Bootsanhänger - aus China ein Gutachten erstellen lassen und den Hänger, der bisher nur als Hafentrailer genutzt wurde danach zulassen. Der Transport soll nur mit Versicherung - erfolgen Kurzzeitzulassung ist nicht möglich, weil es keine Hersteller Papiere gibt

    Gibt es dazu Erfahrung, danke für jede Antwort

  • Kurzzeitkennzeichen gibt es auch zur Erlangung der Betriebserlaubnis, also auch ohne Papiere.

    Ich hatte damals immerhin eine Fahrgestellnummer.


    Bekommst dann aber eine Einschränkung auf deinen und die Nachbarkreise und dass Du halt nur Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubnis durchführen darfst (oder so ähnlich).


    So nicht ganz alltägliche Sachen sind halt manchmal mit Diskussionen bei Straßenverkehrsamt verbunden, aber gehen tut das.

  • für einen Bootsanhänger - aus China


    Aus China? Wow, wie kommt der bis nach Deutschland? Wir brauchen unbedingt :foto::foto::foto:


    Ansonsten wurde zum KZK ja schon alles gesagt...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • STOP ! STOP ! STOP !

    Hier bitte nicht die Begriffe durcheinander werfen.

    Man bekommt eben KEINE Kurzzeitzulassung mit Beschränkungen sondern lediglich eine eingeschränkte Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
    Die gilt dann ausschließlich für direkte Fahrten vom Fahrzeugstandort (wer den Fehler hierbei erkennt ist gut) zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und zurück.
    Ein entsprechender Vermerk wird im Fahrzeugschein eingetragen.


    Eine Kurzzeitzulassung (3 Tages Kennzeichen, gelber Rand) KANN NUR mit gültiger HU und AU Fahrzeugbezogen erteilt werden.
    (leider, zum Leidwesen aller Gebrauchtwagenkäufer)



  • Zitat

    Für Fahrzeugüberführungen ist ein gültiger TÜV von Nöten – oder geht es doch?

    Um uneingeschränkt mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren zu können, ist ein gültiger TÜV nachzuweisen. Dieser ist entweder auf dem alten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I vermerkt oder kann in Form einer Bestätigung (HU-Bericht) eingereicht werden. Hat das Fahrzeug keinen TÜV, dürfen nur Fahrten zur Erlangung eines solchen und zurück durchgeführt werden. Die Hauptuntersuchung kann beispielsweise beim TÜV, bei der DEKRA, bei unabhängigen Prüfstellen sowie bei Werkstätten stattfinden. Wichtig: Die Fahrten zu den Prüfstellen müssen auf direktem Wege erfolgen. Lässt man sich außerhalb der Route erwischen, kann ein Bußgeld von 50,00 Euro ohne Punkte erhoben werden. Als für Fahrten genehmigtes Areal wird hier der Zulassungsbezirk der zulassenden Behörde genannt.



    Zitat

    Das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis

    Importe oder umgebaute Kraftfahrzeuge haben nicht immer eine gültige Betriebserlaubnis. Um diese zu erlangen, kann ebenfalls das Kurzzeitkennzeichen genutzt werden. Ein entsprechender Vermerk wird in die Kurzzeitkennzeichenzulassung eingetragen. Es dürfen nur Begutachtungsstellen im eigenen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk angefahren werden. Die Betriebserlaubnis kann beispielsweise bei TÜV und DEKRA beantragt werden. Die Anforderungen zur Erlangung einer gültigen Betriebserlaubnis weichen von den Anforderungen einer normalen Hauptuntersuchung ab.




    https://versicherung-kurzzeitk…rzzeitkennzeichen-aktuell

  • Hallo


    ist ja alles schön und gut, aber wichtiger wäre doch erstmal zu wissen um was für ein Teil es sich da handelt


    China und deutschen TÜV, da läuten doch erstmal sämtliche Alarmglocken, außer es ist so ein ungebremstes

    Spielzeug für Schlauchboote


    aber sollte es was über 750 kg sein, dann könnte es eh schon schwierig werden


    Also erzähl mal mehr über die vorhandene oder nicht vorhandene Technik und mach ein paar vernünftige Bilder dazu


    Gruß Mani

  • Dann drucke denen doch einfach den Gesetzestext aus damit sie ihren Dienst in Zukunft nicht nach eigenem Ermessen sondern endlich mal nach Vorschrift machen:


    Zitat

    (7) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht vor oder liegt der Ablauf der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Absatz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.



    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html



    Was zur Hölle bedeutet diese Meldung als ich vorhin den kompletten Absatz 7 zitieren wollte??

    Zitat

    Ihre Nachricht enthält folgende zensierte Wörter: "Plus vierundvierzig" (ich muß es ausschreiben sonst will er das nicht)

  • Was zur Hölle bedeutet diese Meldung als ich vorhin den kompletten Absatz 7 zitieren wollte??


    Zitat



    Ihre Nachricht enthält folgende zensierte Wörter: "Plus vierundvierzig" (ich muß es ausschreiben sonst will er das nicht)

    Zurecht zensiert, da die richtige Lösung 42 lautet... :weg:

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Ich hätte das Ding schon längst auf einen anderen Anhänger gepackt und wäre in der Zeit schon lange zu Hause.

    MfG Pit

    Hat er vielleicht ja auch schon. Er äußert sich ja nicht weiter zum Thema.

  • Das kommt in letzter Zeit sehr oft vor.....

    Hier möchte ich Euch nochmal den "Aufruf" von Lars ans Herz legen :super::super:...

    Recht hat Er und wenn sich alle neuen User dran halten, sollte etwas mehr "Kultur" spürbar sein ...


    Gruß Jens

  • Hallo,

    falls das Thema noch aktuell und der Themenersteller noch interessiert ist:


    Kreis Emmendingen, Nähe Elsaß/Frankreich und viele Grenzgänger.

    In Frankreich sind Anhänger bis ich glaube 800 kg zulässiges Gesamtgewicht automatisch mit einem zugelassenen Kfz mit angemeldet und mitversichert und bekommen das gleiche Kennzeichen wie das Kfz. Das wird nirgends eingetragen, es gibt auch keine separate "Karte Gris".

    Der Anhänger darf auch an anderen Fahrzeugen genutzt werden und ist nicht an das "Mutterschiff" gebunden.


    Frag einen Elsässer oder Franzosen, ob er dir seine Nummer oder die seiner Frau ausleiht, tacker die Tafel dran, und lass ihn den Anhänger mit einem französischem Zugfahrzeug-PKW (es geht aber auch mit deutschem Kennzeichen, nur führt das dann zu zuvielen Diskussionen) zum deutschen (grenznahen) TÜV fahren.

    Weil der TÜV zur Abnahme ein zugelassenes Fahrzeug will, und das ist es dann.


    Ich hatte das vor Jahren mit einem Anhänger, der seit zig Jahren abgemeldet war (deutscher Brief war aber noch vorhanden), so gemacht, um ihn beim TÜV vorzufahren und dann anzumelden.

    Die TÜV-Tante am Tresen hat zwar rum genölt, der Prüfer wußte aber sofort bescheid und hat das diskussionslos gemacht.

  • In Irland gibt es gar keine Zulassungen für Anhänger. Da gibts nur Kennzeichenwiederholung. Also das gleiche Kennzeichen wie das Zugfahrzeug.

    In 50% der Fälle hat man es aber vergessen... in 10% mit einem Edding hinten draufgeschrieben ... Achso... bei weiteren 25% der Fällen ist hinten das falsche Kennzeichen dran...


    Licht ist auch überbewertet, genauso wie die korrekte Größe der Räder (gern alles durcheinander) oder die korrekte Anzahl der Radmuttern oder gar Räder :)


    Komm doch nach Irland und alle deine Probleme sind verschwunden :)


    Cheers

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03