Fahrradanhänger Heinemann FT 200

  • Hallo zusammen,


    ich habe gestern im Netz einen Fahrradanhänger von Heinemann Typ FT 200 gekauft.


    In der Betriebserlaubnis (Bilder waren abfotografiert) steht das der Anhänger Steuer- und Zulassungsfrei ist.


    Wie ist das zu verstehen?

    Bedeutet das das man Ihn ohne Zulassung ziehen kann, er gewertet wird wie ein Trägersystem

    auf der AHK ?

  • Fahrrad anhänger ? ist das vielleicht ein Fahrrad Träger was man auf anhängerkupplung ankoppeln kann? kenne nur Motorrad Anhänger oder ein Motorrad anhänger was man dann für Fahrräder extra umgebaut. Zulassungsfreie Anhänger sind meistens sind Anhänger was zb mit sport und freizeit zu tun hat zb können Pferdeanhänger Motorrad anhänger sein was grüne Nr Schilder kriegen

    Hapert Amigo Large Version (1350 KG ZGG)

  • Guten Morgen,


    so sieht das Gefährt aus.

    Das mit dem Kennzeichen ohne Zulassung kenne ich auch nur vom Fahrradträger, das grüne Kennzeichen

    von Sportanhängern.

    Aber von so etwas habe ich noch nichts mitbekommen.


    FT200.JPG


  • Wie ist das zu verstehen?

    Bedeutet das das man Ihn ohne Zulassung ziehen kann, er gewertet wird wie ein Trägersystem

    auf der AHK ?

    Laut Verkaufsprospekt schon. Gleiche Kennzeichen.

    Was der :police: bei einer Kontrolle sagt :/.....

    Müsste dann ja aber auch eindeutig aus den Papieren hervorgehen...

  • In der Betriebserlaubnis (Bilder waren abfotografiert) steht das der Anhänger Steuer- und Zulassungsfrei ist.

    Hallo,

    Also ich habe mit vor kurzem einen Anhänger zu Motorradtransport gekauft.

    Auf der Zulassung habe ich dann die Unterlagen von der Versicherung und die Kontoverbindung für die Steuer übergeben.


    Die nette Dame auf der Zulassung hat sich alles angeschaut und mit mitgeteilt:

    Für diesen Anhänger müssen sie keine Steuer und keine Versicherung zahlen!


    Anmelden musste ich ihn dennoch und zum TÜV muss er auch.


    Gruß Uwe

  • Als der Anhänger verkauft wurde hatten die auch nur ein Wiederholungskennzeichen! Das hat sich irgendwann in den 90er Jahren dann geändert.

    Mitlerweile müssen die zum TÜV und auch Zugelassen werden. Steuern und Versicherung fallen nicht an, sofern du ihn wirklich NUR für den Fahrradtransport einstzt. Ist wie bei Bootstrailern etc.... Bei der Versicherung sollte man sich überlegen ob man da nicht doch eine abschliesst. Es gibt da so ein paar ganz wenige Situationen, in denen das sinnvoll ist.

  • Du brauchst keine Versicherung! Die würde ich dir nur Empfehlen, da sie sinnvoll ist.


    Das Wiederholungskennzeichen: siehe oben gibt es so nicht mehr das ding muss zum TÜV und dann mit TÜV Bericht und ABE zur Zulassungsstelle. Dort bekommst dann ein grünes Kennzeichen für den Anhänger und damit darfst dann fahren. Im Fahrzeugschein steht dann wahrscheinlich SDAH F. Sportgeraete.


    Dein Anhänger braucht gemäß §4 Abs 2 FZV ein Kennzeichen und dies bekommt er nur mit gültiger TÜV Prüfung.

  • Bei der Versicherung sollte man sich überlegen ob man da nicht doch eine abschliesst. Es gibt da so ein paar ganz wenige Situationen, in denen das sinnvoll ist.

    Ich kenne das nur so, dass bei Fremdschäden, die man mit dem am Zugfahrzeug angekuppelten Anhänger verursacht, die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs in der Pflicht ist. Was ist denn zum Beispiel, wenn der Anhänger nicht angekuppelt in ein anderes Auto rollt?

    Wer zahlt dann?


    Ich nutze ja meinen Planenanhänger zum Radtransport, sonst hätte ich doch glatt jetzt eine Idee mehr :super: :biggrins:

    Übrigens wurden die Dinger vor vielen Jahren vergleichsweise viel bei uns verkauft, das Kennzeichen ist ja auch aus meiner Heimat.

    Der Träger auf der AHK bereitet mir immer ein sehr ungutes Gefühl und ich benutze den nicht gerne.

  • richtig, das Ding braucht eine Betriebserlaubnis und ein eigenes Kennzeichen, auch wenn es Steuer und VS frei ist


    so wie im Prospekt geschrieben, das gibts schon lang nicht mehr

    Bestandsschutz?


    Bei uns gibt es angeblich jemanden, der hat sich in den 40er-Jahren lebenslang von der Kfz-Steuer mit einer Einmalzahlung befreit und zahlt

    heute noch nichts. Das Deutsche Reich gibt es auch schon lange nicht mehr.

  • Die Betriebserlaubniss hat das Fahrzeug (siehe Fotos in Beitrag 11). Die behält auch weiter Ihre Gültigkeit er kann das Fahrzeug ja weiter benutzen. (Bestandschutz erfüllt)


    Im Gegensatz zu der Zeit als der Herstellerprospekt erstellt wurde (ja die Geschichte mit dem Anhängerkennzeichen kommt aus dem Prospekt), fahren heute zulassungsfreie Anhänger nicht mehr mit einem Wiederholungskennzeichen sondern mit einer zugeteilten Grünen Blechtafel (§4 Abs 2 FZV). Sie sind Steuerbefreit und unterliegen nicht dem Pflichtversicherungsgesetz. Lediglich müssen sie alle 2 Jahre zum TÜV. Er wird wenn er sich das Kennzeichen zuteilen lässt (zuteilung eines Kennzeichens und nicht Zulassung), auch die ABE wieder mitbekommen und zusätzlich eine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekommt er nicht!


    Im übrigen finde ich diese "es gibt angeblich..." immer sehr interessant. Nennt doch mal bitte nachprüfbare Aktenzeichen, Namen und Urteile, dann fällt es einfacher so etwas zu verstehen und zu glauben. Gibt es die Nachprüfbarkeit nicht sind das einfach nur Gerüchte und mit einem neumodischen Begriff kann man einfach "fake News" sagen.

  • Ich benutze Fahrradträger, grade voll geladene, auch nur ungern. Schaukelt bei egal welchem Tempo wie verrückt.

    Dafür kann man mit dem Träger mit 150 nach Hause fahren, mit dem hänger nur 80 (100). Da kommt man schon merklich schneller an.

    Vielleicht muss ich mich mal nach einem Träger für das Dach umsehen

  • Bei 4 (E-) Bikes ist die Lösung mit dem Fahrradträger auf der AHK gewichtstechnisch nicht mehr machbar.

    Also bleibt entweder mit 2 Autos fahren oder einen Anhänger mitnehmen.


    Ich habe mich für den Anhänger entschieden. :)

  • Ich benutze Fahrradträger, grade voll geladene, auch nur ungern. Schaukelt bei egal welchem Tempo wie verrückt.

    Also ein zweier Träger mit zwei Fahrrädern ist voll geladen. Dieser schaukelt bei mir nicht... okay 200km/h habe ich noch nicht getestet, aber 130 kein Problem.

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - 05.2024)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - 07.2024)

    BMW 530d, EZ 06/2014 (08.2024 - heute)


    Motorräder:

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Ich verstehe euch nur zu gut. Auch mein Thule 922 schaukelt mit den drei Rädern drauf ziemlich stark und ich habe de facto ständig den Rückspiegel im Blick.

    Ich weiß es ja, er fällt nicht ab, er ist ja auch schon xmal weit gereist, aber ein gutes Gefühl ist was anderes.

    Wenn es mich nicht so stark bremsen würde, wäre der kleine HP 300 Zweithänger für die Fahrräder ideal. Aber das macht bis zur Ostsee fast zwei Stunden mehr.

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Haste mal versucht den HP 300 mit der 100er auszurüsten? Bringt 20 km/h Reisegeschwindigkeit mehr

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997