Zulassung eines Sportpferdeanhängers als Ackergaulanhänger

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    Hallo,

    ich habe einen Pferdeanhänger gekauft, der steuer- und versicherungsfrei für Sportzwecke "zugelassen" ist.

    Den wollte ich gestern auf mich ummelden und dabei gleichzeitig als "SDAH Viehtransporter" zulassen.

    Hierfür muss ich den Anhänger nicht umbauen oder verändern. Er bekäme halt nur eine andere Bezeichnung.

    Die Umschreibung wurde abgelehnt. Es wurde ein Gutachten nach Paragraf 21 verlangt.


    Das ist in meinen Augen nur Geldschneiderei.


    Hat jemand eine Idee, wie es anders geht?


    Gruß


    Peter

  • Hallo Peter


    Du bist eigentlich lang genug hier das es wissen müsstest


    Zulassungsstelle darf nichts ändern, das muß immer der TÜV machen


    is ja aber auch nur ne einfache Eintragung ohne technische Änderung, kostet 36 € ungefähr


    Gruß Mani

  • Hallo Mani,


    ich möchte ja nichts geändert haben. Es soll nur ein schwarzes Kennzeichen dran.


    In den Richtlinien, die ich gerade gefunden habe, steht:


    "Auf Antrag des Verfügungsberechtigten können auch die nach § 3 Absatz 2 FZV von

    den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zuge-

    lassen werden (§ 3 Absatz 3 FZV). Für diese, von den Vorschriften über das Zulas-

    sungsverfahren ausgenommenen (also auch für zulassungsfreie, aber kennzeichen-

    pflichtige) Fahrzeuge ist bei deren Zulassung auch eine aus den Teilen I und II be-

    stehende Zulassungsbescheinigung auszufertigen."


    Warum gibt es diese Bestimmung sonst?


    Gruß

    Peter

  • tja zu was es machen Gesetzestext gibt frag ich mich auch oft, wenn sich keiner dran hält


    aber Du hast ja da auch nur ein Gutachten und dieses Gutachten ist Massgeblich


    entweder muß der TÜV die Änderung bestätigen oder der Fahrzeughersteller


    für grünes Kennzeichen brauchst normal ne Betriebserlaubnis, für schwarze entweder den fertigen Brief vom Hersteller, ein COC, oder eben auch ein Gutachten vom TÜV


    Hierfür muss ich den Anhänger nicht umbauen oder verändern. Er bekäme halt nur eine andere Bezeichnung.

    eben, deswegen sagt ich ja, ohne Begutachtung ohne technische Änderung



    diesen von dir zitierten Satz kannte ich auch noch nicht, aber ok, dann geh nochmal hin und und leg das Papier so vor, eventuell klappts ja dann


    oder einfach ne andere Zulassungsstelle, oft reicht das schon, siehe hier


    war zwar genau umgekehrt, aber die erste hats nicht gemacht, die zweite Problemlos

  • Ist doch völlig egal was da drin steht. Wenn du n schwarzes Kennzeichen haben willst musst du doch nichts an der Eintragung ändern lassen.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Einen Anhänger mit grünem Kennzeichen kann doch ohne weiteres mit schwarzem Kennzeichen zugelassen werden oder nicht?

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Da es bei meinem Pferdeanhänger schon einige Jährchen her ist, weiß ichs nicht mehr 100% genau.
    Aber sicher weiß ich, dass ich keine §21 Abnahme machen musste.


    Ich bin zur Zulassung, Anhänger war vom Vorbesitzer noch auf grüner Nummer laufend, habe die grüne abgemeldet und mit dem Hinweis "ich wünsche ein schwarzes Kennzeichen, da der Anhänger nicht nur zum Tiertransport eingesetzt wird" auch tatsächlich problemlos eine schwarze Nummer zugeteilt bekommen.


    Da der Anhänger grün gemeldet war, war ziemlich sicher kein Brief dabei sondern eben nur die BE und der Schein.

    Aber die BE ist ja faktisch die Basis des Briefs, es steht im Brief nichts anderes drinnen, was nicht auch in der BE steht - außer halt Anzahl Vorbesitzer und sowas.


    War bei mir jedenfalls tatsächlich kein Problem.



    EDIT: ah, ja.
    Im letzten Beitrag von Glonntaler stehts ja.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Hallo,

    heute gab's einen Anruf vom Abteilungsleiter. Es geht doch ohne Gutachten.

    Termin in der nächsten Woche bei der Chefin von der Zulassungsstelle persönlich.

    Ich werde berichten.

    Gruß

    Peter

  • Hallo zusammen,


    ich musste damals auch beim Tüv vorbei fahren um den Pferdeanhänger von "Grün" auf "Schwarz" ummelden zu können.

    Habe da dann auch gefragt ob ich das später wieder rückgängig machen könne, hier wurde gesagt, dass der Anhänger dann erneut vorgeführt werden müsse um zu kontrollieren ob er für die "Sportzwecke" geeignet wäre.

    Gleich mit dem Hinweis das es bei mir nicht der Fall wäre...


    Grund hierfür waren lt. des Prüfers die Brust sowie "Arschstange" die das Pferd nach vorne und hinten begrenzen, diese müssten bei einem Sportpferdeanhänger gepolstert sein!


    Was ein Schmarrn, hab ich mir gedacht...

  • Hallo Peter,

    also hat es doch funktioniert :super:.

    Und Deine analoge Bildbearbeitssoftware ist genial...:weg:

    Gruß Jens :kapitulier: