Versicherungs und Steuerfrei?

  • Ich seh das anders.
    Wenn ich durch Umbauten die ABE verliere, darf das Teil nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Ich kann es aber an Wettbewerben außerhalb, Rennstrecke, Kiesgrube usw. wenn dort keine StVZO vorgeschrieben, für meine Sportzwecke nutzen. Mein Motorradanhänger ist auch ein 'Grüner'. Hatte noch nie Probleme mit sowas - kenne auch keinen mit solchen Problemen bei einer Kontrolle :police:.

  • Wenn du aber Umbauten machst welche die ABE ungültig werden lassen und du dennoch eine Zulassung hast dann stellt sich doch die Frage: Wozu?
    Offensichtlich um es im Bereich der STVO zu bewegen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Wenn du aber Umbauten machst welche die ABE ungültig werden lassen und du dennoch eine Zulassung hast dann stellt sich doch die Frage: Wozu?
    Offensichtlich um es im Bereich der STVO zu bewegen.



    mfg JAU


    Wenn ich Umbauten tätige, die das Erlöschen der ABE zurFolge hat, dann kann bzw. darf ich das KFZ nur auf nicht öffentlichen Straßen... bewegen. Also sind Umbauten, wie hier angenommen für Sportzwecke, absolut legitim. Um es dann wieder entsprechend der StVZO bewegen zu dürfen, wird zurück gebaut.
    Wo ist da das Problem?
    Ein sog. Rennpferd darf ich auch vor den Karren oder Pflug spannen, wenn ich möchte. Dass dies keiner macht, steht auf einem anderen Blatt. Trotzdem bekomme ich für den Transport dieses Pferdes grüne Kennzeichen für den (Pferde-)Anhänger - wenn ich möchte (mit entsprechenden Papieren).


    PS: Mein Anhänger ist nur ein Sportgeräteanhänger. Damit könnte ich sogar Segelflugzeuge, Sporttauben, Jetski ... transportieren - wenn ich möchte und entsprechend sichere. ;)

  • Wozu?


    Versicherungstechnisch ?


    Wenn man das Pech hat und einen dusseligen Zuschauer ( der da steht, wo er nicht stehen sollte ) "umnietet",
    ist es bei einem zugelassenen Motorad mit der Versicherung vermutlich einfacher mit der Abwicklung als mit einer Sportgeräteversicherung:
    denn bei einer "normalen" KFZ-Versicherung hat der KFZ-Betreiber juristisch gegen einem Fußgänger per se eh immer erst einmal Schuld.
    Bis er vor Gericht das Gegenteil beweisen kann.


    Ich jedenfalls hatte meine "Enduro" vor allem deshalb offiziell zugelassen ... und konnte zugegebenermaßen das Ding auch ab und an auf der Straße bewegen ( 2-3 mal :rolleyes: )



    Manfred

    Manfred


  • Für genehmigte oder nicht genehmigte Rennsportveranstaltungen zahlt deine Versicherung im Regelfall nicht!!!
    Einfach mal die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchlesen.
    Hier mal die eigentlich von allen Versicherungen verwendete Vorlage.

    Genehmigte Rennen werden in A1.5.2 behandelt

    Zitat


    Genehmigte Rennen
    A.1.5.2
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.


    Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar.


    nicht genehmigte Rennen in D1.1.4

  • Eben, so formulierts mein Kfz-Versicherer auch. Bei PKW sogar noch schärfer:


    Was besonders unschön ist: Meine private Unfallversicherung hat auch so ne Ausschlussklausel. :(
    Kein Wunder, für ne vollwertige Motorsportunfallversicherung zahlt man sich dumm und dämlich...


    Beim Training ist noch schlimmer. Während man bei Veranstaltungen ev. noch einen gewissen Schutz durch den Betreiber (bzw. Sportbund) hat, bei privat organisierten Übungen fällt der auch noch flach.



    mfg JAU

    No Shift - No Service