Ich habe erst vergangene Woche ein Verwarngeld(20€) kassiert, weil ich mit dem Motorrad auf einen 5m breiten Gehweg in einer Nebenstraße geparkt habe.
Da ich anschließend in der Nähe der Stadtverwaltung war, fragte ich gleich mal nach, ob ich Einspruch einlegen kann. Die Dame antwortete zwar mit "ja", aber auch dass dies zwecklos wäre, da der Tatbestand erfüllt sei. Durch die Blume konnte sie das Verhalten des Ordnungsbeamten auch nicht nachvollziehen, aber es war wohl ein ganz Eifriger.
Soviel dazu .
Verspäteter TÜV?
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Letztendlich verstehe ich den ganzen Aufriss hier nicht.
Einmal kurz über den Anhänger geschaut ob die Technik OK ist (eh sinnvoll für das Vorhaben), dann auf dem kürzesten Weg zum TÜV oder einer Werkstatt in der Nähe die den TÜV, etc. im Hause hat und gut ist.
Dann wird es, wie auch Brösel schrieb, wohl keine Probleme geben.
Man muß ja auch mal zwischen PKW und Anhänger im Bezug auf einen abgelaufenen TÜV unterscheiden, der PKW könnte durchaus verkehsunsicher sein, beim Anhänger lässt sich eine Zustandskontrolle auf dem Gehweg durchführen. -
Gut ist auch, 'n Termin bei der Prüfstelle zu haben, auch für die . Dann gibts was Schriftliches, dass du das eben tatsächlich vorhattest.
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Bei uns kriegt man beim TÜV grundsätzlich keine HU auf Termin mehr. Vorbeikommen, warten.
Wobei ich mir vorstellen könnte das die Dame am Tresen auch nen Pro-Forma-Termin ausstellen würde.
mfg JAU