zulassung bootstrailer

  • Zuerst ein herzliches Hallo an alle Foren-Mitglieder.
    Ich bin neu hier und hoffe das ich meine Frage an der richtigen Stelle aufbereite.
    Meine Frage:
    Ich möchte meinen fabrikneuen Bootstrailer Marlin 1300, welchen ich im kommenden Jahr gemeinsam mit meinem Boot geliefert bekomme mit einen amtl.Kennzeichen(schwarz) NICHT grün zulassen.
    Ist es möglich das der Trailer von einen guten Freund auf dessen Namen zugelassen wird und ich dennoch Eigentümer des Trailers bleibe.
    Kann bei der Zulassungsstelle meine Kontonummer angegeben werden, damit die Steuer von diesem abgebucht werden kann, oder ist hierfür die Kontonummer meines Freundes notwendig.
    weiterhin ergibt sich meine Frage, kann ich die Anhängehaftpflichtrversicherung(ADAC) auf meinen Namen abschließen oder muss diese auf den Namen meines Freundes laufen.


    Ich bedanke mich bereits im voraus über eure sachdienlichen Antworten.
    Beste Grüße Jens

  • Natürlich kannst du das Fahrzeug auf deinen Freund anmelden und die Versicherung auf dich.
    Das Fahrzeug gehört demjenigen der die Unterschrift auf dem Kaufvertrag geschrieben hat. Es kann jedoch sein sollte dein Freund in finanziellen Schwierigkeiten kommen zu einer Pfändung deines Fahrzeuges kommen. Da müsstest du mit dem Kaufvertrag erstmal nachweißen das dies dein Fahrzeug ist, um es wieder zu bekommen. Genauso wird bei Verkehrsverstößen erst dein Freund angeschrieben. Dies kann wieder zu Stress führen.
    Wenn es keinen wichtigen Grund gibt das Fahrzeug auf deinen Freund anzumelden dann würde ich es lassen.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Moin,
    ich würde das mit dem Anmelden auf den Freund auch lassen, da ist der Stress vorprogrammiert und macht auch irgendwie überhaupt keinen Sinn. Genauso wenig macht die Zulassung mit schwarzen Kennzeichen keinen Sinn, da man Bootstrailer normalerweise nicht zu anderen Zwecken verwenden kann.



    Andy

  • Hallo miteinander.
    Herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten.
    Der Hintergrund ist ein anderer.
    Ich bin Münchner und wohne seit 3 Jahren in der Schweiz.
    Nun möchte ich mein im Juni 2017 gelieferte RIB inkl. Trailer aber nicht erst in die Schweiz einführen, da ich eh damit nur in Kroatien fahren werde. Soll heißen, mein Freund soll den Trailer auf seinen Namen zulassen mit amtl.Kennzeichen schwarz, grün aus dem Grunde nicht, dass ich im Boot auch mit Getränken oder CampingZubehör beladen fahren kann ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu kommen (zweckentfremdung des Anhänger bei grünen Kennzeichen-zollvergehen etc.)
    Das Boot inkl. wird auch sein Winterlager in Deutschland oder in Kroatien haben-wird also niemals sie Schweiz kennenlernen :)
    Deshalb also meine Frage wie ich das nun am besten realisiere.....ist nicht so einfach wie gedacht ( EU/NichtEU)

  • Da müsstest du mit dem Kaufvertrag erstmal nachweißen das dies dein Fahrzeug ist, um es wieder zu bekommen.


    Das können die Banken auch, wenn ein Fahrzeug "auf Kredit läuft".


    Versicherung geht mit anderer Person ... Steuern nicht.


    Das war jedenfalls im Januar 2016 in Hamburg so, als ich mein neues KFZ auf den Namen meiner Frau zugelassen habe.
    ( weil ich nur so den Supersonderrabatt erhielt, wenn das Fahrzeug 6 Monate auf ihrem Namen läuft )


    Versicherung = ich; war kein Thema ... Steuern müssen auf meine Frau gehen.


    Manfred

    Manfred

  • Oh je, das ist nicht so einfach.
    Was benötigt denn die Zulassungsstelle nun für Unterlagen von mir und meinem Freund?
    Ich bin echt dankbar für Eure Hinweise und Antworten

  • Warum willst du denn das ganze auf deinen Freund zulassen?


    Im übrigen brauchst du eine Vollmacht von deinem Freund eine Kopie des Personalausweiß deine Freundes, die Kontodaten deines Freundes, mit der Bevollmächtigung das du dies so auch machen darfst. Natürlich auch die Fahrzeugpapiere.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Zugelassen werden soll der Trailer qerden ca. 2 Wochen bevor wir das Boot in Hannover beim Händler abholen.
    Ich werde der Zulassung des Trailers nach Möglichkeit gar nicht erst beiwohnen, da ich sonst erst von CH nach Weimar fahren müsste.
    Eigentlich war der Plan folgendermaßen :
    Mein Händler sendet mir oder evtl. meinen Freund die benötigten Papiere für eine Anmeldung per Einschreiben zu, mein Freund geht zur Zulassungsstelle in Weimar und lässt den Trailer auf seinen Namen zu. Kaufvertrag läuft auf meinen Namen. Fakultativ würde ich natürlich eine Vollmacht meinen Freund mitgeben.

  • Wenn das alles erledigt ist willst du dieses dann auf dich Zulassen?
    Bzw. soll dein Freund dann mit dem Anhänger das Boot holen und danach zu dir bringen?

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Hallo Wim
    Nein der Trailer bleibt auf ihn zugelassen. Ich "miete" diesen dann von ihm an. Also ich kaufe, er lässt ihn zu (mein Eigentum, sein Besitz), ich miete. Ich hole das Boot mit meinem von ihm zugelassenen Trailer ab und stelle den in Deutschland dann unter wenn nicht benötigt.
    Danke

  • Dann ist es ja recht einfach, du gibst ihn einfach nur die Vollmacht und das er den Trailer auf seinen eigenen Namen anmelden darf und teilst ihm dann die Versicherungsnummer mit die du dann von deiner Versicherung dir holst. Die Papiere lässt du gleich von deinem Händler zu deinem Freund senden.
    Jedoch bin ich mir nicht mal mehr sicher ob er überhaupt eine Vollmacht von dir benötigt........
    Aber verstehen tu ich den Sinn der Sache nicht so ganz.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Na das ist ja super. Ja fürs Verständnis: wenn ich Trailer und Boot in die Schweiz einführen würde kostet das unmengen an Geld und Nerven. Da das Boot aber eh nie in der Schweiz fahren wird, ist das die einfachste Variante. Ich selbst habe aber keinen Wohnsitz in DE was wiederum bedeutet das ich keine Zulassung bekomme.
    Danke für Deine Hilfe

  • Achso du hast gar keinen Wohnsitz in Deutschland.
    Dann weiß ich nicht ob das mit der Versicherung so geht.
    Um dieses Missverständniss zu umgehen würde ich deinen Wohnort in deinem Profil auch richtigstellen.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Ich habe noch nie eine Vollmacht gebraucht um ein Fahrzeug auf meinen Namen zuzulassen.
    Vers. Nr., Kfz-Brief (oder wie das heute heisst) reichen.
    Vollmacht und beglaubigte Perso-Kopie braucht nur jemand der ein Fzg. auf meinen Namen zulässt.

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016


  • ...
    mit einen amtl.Kennzeichen(schwarz) NICHT grün zulassen.
    ...


    Wenn das Kennzeichen wirklich Schwarz sein soll, dann musst bei einem Bootstrailer darauf achten, dass die richtigen Papiere dabei sind. Die normalerweise mitgelieferte ABE führt automatisch zu einem grünen Kennzeichen, du brauchst eine Zulassungbescheinigung Teil 2.

  • ... wenn ich Trailer und Boot in die Schweiz einführen würde kostet das Unmengen an Geld und Nerven.
    ... Ich selbst habe aber keinen Wohnsitz in DE was wiederum bedeutet das ich keine Zulassung bekomme. ...


    Deine Gedanken kann ich verstehen.
    Aber ist das dann nicht irgendwie Steuerhinterziehung?


    Und zur Zulassung:
    Früher war das so, dass derjenige Eigentümer eines Fahrzeuges ist, der den Fahrzeugbrief hat.
    Der Fahrzeugbrief ist ja nun durch die Zulassungsbescheinigung, Teil I, ersetzt worden.
    Von der Eigentumssache her dürfte sich aber nichts geändert haben:
    Eigentümer wäre also derjenige, der die Zulassungsbescheinigung, Teil I, besitzt
    und das ganz unabhängig davon, wer im Kaufvertrag steht.
    Daher wäre auch keine Vollmacht nötig, das Inderhandhalten der Bescheinigung müsste ausreichen.


    Viele Grüße


    Kieler

  • eher: Steuervermeidung. Da ist ja nichts Illegales dabei.


    So haben die Großbanken das auch gemacht, mit ihren Cum-Ex-Geschäften.
    Die haben nur eine Gesetzeslücke "legal" ausgenutzt.


    Viele Grüße


    Kieler