Ablasten bei Erstzulassung

  • Hallo zusammen ;)


    Ich habe einen neuen Anhänger mit 2.700 kg zGG erworben.


    Kann ich nun bei der Erstzulassung der Dame bei der Zulassungsstelle sagen dass dieser nur mit 2.600 kg zugelassen werden soll, oder ist das nicht so einfach wie ich es mir vorstelle?


    Hintergrund: Mein PKW hat ein Leergewicht von 2.375 kg und keine ESP-Gespannstabilisierung, alle sonstigen Anforderungen sind aber erfüllt (2375 * 1,1 = 2.612,5).


    Schönen Gruß und vielen Dank im Voraus!

  • Die Dame bei der Zulassung wird genau nur das eintragen was in den Papieren steht.


    Techniche Änderungen ändert sie nur bei Vorlage eines Gutachten vom TÜV oder Ähnlichen.


    Also zulassen, zum TÜV zum ablasten ohne techniche Veränderung und wieder zur Zulassung
    um die Änderung eintragen zu lassen.


    Gruss Dieter

  • Alles klar, vielen Dank für deine Antwort!


    Alles andere wäre ja auch viel zu einfach und logisch gewesen... :rolleyes:

  • Um die Sache aber gleich bei Erstzulassung eintragen zu lassen, kannst du vorab zum TüV o.ä. und ein Gutachten erstellen. Habe ich auch schon gemacht. Ist der Anhänger denn schon für 100km/h ausgerüstet oder besser bestätigt? Nicht dass du dann nochmal hin musst. Vielleicht mit dem aaS reden und du brauchst keine Vorführung des Anhängers.
    Ich habe auch schon öfters abgelastet und nie wurde eine Änderung am Anhänger (Typschild) vorgenommen.

  • Um die Sache aber gleich bei Erstzulassung eintragen zu lassen, kannst du vorab zum TüV o.ä. und ein Gutachten erstellen.


    Guter Tipp! Aber vielleicht lasse ich auch einfach alles so wie es ist. Habe die Stoßdämpfer eigentlich nur mitbestellt weil es meiner Meinung nach heutzutage zu einem "anständigen" Anhänger dazu gehört (auch zwecks Widerverkauf). Fahre eigentlich ziemlich selten Autobahn, und das nächste Zugfahrzeug in 2 Jahren wird auch defintiv schwerer...


    Ist der Anhänger denn schon für 100km/h ausgerüstet oder besser bestätigt? Nicht dass du dann nochmal hin musst.


    Ja, beides. Der Anhänger ist entsprechend ausgerüstet und die Bestätigung vom Hersteller habe ich auch.


    Wenn ich deinen Avatar richtig deute dann fährst du ja auch einen Eduard?! ;)


    Werde meine Neuanschaffung (Kipper von Eduard) dann noch ausführlich vorstellen wenn er zugelassen ist...

  • Hi,


    Du schreibst das Du selten auf der Autobahn fährst, wozu dann die 100Km/h Regelung? Selbst wenn Alle Vorraussetzungen erfüllt sind und alles Eingetragen ist darfst Du die 100 Km/h nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung ausnutzen. Auf normalen Landstraßen gilt weiterhin Tempo 80.


    Gruß Jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg

  • ...
    Wenn ich deinen Avatar richtig deute dann fährst du ja auch einen Eduard?! ;)
    ...


    :nein:


    Lass dich nicht täuschen. Dies war gerade einer meiner Anhänger (Eduard Aphrodite 1500kg) zum Zeitpunkt meiner Registrierung hier.
    Hatte schon (sehr) viele Anhänger (hoher zweistelliger Bereich, oder gar dreistellig?).
    Auch wenn der Eduard mir persönlich nicht zugesagt hatte, sind Andere damit glücklich.
    Vor kurzem habe ich mir einen neuen Anssems Doppelachser (PSX-S 2000) gekauft. Hoffe, dass dieser mal etwas länger bei mir verweilt (:rotwerd:).

  • Du schreibst das Du selten auf der Autobahn fährst, wozu dann die 100Km/h Regelung? Selbst wenn Alle Vorraussetzungen erfüllt sind und alles Eingetragen ist darfst Du die 100 Km/h nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung ausnutzen. Auf normalen Landstraßen gilt weiterhin Tempo 80.


    Ich habe auch noch einen Wohnwagen mit 100er-Zulassung, kenne die Regelung daher schon. Aber wenn ich Nutzfahrzeuge und Baumaschinen kaufe, dann eigentlich immer für eine Nutzungsdauer von min. 10 Jahren. Wenn ich dann in 2-3 Jahren vielleicht mal mehr Autobahn fahre, dann fange ich wieder von vorne an: Nachrüstung der Dämpfer, Begutachtung beim TÜV, Änderung der Fahrzeugpapiere...... Nein danke, da investiere ich lieber bei der Anschaffung 150€ und habe für immer Ruhe ;)


    Vor kurzem habe ich mir einen neuen Anssems Doppelachser (PSX-S 2000) gekauft. Hoffe, dass dieser mal etwas länger bei mir verweilt (:rotwerd:).


    Den Anssems KSX 3000.305x178 E habe ich mir auch angesehen. Die dichten und massiven Verstrebungen sind schon vertrauenserweckend :super: Mir gefielen dort die Bordwandverschlüsse nicht, da man bei einem Kipper damit immer Probleme hat wenn z.B. Sand rein kommt. Mittlerweile gibt es ihn aber scheinbar auch mit Spannverschlüssen. Spielt aber natürlich auch finanziell in einer anderen Liga als der Eduard...

  • Naja,der PSX 2000 ist zur Zeit im Angebot und damit zumindest bei mir im Umkreis deutlich günstiger als alle anderen.
    Grüße
    Otthardt

  • Wenn du aus dem Wohnwagenbereich kommst, dann kennst doch auch eine Anti Schlinger Kupplung (ASK). Mit der bekommst den Faktor auch auf 1,2 und deine Nutzlast bleibt erhalten.

  • Daran habe ich auch schon gedacht, aber mit hat jetzt eh eine ganz andere Regelung einen Strich durch die Rechnung gemacht:


    "Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (hier: 2.700 kg) darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (hier: 2.500 kg) nicht übersteigen."


    Das habe ich nicht bedacht, da bei mir bisher immer die zul. Anhängelast höher als die zul. Gesamtmasse des Anhängers war :o


    Legal werden die 100 km/h also bei mir erst mit dem nächsten Fahrzeugwechsel...