Hallo zusammen
Ich habe einen neuen Anhänger mit 2.700 kg zGG erworben.
Kann ich nun bei der Erstzulassung der Dame bei der Zulassungsstelle sagen dass dieser nur mit 2.600 kg zugelassen werden soll, oder ist das nicht so einfach wie ich es mir vorstelle?
Hintergrund: Mein PKW hat ein Leergewicht von 2.375 kg und keine ESP-Gespannstabilisierung, alle sonstigen Anforderungen sind aber erfüllt (2375 * 1,1 = 2.612,5).
Schönen Gruß und vielen Dank im Voraus!