Anhänger verkauft nun Probleme

  • Hi,


    Ich habe im Dezember meinen Anhänger verkauft. Hatte im November tüv bekommen, nach nun zwei Monaten hat mich der Käufer angerufen, das angeblich alles defekt ist, von Rückleuchten bis zur Elektrik, Bremsseile wären alle durch. Ich hatte ihm damals schon nen sehr guten Preis gemacht, da er optisch halt nicht der schönste war. Er hat für nen 2 Tonnen Hänger 650 bezahlt incl nen Satz neue Reifen die er auch noch geschenkt bekommen hat. Nun weiß ich nicht so richtig weiter was ich machen soll. Hab keinen Bock auf Zoff.

  • Was kannst du dafür, dass er den in den letzten 2 Monaten kaputt gemacht hat?
    Ob die Rückleuchten (gibts noch mehr Elektrik??) funktionieren überprüft man doch bei Übernahme. Und wenn er durch den TÜV kam, konnte es damals nicht so schlimm gewesen sein mit den Bremsseilen.

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Privatverkauf, auf Grund von alter und Zustand, mit Kaufvertrag unter Ausschluss der Sachmängelhaftung


    Der hat sich den Anhänger über zwei Stunden angeschaut von allen Seiten und da war alles heile, hab ihn ja selber immer in Betrieb gehabt für Haus, holz holen etc und da War alles in Ordnung

  • Der Preis ist sekundär, entscheidend ist der Kaufvertrag.


    Bei den üblichen Vorlagen wie z.B. vom ADAC oder Mobile bist du als privater Verkäufer aus dem Schneider.


    edit: du hast die Frage ja beantwortet - also kann er dich hinten rum heben.

  • Wieso hinten Rum heben? Versteh ich nicht wirklich, weil ich ihn selber genutzt habe?


    Der Preis ist sekundär, entscheidend ist der Kaufvertrag.


    Bei den üblichen Vorlagen wie z.B. vom ADAC oder Mobile bist du als privater Verkäufer aus dem Schneider.


    edit: du hast die Frage ja beantwortet - also kann er dich hinten rum heben.

  • Du hast alles richtig gemacht beim Verkauf: Verkauft wie gesehen, ohne Sachmängelhaftung.


    Wenn der Vertrag von beiden unterschrieben ist und sich der Anhänger bei der nächsten Berührung in Staub auflöst, ist es nicht mehr dein Problem, denn der Käufer hat kein Recht mehr auf Mängelbeseitigung.


    Brösel

  • So sehe ich das auch, wir haben vor Unterschrift vom Vertrag,was er alles hat und was nicht. Zumal der der Anhänger zwei mal tüv bekommen hat, bei ersten mal ist er wegen der Auflaufbremse und rückleuchte durchgefallen. Die Mängel wurden behoben und neu vorgeführt.


    Und somit gehe ich davon aus,das er zum Tag der Tüv Abnahme in Ordnung war.


    Vorallem, das fällt ihm nun nach zwei Monaten ein bzw auf,

  • Wenn Du von versteckten Mängel gewust hast und verschwiegen hast bist Du haftbar.


    Da Du aber vorher beim TÜV warst und Du von keinen versteckten Mängeln kenntnis hattest bist Du aus den Schneider.


    Sag den Kumpel er soll Dich in Frieden lassen.


    Gruss Dieter

  • Hinten rum heben ist ein Pfälzer Ausdruck, bedeutet so viel wie "er kann dir nichts anhaben, den Buckel runter rutschen" =).


    Wasserdichter Vertrag, Arglist liegt nicht vor - also kann der Käufer gar nichts verlangen.


    Ich habe hier schon von einigen Fällen gelesen, bei denen Anhänger mit krummen Achsen verkauft wurden und der uninformierte Käufer nichts gemerkt hat - in so einem Fall könnte man vielleicht drüber diskutieren.


    Aber hier ist die Sache für mich eindeutig zu deinen Gunsten.

  • Hatte mal sowas ähnliches.
    Allerdigs war es mit einem Motorrad.
    Motorrad wurde als Un/Umfallfreio verkauft.
    Der verkäufer dachte, das er sich 2 Jahre und 20 000 km mehr auf der Uhr melden muss, und mir zu sagen das es ein UNfallmopped war!?!
    Ich konnte mir das lachen ned verkneifen.
    Hallo, 2 Jahre später!?!
    Ich sagte zu ihm, das er zu seinem Anwalt soll wenn er was von mir will.
    Das war vor 5 Jahren. Bis heute noch keinen Brief erhalten.
    Es gibt halt mal so Leute. Die versuchen es auf jeden Fall.

    MfG Manuel