Hallo an alle Forenmitglieder,
ich habe mich heute endlich dazu entschlossen dieser Forengemeinde beizutreten, da ich bereits in der Vergangenheit oft über dieses Forum gestolpert bin und ich finde, dass auch ein blutiger "Anhänger-Anfänger" wie ich die Chance nutzen sollte ein paar Fragen stellen zu können.
Um mich kurz vorzustellen: Ich heiße Vik und bin 28. Bin Student an der Uni Freiburg und habe mich mit meiner Frau dazu entschlossen einen Anhänger zu kaufen. Unsere Kriterien waren klar definiert, klein und billig sollte der erste Anhänger sein. Da wir absolut unerfahren auf diesem Gebiet sind wollten wir eben einen kleinen zum "Üben" und um zu sehen, ob wir einen Anhänger auf Dauer überhaupt gebrauchten können. Wäre doch schade, wenn wir gleich ein riesen Ding kauften und kurze Zeit später merkten, dass ein Anhänger für uns überhaupt nicht wichtig ist.
Der Plan stand also und wir machten uns letzten Samstag auf den Weg, um einen guten Gebrauchten ins Visier zu nehmen. Es war ein Heinemann Z 412 aus dem Jahre '75 und sah auf den ersten Blick eigentlich recht gut für sein Alter aus. Also kauften wir ihn für 200Euro, ohne groß zu überlegen ;). Er hatte ja schließlich einen neuen TÜV und zugelassen war er auch noch, was die Überfahrt erheblich erleichterte.
Es handelt sich im Groben um einen ehem. offenen Anhänger, der im Jahr 2000 umgebaut wurde zum geschl. Anhänger mit Klappe oben zu öffen (Im Fahrzeugschein steht nur: "geschlossener Kasten" - das wars.)
Zuhause angekommen - sehr zufrieden - kamen mir auch sofort Ideen, wie wir unsere individuelle Note in den Anhänger bringen könnten. Der Aufbau vom Vorbesitzer ist nämlich fest mit dem Chassis verbunden. Für den Verbund sorgen 12 Schrauben. Die Heckklappe lässt sich in dem Zustand nicht öffnen. Würde man diese Schrauben entfernen würde es wieder ein offener Kasten sein und man könnte die Heckklappe auch wieder öffnen.
Nun wäre meine Frage, ob das erlaubt ist - Also das Entfernen des Aufbaus, um den Anhänger als offenen Kasten zu Benutzen (wann auch immer man will), obwohl im Fahrzeugschein "geschlossen" steht? Die Schrauben könnte ich innerhalb von 5 Minuten abschrauben (siehe Bild - grüne Markierungen zeigen die Positionen der Schrauben.)
Bild 1: Position der Schrauben http://cdn04.trixum.de/upload2…213f0c0e0fe8d9c98f6d6.jpg
Bild 2: Mögliche Schittführung http://cdn04.trixum.de/upload2…ab1678d1907a5dc7bb3dd.jpg
Wenn das nicht erlaubt ist, könnte man dann nicht einfach den Kasten im Heckbereich passend Flexen, sodass eine große Heckklappe entstünde?
Ich wäre für jede Antwort und jede Anregung dankbar
Ich halte euch bei meinem Vorhaben auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Vik