Hallo. Mein Eduard Hochlader hat eine Innenbreite von 1,60. Entnehme ich beide Seitenbördwände vielleicht 1,65. Möchte ich Baunzäune (B= 2,20) transportieren, schauen sie rechts und links je ca 35 cm raus. Ist das erlaubt und falls ja unter welchen Auflagen? Grüße, Thomas
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Zitat
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§22 Ladung
[...]
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html )
Da du anscheinend mehrere Bauzäune auf einmal fahren willst, sollte der letzte Satz kein Problem darstellen...Dazu noch der Paragraph / Absatz, auf den verwiesen wird:
Zitat§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
Heißt: Fahr' die Fuhre am Tag, dann musste keine Leuchten o.ä. anbringen, was bei 'nem PKW-Anhänger auf die Schnelle wirklich fast nicht machbar ist...
Aber: erlaubt isses... -
Du hast doch vor nicht allzu langer Zeit den Führerschein erworben. Hat man dort sowas nicht behandelt?
Ansonsten einfach mal nach überstehender Ladung googeln. -