Heike´s Umbau von HM 60

  • Hallo zusammen


    Mein Humbaur60 soll eine Plattform aus Alu bekommen, welche das Gewicht von einem 246kg Motorrad aushält.
    Als Vorderrad-Aufnahmen fungieren Radwippen und die Auffahrrampe wird unter die Plattform geschoben.


    Nun meine Frage:
    Welche Dicke benötige ich, nehme ich massives Blech oder lieber Profil mit Nut/Feder
    und wo bekomme ich geeignetes Material?

  • Ich schätze mal es ist der Anhänger gemeint: Anhänger-Foto-Thread-Zeigt-her-eure-Anhänger/page30


    Da brauchst du eigentlich fast keine Bodenplatte, die Standschiene reicht um das Mopped zu tragen. Ich würde daher eine 9mm Siebdruck über die ganze Plattform machen, die trägt dein Körpergewicht locker und ich finde sie rutschsicherer als Alu. So lange kein Wasser drauf stehen bleibt hält die eine gefühlte Ewigkeit.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • es kommt auf die Größe deiner Hänger Plattform an, in Frage kommt das Mittelformat 1250x 2500 mm, bzw. Großformat 1500x 3000 mm. Es sollte 3 auf 4,5 mm Duett Tränenblech reichen. Sofern die Unterkonstruktion deines Hängers ausreichen stabil ist, kannst Du auch auf 2 au 3,5 mm Stärke reduzieren. Die Platte muss ausreichend mit dem Rahmen verbunden werden. Bei weiteren Fragen kannst Du dich ja melden. Die Bleche hat jeder gut sortierte Stahlhändler in der Nähe, bzw. über jeden Metallbauer zu beziehen. bei bedarf kann ich Dir helfen und auch die Platte auf maß zuschneiden mit Plasmabrenner.

  • Möppihänger.jpg JAU, genau der Anhänger ist gemeint.
    Die Standschiene und Rampe kommen weg, da ich absolut kein Fan davon bin.
    Es ist bedeutend einfacher, das Mopped auf einer Plattform abzustellen und zu verzurren, als bei diesen Schienen, bei denen man ins Nichts tritt.
    Mit dem Riffelblech hab ich hingegen keine schlechten Erfahrungen gesammelt (hat ein guter Freund so).


    Da ich ja entweder zwei Radwippen seitlich oder eine mittig variabel einsetzen will, ist es auch so recht praktisch.
    Für die Siebdruckplatten kann ich mich nicht begeistern; wenn, soll das ewig halten.


    Die Unterkonstruktion ist mit einer Längsstrebe mittig und den drei Querstreben auf 125x200 schon recht gut gemacht.
    Da sollte also das 2 auf 3,5 dann ausreichen.
    @Oldtimerwilli, auf Dein Angebot komme ich sehr gern zurück, wenn es soweit ist. Dann kann die Platte sogar etwas über stehen und die Radläufe müssen ausgeschnitten werden.
    Die Plattform wird auf jeden Fall verschraubt, weil sich Nieten auf Dauer lockern und die Schose klappert.
    Über Winter soll umgebaut werden, dann komplett nochmal auf die Waage wegen dem Gewicht und danach zum TÜV, die Ablastung rückgängig machen, 100er Zulassung, bei Bedarf neue Pneus rauf und HU, die sowieso in 08 fällig wäre.

  • Zitat

    Es ist bedeutend einfacher, das Mopped auf einer Plattform abzustellen und zu verzurren, als bei diesen Schienen, bei denen man ins Nichts tritt.


    Ja, ein Moppedanhänger ohne Plattform ist Käse. Wobei ich die Schienen dennoch gut finde weil sie die Räder führen und so nicht seitlich wegrutschen können.


    Zitat

    Für die Siebdruckplatten kann ich mich nicht begeistern; wenn, soll das ewig halten.


    Was die Haltbarkeit angeht: Meiner ist Bj 99, die Platte sehr gut in Schuss. Der einzige Grund sie zu wechseln: Vorbesitzer mit unterschiedlichen Vorstellungen und daher viele Löcher.


    Aber jeder wie er mag...


    Zitat

    Dann kann die Platte sogar etwas über stehen


    DAS würde ich bei Alublech in jedem Fall sein lassen.


    Zitat

    dann komplett nochmal auf die Waage wegen dem Gewicht


    Ist nicht wirklich nötig.


    Zitat

    die Ablastung rückgängig machen, 100er Zulassung,


    Berücksichtige aber das Leergewicht des Zugfahrzeugs! Sonst hast du zwar die Zulassung darfst aber keine 100 fahren.


    Zitat

    bei Bedarf neue Pneus rauf


    Für 100 jünger als 6 Jahre, manche Prüfer verlangen bei Eintragung das die Reifen sehr jung sind, bei mir gings aber auch mit den alten Schlappen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Habe gerade den Hänger gesehen, auf den die Platte aufgesetzt werden soll. Da der Rahmen augenscheinlich verzinkt ist, bietet sich an die Platte mit Edelstahl Blindnieten 5 mm zu befestigen. Auch schrauben ist möglich, jedoch müssten diese durchgehend sein, denn in dem Profilrohr wird sicher kein Gewinde länger halten, es sei denn in kurzen Abständen mit entsprechenden Zahnscheiben (Edelstahl) Solltest Du die Absicht haben das Blech vorn, bzw. hinten überstehen zu lassen, gibt es mehrere Möglichkeiten der Ausführung. Auf jeden Fall muss vermieden werden, das scharfe Kanten entstehen (Unfallgefahr, Verletzung). Da gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten, auch könnte man vorn seitlich Kästen für Befestigungsmittel (Zurrgurte u.ä.)aufbringen. Aber alles zu seiner Zeit. Als Gewicht kannst Du bei 2 auf 3,5 mm Alu Quintet mit ca. 12,7 kg/m² rechnen.

  • Das sind ja schon gute Grundinfos von Euch; danke erst mal.


    Mein kleiner 118i (Ziffer O2: 670 ungebremst) kann, bzw. darf den Hänger mit meinem Mopped locker mit 100 ziehen.
    Nur, wenn noch so ein dickes (schweres) Ding, wie mein Mopped (243 Leergewicht) raufkommt, müssen deren Tanks leer sein.


    Zu meinem Glück hilft mir ein befreundeter Hängerbauer beim Umbau. Der wird dann schon die passende Lösung parat haben oder ich frag Euch weiter.
    Er will auch die versenkbaren Ösen nach unten verschwinden lassen, damit man die Plattform auch so Plan nutzen kann.


    Das Mopped ist ja durch die Radwippe schon mal in der Senkrechten, wird mittels Lenkerzurrgurt gesichert und zusätzlich wird das Hinterrad nochmal am Boden fixiert. Somit kann es nicht mehr zur Seite hüpfen (bin lang genug schon so gefahren).
    Bei den Pneus hab ich gerade wegen dem Alter evtl. neu geschrieben.
    Momentan ist der Anhänger ja abgelastet auf 246kg Nutz- und Aufliegelast, am Typenschild stehen aber noch die ursprünglichen 600kg eingestanzt,
    & in den Papieren "alte Nutz- und Aufliegelast 450kg, mit Ablastung ohne technische Änderungen 264kg vermerkt.

  • Hallo Taz Devil


    Da liegst Du falsch, was die 100er-Zulassung angeht!
    Relevant ist das Leergewicht des Autos und das zul. GG des Anhängers.
    Bei ungebremsten Anhängern gilt: max Gesamtgewicht des Anhängers = Leermasse des Zugfahrzeugs x 0,3
    Heißt für Dich: BMW 118i hat 1315 kg leer, dann darf der Anhänger maximal 394,5 kg zul Gesamtgewicht haben.


    Guckst Du hier: http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

  • Die Berechnung auf das zul. Gesamtgewicht von der Gesamtmasse/Leergewicht 1370 (plus Öl, Sprit usw.) mal 0,3 kenne ich auch,
    nur warum steht in den Papieren dann die ungebremste techn. zulässige Anhängelast von 670 drin?


    Davon abgesehen ist es trotz der Berechnung immer noch okay, wenn mein Mopped allein drauf steht.
    Bei zweien wird entweder notfalls 80 gefahren oder ein schwererer Diesel als Zugmaschine eingesetzt.

  • Die 670kg Anhängelast des Zugfahrzeugs beziehen sich auf Maximalgeschwindigkeit 80kmh.


    100 darf man nur fahren wenn der Anhänger dafür zugelassen ist und die Anforderungen erfüllt sind:
    Bei einem ungebremsten wären das:

    • ABS am Zugfahrzeug
    • Reifen am Anhänger max. 6 Jahre alt
    • zGG des Anhänger = 0,3 * Leergewicht des Zugfahrzeugs


    Das tatsächliche Gewicht, z.B. 120kg Anhänger + 180kg Mopped = 300kg Anhängelast, ist für die 100 irrelevant. Wenn 450kg zGG eingetragen sind darfst du mit dem BMW max. 80 fahren.



    mfg JAU


    P.S. 100 auch nur auf Autobahn!
    P.S.S. Die 450kg bekommst du vielleicht auch ohne TÜV wieder eingetragen.

    No Shift - No Service

  • Ich denke, die 100 gilt für den Hänger, der dies darf und dann ist es abhängig vom Zugfahrzeug?


    Für den Anhänger selbst sind die 100km mit 600 gG schon machbar
    und dann ist es abhängig vom Gewicht der Zugmaschine.
    Wenn also ein großer Diesel mit dem erforderlichen gG davor ist, kann er die 100 auch mit 600kg Hänger fahren.
    Der kleine BMW darf das natürlich nur mit einem Mopped, weil sonst das zul. gG für die 100 überschritten wird oder muß 80 fahren, weil es dann immer noch zulässig ist.


    So jedenfalls ist meine Auffassung, da der Hänger ja ein eigenes Fahrzeug ist.
    Was wäre denn sonst, wenn jemand ohne PKW einen Anhänger mit 100er Zulassung unterhält oder ich einen anderen PKW anschaffe???

  • Ich denke,


    Nicht denken, Wissen. :biggrins:


    Zitat

    die 100 gilt für den Hänger, der dies darf und dann ist es abhängig vom Zugfahrzeug?


    Ja.


    Zitat

    Für den Anhänger selbst sind die 100km mit 600 gG schon machbar


    Ja.


    Zitat

    und dann ist es abhängig vom Gewicht der Zugmaschine.


    Leergewicht.


    Zitat

    Wenn also ein großer Diesel mit dem erforderlichen gG davor ist, kann er die 100 auch mit 600kg Hänger fahren.


    Motorart ist irrelevant, aber ja: Ab 1800kg Leergewicht darf mit dem Anhänger wieder 100 gefahren werden.


    Zitat

    Der kleine BMW darf das natürlich nur mit einem Mopped,


    Nein, wenn 600kg zGG eingetragen sind darf der BMW nur 80.
    Auch wenn der Anhänger mit Ladung in dem Moment nur 300kg wiegt.


    Zitat

    So jedenfalls ist meine Auffassung, da der Hänger ja ein eigenes Fahrzeug ist.


    Ne, nicht wirklich.
    Kleine Nebeninfo: Wenn der Anhänger am Auto hängt und es passiert was greift die Haftpflicht des Zugfahrzeugs.


    Zitat

    Was wäre denn sonst, wenn jemand ohne PKW einen Anhänger mit 100er Zulassung unterhält???


    Ohne Zugfahrzeug keine 60kmh technische Mindestgeschwindigkeit, also keine Autobahn, also auch keine 100kmh.
    Oder andersrum: Leergewicht des Ziehenden: 72kg *0,3 = max 21kg zGG. :weglach:



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Bei gebremsten wirds noch spassiger. :]
    Das die 100 auf zGG und nicht auf tatsächliches Gewicht gemünzt sind macht die Kontrolle halt einfacher. Man muss nicht erst auf die Waage, es reicht in Blick in die Papiere.


    In DE war die 100 früher eine Zulassung die nur für den Zug galt, musste also für jede Fahrzeug-Anhänger-Kombination einzeln abgenommen werden.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • In Deiner Gegend geister ich mit Mopped öfter rum, wenn ich Odenwald oder Jagst ansteuer! :biggrins:


    Also bei diesem Beamtenkram heißt es ja dann, daß ich mir keinen Anhänger mit 100er Zulassung ausleihen kann, wenn er z.B. zgG von 500kg hat.

  • Können schon, du darfst halt nicht schneller als 80 fahren.


    Ich bekomme bei meinem mit 400kg zGG auch nur ein Straßen- oder 2 Offroadmoppeds drauf.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Also mit den 1370 gG vom118i sollte ich das gG vom Anhänger auf 410kg auflasten und bekomme somit die 100er Zulassung und darf offiziell auch so fahren.
    Dann darf der Anhänger also auch nicht mehr mit 80 max 600kg gG haben, oder?
    Sorry für das Nachbohren; ist für mich recht unlogisch. :wonder:

  • Genaugenommen sogar 411kg :tongue:
    Die Logik dabei ist folgende:
    Da kommt also so einem WaldundWiesenbulle ein Gespann aus einem kleinen BMW mit einem ungebremsten Kleinanhänger und einem Mopped drauf mit 100 Sachen in den Laser, und hinten auf dem Anhänger prangt ein gesiegeltes 100er-Schild. Weil der Herr Wachtmeister rechnen kann, kann er aus den BMW-Daten schließen, dass der mit einem Anhänger mit 410 kg zul. GG 100 km/h fahren darf, wenn alles andere stimmt. Dann schaut er auf die Anhängerpapiere, freut sich, dass da 410 kg als zul. GG angegeben ist und lässt Dich ziehen.


    Wäre die Regelung auf Realgewicht des Anhängers ausgelegt, müsste er an dieser Stelle mit Dir auf die Waage.


    Du kannst natürlich auch hingehen und Deinen auf 410 kg abgelasteten Hänger um 190 kg überladen, indem Du z.B. ein zweites kleines Motorrad drauf stellst, denn Du weißt ja, dass die Konstruktion das verträgt, Aber der Bulle wird wohl kaum glauben, dass die beiden Moppeds zusammen 260 kg wiegen.


    Kurz: Du musst Dich entscheiden, ob Du schneller fahren willst oder Dir die Flexibilität der höheren Zuladung gönnen willst.

  • ...Weil der Herr Wachtmeister rechnen kann...


    Davon muss man nicht immer ausgehen :biggrins: .


    Bei meinem kleinen Anhänger (750kg ungebremst) ist auch eine 100er Plakette dran. Im Schein ist geschrieben, dass das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mind. 2500kg haben muss, um als Gespann die 100km/h fahren zu dürfen (wo es erlaubt ist). Wo wir wieder bei meinem Eingangssatz sind :tongue: .


    Habe kürzlich aber auch sowas gelesen.