§21 Vollabnahme wie Neuzulassung?

  • Hallo,
    für meinen alten Tabbert Wohnwágen existieren keine Papiere mehr.
    Reifen, Bremsen und Auflaufeinrichtung sind repariert, bzw. gangbar gemacht.
    Jetzt sagte mir einer, das wenn ich zum TÜV gehe, der Wohnwagen dort als Neuzulassung behandelt wird, d.h. die Ausstattung nach derzeit geltenden Vorschriften angesehen wird.
    Dies wären bei mir wohl Nebelschlußleuchte, Seitenbegrenzungsleuchten und am schlimmsten die Rückfahrautomatik.
    Hat da jemand Erfahrungen? Eigentlich gibts doch sowas wie nen Bestandsschutz oder?
    Und wieso das die Vollabnahme nur der TÜV machen und nicht DEKRA?

  • Das ist Quatsch.
    Du kannst bestimmt irgentwoher die technischen Daten (oder Briefkopie) bekommen und bzgl. der Vorschriften zählt das Datum der Erstzulassung.
    Diese (zumindest das Baujahr) findet sich irgentwo auf einem Typenschild am Rahmen.
    Bei verlorenem Brief musst Du Dir allerdings noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA schicken lassen, kostet ca. €10.

    Kein Problem also :)

    Das mit TÜV oder Dekra ist eine Ländersache, wimre macht's ausschliesslich Dekra in den neuen Ländern.

    Gruss
    Jens

  • Bei verlorenem Brief musst Du Dir allerdings noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA schicken lassen, kostet ca. €10.


    Die gibts nicht mehr.

  • Hi,

    ich habe aktuell fast das gleiche hinter mir, nur das es sich um einen Bootsanhänger gehandelt hatte, der, da zulassungsfrei, bisher nie zugelassen war.

    1. War der WW schonmal zugelassen? Wenn ja, zählt eigentlich das Datum der EZ um die Zulassungsvorschriften festzulegen.

    2. Wenn sich da jemand dumm anstellt, brauchst Du halt Ausnahmegenehmigungen für die Beleuchtung und Rückfahrautomatik, die gibt´s dann wieder bei der Zulassungstelle, der TÜV muss denen aber sagen was sie schreiben müssen.

    3. Vor dem Gang zum TÜV mit Tabbert Kontakt aufnehmen zwecks Beschaffung einer Betriebserlaubnis.

    4. Unbedenklichkeitserklärungen vom KBA gibt´s nicht mehr, macht die Zulassungstelle jetzt online. Ich würde vor dem Gang zum TÜV auf jeden Fall erst mit der ZUlassungstelle Kontakt aufnehmen und mir einen Auszug aus dem KBA Register holen, wenn der WW schonmal zugelassen war.

    Wie war´s bei mir:

    1. ABE beim Hersteller (Duplikat) besorgt.
    2. Kurzeitkennzeichen besorgt, dabei nachgefragt was alles notwendig sei, angeblich reichte eine § 17 Bescheinigung (gibt es so nicht mehr)
    3. Zum TÜV und ´ne § 17 Bescheinigung geholt
    4. Zur ZUlassungstelle und 3 Stunden dort die Leute drangsaliert (siehe Beitrag Bootsanhänger zulassen). Die wollte nämlich auch plötzlich ´ne Vollabnahme.
    Im wesentlichen war ein Gespräch mit dem Chef dann fruchtbar, habe ihm dargelegt, dass die ABE ja immer noch gültig sei und nicht wiederrufen, der Trailer technisch ok nur eben nicht den jetzigen ZUlassungsbestimmungen entsprechend. Chef hat dann mit TÜV telefoniert, den Schrieb zu den Ausnahmegenehmigungen gemailt bekommen und damit wurde mir im Rahmen der ZUlassung die Ausnahmen genehmigt.
    5. Jetzt über einen zugelassenen Trailer freuen:D

    Hoffe es hilft ein bischen

    Grüße

    Andreas

    PS: Im Westen macht § 21 der TÜV, im Osten die DEKRA
    Es lebe die freie Marktwirtschaft und der Wettbewerb :evil2: