hilfe!!!

  • ich habe einen pferdeanhaenger geerbt, das fahrgestell ist von gruemer, der aufbau von kilb,mein grosses problem ist , dass ich weder fahrzeugbrief noch-schein habe !! kann mir irgendjemand weiterhelfen ?

  • Hallo Nachbar :)


    Hast du schon mal beim TÜV gefragt was man machen oder was du machen kannst?


    Weil wenn die sagen das ist okay so und die würden eine Plakette erteilen,
    heißt es als nächstes zum Kreishaus gehen.


    VG
    Alex

  • Hallo Mart,

    1. Eigentumsnachweis:
    Kaufvertrag, Schenkungserklärung oder Erbschein solltest Du haben.

    Wenn Du wirklich geerbt hast, kennst Du den Vorbesitzer und weisst,
    ob der Anhänger in den letzten sieben Jahren angemeldet war.

    2. Dann kannst Du mit 1. und dem alten Kennzeichen und/oder
    der Fahrgestellnummer bei der Zulassungsbehörde um eine Kopie
    des alten Briefes bitten.

    3. Mit 2. kannst Du beim TÜV eine neue Hauptuntersuchung versuchen.
    Wenn eine Vollabnahme erforderlich wird, wird der Punkt Rückfahrauto-
    matik an der Bremse interessant, bei

    4. Neuzulassung als Eigenbau (ganz ohne Papiere) ist das ein NoGo
    wenn nicht vorhanden. Für 4. bekommst Du hier noch weitere Tips,
    schau erst mal ob 1-3 geht.

    toi toi toi -twtrailer :)

    PS: -gesundes Halbwissen ist besser als gar keine Ahnung -

    Anhänger z.Zt.:
    2000/1500kg Tandem Hochplane:), 5,50 m Wohnwagen=), HP400-Flachplane

  • @ Moderatoren:


    vielleicht ist der Beitrag in der Rubrik Rechtliches/Behördliches
    besser aufgehoben als im Stammtisch.


    Gruß twtrailer:idea:

    Anhänger z.Zt.:
    2000/1500kg Tandem Hochplane:), 5,50 m Wohnwagen=), HP400-Flachplane

  • danke twtrailer
    ich habe den haenger mit dem haus gekauft, geerbt jetzt nicht im woertlichen sinne
    da ich in frankreich lebe , geht nr1 schon mal nicht
    da die vorbesitzer franzosen sind und den haenger - damals als sie ihn benutzt haben- ohne nummernschild gefahren haben
    das hat sich mittlerweile aber auch hier geaendert und ich brauche unbedingt eine kopie des fahrzeugbriefes um ihn anmelden zu koennen
    deshalb ist das mit dem tuev und der auflaufbremse nicht so dramatisch, die sind hier noch erlaubt, hauptsache sie funktionieren
    gibt es eine ueberregionale zulassungsstelle an die ich mich wenden koennte ?