Ja in den meisten Anhänger Papieren ist es erst mal gleich.
Es muss aber nicht gleich sein -> Technisch zulässige Gesamtmasse gibt der Hersteller vor, zulässige Gesamtmasse im Mitgliedstaat kann jeder selber festlegen (unter einhaltung von ein paar regeln).
Rechtlich verbindlich ist aber nur die zulässige Gesamtmasse im Mitgliedstaat.
Ein Prüfer muss es in jedem Fall begutachten und mit dem Gutachten dann zum Strassenverkehrsamt. Muss kein TÜV Prüfer sein! Darf jede Prüforganisation.
Bei dieser Version wird das Typenschild definitiv nicht geändert!!!! Es muss das alte Typenschild erhalten bleiben.
Durch dieses Umtragen ist der Anhänger rechtlich leichter. Er passt danach also zum Zugfahrzeug. Es ist nur einfacher das Gewicht wieder hoch setzen zu lassen (quasi die Kopie des alten Scheins).
Beispiel:
Ich habe einen Humbaur HT355121
unter F.1 3500 und 7.1 3500
unter F.2 2460 und 8.1 2460
unter 22: 100km/h und AKS eingetragen
100km/h Plakette vorhanden.
damit reicht ein Kia Sorento (unter G 2059 eingetragen) zum ziehen des Anhängers mit 100km/h.
Der Anhänger wird auch nur wie ein 2460kg Anhänger besteuert.