Älteres AlKo-Fahrgestell weiterverwenden?

  • Hallo


    Ich habe ein älteres AlKo-Fahrgestell (ehemaliger Wohnwagen) das ich zum Transporthänger umbauen möchte. Leider weiß ich das Baujahr nicht, da ich keine Papiere dazu habe.
    Folgende Daten habe ich:


    Achse: Typ B1200, Serie 14, Achslast 1200 Kg
    Auflaufvorrichtung: AL-KO 120SR/Ausf. B, Prüfz. M1380
    Zuggabel: Prüfz. M2284, Ausf. E
    Auf einer Bremstrommel steht 208 436 0001


    Bekomme ich hier ohne Probleme Ersatzteile? (Bremsbeläge, -Trommel, evtl. Auflaufvorrichtung?)
    Welche Kugelkupplung ist die richtige?
    Gibt es Probleme bei der Wiederzulassung? (Muss ja eh Vollgutachten erstellt werden)


    Grüße Markus

  • Guten Tag Markus

    Betreffs der Frage nach Ersatzteilen:
    Zu den angegebenen ALKO-Baugruppen wird es keine Ersatzteilprobleme mit uns geben. Können wir Ihnen auch gern Explosionszeichnungen zukommen lassen, auf denen Sie dann jedes gwünschte Teil einzeln identifizieren und bei uns bestellen können. (Achtung: Betrifft Ersatzteile zu den genannten Baugruppen - nicht die Baugruppen komplett in neu)

    Betreff Kugelkupplung
    Das Besondere an der Auflaufeinrichtung AL-KO Typ 120 SR ist, dass das Zugrohr hier nur einen Anschlussdurchmesser von 35 mm hat. Es passt also aus unserem Online-Shop der Artikel 465020 :
    Kugelkupplung ALKO Typ AK 160 Ausführung A

    Betreff Wiederzulassung
    Ich denke nicht. Probleme gibts eigentlich nur dann, wenn man zum Beispiel komplett neue Baugruppen unterschiedlicher Hersteller verwendet:
    zum Beispiel Auflaufeinrichtung von ALKO und die Achse (insbesondere hier die Bremsen) von KNOTT. Dann müssen Sie auch noch eine [definition='1','1'][/definition] durchführen lassen.

  • zum thema wiederzulassung.
    ist kein problem ich habe auch einen alten wohnwagen zum offenen kasten umgebaut der tüv prüfer übernahm die daten so.
    also steht dann im fahrzeugschein
    hersteller. bei mir war es ein Knaus
    offener kasten
    Wenn alle daten auf achsen,kugelkupplung usw weiter vorhanden sind ist es kein problem.
    Es muss nur auf jeden fall das alte typenschild vom wohnwagen da sein was dann neu befestigt wird auf der deichsel.
    ich habe es selber so gemacht und habe nun einen anhänger nach meinen Wünschen,der mich insgesamt 500€ gekostet hat und jeden Baumarktanhänger in der ladefläche übertrifft,die man sonst für diesen preis kriegt.
    (Ps:auch mit ersatzteilen von anhänger 24.de danke nochmal für die super teile!!!!!!!!!

  • Danke für die Antworten. Das mach Hoffnung.


    Jetzt hab ich nur noch eine Frage zu der Kugelkupplung, die mir in der Antwort von Anhänger24 vorgeschlagen wurde: Die ist doch nur bis 1000Kg zugelassen, oder?? D.h. ich kann den Anhänger dann nur wegen der Kugelkupplung nicht auf 1200Kg zulassen. Gibt es da noch eine andere Lösung? Momentan ist eine (leider stark verwitterte) Kugelkupplung dran, die mit Distanzhülsen befestigt wurde. Ist so etwas überhaupt zulässig?


    Ihr Angebot mit den Explosionszeichnungen würde ich gerne in Anspruch nehmen. Lassen Sie mir diese doch zukommen, damit ich im Frühjahr mit dem Aufbau des Anhängers anfangen kann.

  • Guten Tag

    Das mit der Kugelkupplung ist ein Fehler unsererseits (hatten wir bisher gar nicht bemerkt). Wir haben den Fehler auch bereits im Onlineshop berichtigt. Richtig muss es heissen:

    zul. bis max GA 1600 kg!