Hallo zusammen
habe heute beim TÜV ein Motorradanhänger
gesehen der nur aus Achse und Motorradschiene
bestand.
Das beste war aber, das die Auffahrrampe und
der Lampenträger ein Teil war.
Heißt: Ein Alu U-Profil war an der Schiene ein gehangen.
Auf der Unterseite waren sowohl die Rückleuchten
als auch die 3 Eckrückstrahler angeschraubt.
Das ganze war mit einem 7 Pol Stecker und Dose
zu trennen um das Teil als Auffahrrampe zu nutzen.
Mist, hatte keine Cam dabei um Bilder zu machen.
Also, besagtes Teil wird mit 2 Flügelmuttern am Rahmen
mittels einer halben Umdrehung befestigt.
Von den Kotflügel aus wurde ein Rundeisen (6 oder 8 mm)
welches an den Enden um 90° Gebogen war zusätzlich in
Position gehalten und mit einem Spint gesichert.
Nun meine Frage: " Das Teil ist doch Beweglich?"
Aber an Beweglichen Teilen darf ja keine Lichttechnische
Sachen angebracht sein.
Wieso darf er das dennoch?
Hatte keine Gelegenheit vor Ort zu fragen.
Ist das nun erlaubt weil das Teil Montiert wird?
Meine mit den beiden Schnellverschlüssen und den Stangen?
Fand die Sache klasse und würde das auch gerne so
an dem kleinen 400kg Anhänger umsetzen.
VG
Alex
So in etwa wie dieser hier den ich gerade gefunden habe: