Sonntagsfahrverbot auch für Bootsanhänger über 3,5t?

  • Hallo,


    gilt das Sonntagsfahrverbot auch für LKW´s mit Bootsanhänger für Sportzwecke?
    Ich überlege einen Stattelzug für ein 5t Segelboot zu kaufen, um damit schneller durch Europa als über den Wasserweg zu gelangen.
    Für den Urlaub wäre es natürlich Vorteilhaft nicht unter das Sonntagsfahrverbot zu fallen.
    Habe gestern gegen 17:00h auf der A1 bei MS mehrerer große Pferdetransporter (40t) hintereinander gesehen, die wohl von einem Turnier zurück fuhren.
    Da dachte ich mir was die können, kann ich auch.:)


    Dank und Gruß
    Chris1E

  • Bei einer Sattelzugmaschine steht nix von LKW in den Papieren .....


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Hi,


    Sattelzüge über 7,5 t fallen unter das Fahrverbot an Sonn- und Feiertage, eine Solo-Sattelzugmaschine nicht, auch über 7,5 t nicht. Eine allg. Zugmaschine oder eine LaFo Zugmaschine fällt auch mit Anhänger nicht darunter.


    Gruß
    Gerhard

  • Das Sonntagsfahrverbot besteht für LKW über 7,5t zulässiger Gesamtmasse und alle LKW mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00Uhr und 22:00Uhr!


    Hierbei spielt es keine Rolle, ob Der LKW ein sogenannter alter Postgolf ist, oder ein Gewerblich Genutzter LKW!


    Meine Schwester wurde auch schon mal am Sonntag auf der Autobahn erwischt. Sie war mit Ihrem Nissan Navara, der eine LKW Zulassung besitzt und 750Kg ungebremster 1 Achs Anhänger Kontrolliert worden!
    Ergebnis: Untersagung der Weiterfahrt, Verstoß gegen Das Sonn- Und Feiertagsfahrverbot sowie eine saftige Geldstrafe nebst Punkten in Flensburg!!!

  • Habe gestern gegen 17:00h auf der A1 bei MS mehrerer große Pferdetransporter (40t) hintereinander gesehen, die wohl von einem Turnier zurück fuhren.
    Da dachte ich mir was die können, kann ich auch.:)


    Fuhren die Pferdetransporter Solo? Wenn nein, dann werden die eine Sondergenehmigung gehabt haben!

  • Eine szm ist kein LKW.
    ABER: ist ein auflieger dran, so zählt die Einheit als LKW. Hat die Einheit also ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5t, so unterliegt sie dem Sonntagsfahrverbot. Hast du nun einen so genannten Mini Sattelzug unter 7,5t, so unterliegst du nicht dem sonntags fahrverbot... So jedenfalls meine Information, welche sich auch nur auf DE bezieht.


    Wenn dein Segelboot 5t wiegt, wirst du davon aber nichts haben. Folglich müsstest du eine Sondergenehmigung beantragen. Will man durch Europa, könnte das umständlich werden... kenne mich da nicht so aus.

  • [quote='Fido','https://anhaengerforum.de/forum/index.php?thread/&postID=48139#post48139']Eine szm ist kein LKW.
    ABER: ist ein auflieger dran, so zählt die Einheit als LKW. Hat die Einheit also ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5t, so unterliegt sie dem Sonntagsfahrverbot. Hast du nun einen so genannten Mini Sattelzug unter 7,5t, so unterliegst du nicht dem sonntags fahrverbot... So jedenfalls meine Information, welche sich auch nur auf DE bezieht.
    QUOTE]


    das ist leider nicht korrekt! hierbei spielt das gewicht des lkw´s mit anhänger bzw. sattelzuges keine rolle! selbst ein mercedes sprinter, vw lt, fiat ducato und wie die alle heissen dürfen definitiv am sonntag nicht mit anhänger fahren, sobald das fahrzeug eine lkw zulassung hat! es ist auch völlig egal ob dies der privatmann ist, der mit einem sprinter am sonntag im 200km entfernten ort nebst anhänger etwas abholt, oder aber der gewerbliche güterkraftverkaher!


    das sonn- und feiertagsfahrverbot gilt für lkw´über 7,5 t, sowie alle lkw´s mit anhänger!!!

  • Zitat

    das sonn- und feiertagsfahrverbot gilt für lkw´über 7,5 t, sowie alle lkw´s mit anhänger!!!


    Außer LKW unter 3,5t mit Freizeitanhängern, (allerdings nicht in allen Bundesländern)


    und LKW mit Frischfleisch, oder Fisch auch lebend


    oder
    oder
    oder und eben die Minisattel


    die dürfen auch

  • Aber eine Szm ist kein LKW. Die darf ja solo auch sonntags. Egal ob 7,49t oder 32t...


    Und eine Sattelzugmaschine mit Auflieger ist eben kein LKW mit Anhänger, sondern eine Einheit. So darf der Klasse 3 Inhaber ohne Umschreibung auch keinen Auflieger mit der 7,5t Zugmaschine fahren, da es sich um eine Fahrzeugeinheit über 7,5t handeln würde. klingt komisch, ist aber so.


    Eine Szm ist kein LKW, und ein Auflieger ist kein Anhänger.


    Ein Fahrzeug mit LKW Zulassung darf mit Anhänger nicht sonntags fahren, das ist richtig. Und mit den Freizeitanhängern ist auch keine Glasklare Sache. Meines Wissens nach Kulanz, und von Bundesland zu Bundesland verschieden.


    Und weils grad so spannend ist:
    wie schnell dürfen folgende Kombinationen auf der Landstraße fahren:
    1. Sprinter 3,5t (LKW)
    2. Sprinter 3,5t (LKW) + Anhänger 2,5t
    3. Sprinter 4,6t (LKW)
    4. Sprinter 4,6t (LKW) + Anhänger 2,5t
    5. Sprinter 3,5t (SZM)
    6. Sprinter 3,5t (SZM) + Auflieger (7,49t zug gesamt gewicht)
    7. Sprinter 4,6t (SZM)
    8. Sprinter 4,6t (SZM) + Auflieger (7,49t zug gesamt gewicht)


    Ja ja, das Straßenverkehrsrecht hat schon so seine tücken...

  • Komplett richtig ist das so nicht....


    Edit:
    Da hast du wohl noch ein paar mal was geändert;)


    Wo ich mir nicht sicher bin ist die 6 und 8...

  • Ja genau diese Diskussion wollte ich hier mal anstoßen,
    passt zwar nicht unbedingt ins Anhängerforum. :)


    von derglonntaler: "Pferdetransporter sind in der Regel So.-Kfz und damit ist denen das Sonntagsfahrverbot eh egal "


    Ein Sonderkfz. zu erhalten ist wohl nicht so schwer, nur wie sieht es da mit dem Sonntagsfahrverbot aus?
    Ein Bootsanhänger ist auch ein Sonderkfz.!


    von Toti: "Fuhren die Pferdetransporter Solo? Wenn nein, dann werden die eine Sondergenehmigung gehabt haben!"


    Solo :confused:, kann mich nicht genau erinnern ob es Sattelzüge oder LKW´s waren, aber ca. 15m Länge hat sie wohl, Renntransporter für den Nürburgring fahren wohl auch Sonntags zurück oder? (Ich wohne nicht in der Nähe um das beobachten zu können)


    Mini-Sattelzug so etwas wie hier? http://www.********/itm/Bootstransporter-mit-PKW-Fuhrerschein-Trailer-Auflieger-Boot-Nutzlast-6t-/111055883422?pt=DE_Auto_Motorrad_Fahrzeuge_Nutzfahrzeuge&hash=item19db724c9e



    Ich dachte mal an so etwas: http://www.********/itm/achtung-gut-erhaltener-bootstransporter-/330912434086?pt=DE_Auto_Motorrad_Fahrzeuge_Nutzfahrzeuge&hash=item4d0beb07a6


    Dank und Gruß
    chris1E

  • ...
    ich weiß nicht wie es Euch geht, aber ich habe bei Lesen der letzten Beiträge mich gefragt, welche abstruse Blüten diese Sonntagsfahrverbotsgeschichte in Deutschland hervorgebracht hat. Mit der ursprünglichen Intension hat das, meiner Meinung nach, nicht mehr so viel zu tun.
    Was würde wohl der Mandarin Kao-tai aus Herbert Rosendorfers "Biefe in die chinesische Vergangenheit" dazu sagen?


    Gruß
    Gerhard

  • Hi,


    warum ist ein Anhänger für den Transport von Sport- und Freizeitgeräten ein Sonderfahrzeug?


    Gruß
    Gerhard



    Sorry, habe mich wohl falsch ausgedrückt, ich meinte eigentlich nur die Steuerbefreiung = grünes Kennzeichen


    Habe wieder mal etwas gelernt:
    Eine Zugmaschine ist etwas anderes als eine Sattelzugmaschine!


    Nur die Pferdetransporter wahren augenscheinlich keine Zugmaschinen, wohl eher So-Kfz.


    Grüsse
    chris1E