Rote Leuchte bei Überlänge

  • Hallo in die Runde,


    ich lese hier im Forum schon seit langer Zeit mit und habe so schon viele interessante Dinge erfahren. Nun habe ich mal eine Frage, die ich auch durch die Suchfunktion nicht klären konnte.


    Ich muss demnächst lange Profile mit einem offenen Anhänger transportieren. Diese Profile werden ca. 1,40 m hinten aus dem Anhänger herausragen. Dass ich dort eine rote Fahne anbringen muss, ist mir klar. Da ich aber nachts fahren werde, brauche ich eine rote Leuchte mit Rückstrahler.
    Nun meine Frage:
    Wie muss die Leuchte beschaffen sein? Gibt es Vorschriften über Größe, Leuchtstärke, Abstrahlwinkel usw.?
    Dass ein Rückstrahler enthalten sein muss, ist mir bekannt.


    Und vor Allem: Wo kann man so eine Leuchte kaufen?


    Dann stellt sich noch das Problem der Stromversorgung, aber das kann man, denke ich, durch Bastelei lösen.


    Evtl. weiss ja jemand von Euch etwas.


    Schon mal vielen Dank im Voraus


    Lutz

  • Hallo


    steht alles im §22


    Zitat

    Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
    1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
    2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
    3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
    Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.


    die Lampe muß natürlich E Prüfzeichen haben, wie alles bei uns


    ich würde mir so ne rot/weiße Warntafel kaufen und in der Mitte das Licht drauf machen, fertig


    Gruß Mani

  • Ok, danke für die schnelle Antwort.


    Ich denke aber, dass es keine rot/weiße Warntafel sein darf (§22, 1 u. 2), sonder einfarbig rot.


    Wenn es denn keine weiteren Anforderungen an die Leuchte gibt, ist Dein Tip mit der Begrezungsleuchte super und preisgünstig. Danke!


    Lutz

  • Dann stellt sich noch das Problem der Stromversorgung, aber das kann man, denke ich, durch Bastelei lösen.

    Da gibt es vielfältige Möglichkeiten. Das kommt auf die Gegebenheiten bei Deinem Anhänger und Deine Zielrichtung an.
    Du kannst z.B. (wie bei LuF-Anhängern) hinten eine Dose montieren. Geht am besten wenn Du eine Verteilerdose unterm Hänger hast. Einen vorkonfektionierten Kabelbaum würde ich nicht kappen. Falls es da sowas wie Adapter zum Einschleifen von Begrenzungsleuchten gibt, wäre das eine Möglickeit zum Anzapfen.
    Oder einen Adapter bestehend aus kurzem Kabelstück, 1 Stecker (kommt ins Zugfahrzeug) und 2 Dosen (1 für den Anhänger, 1 für das Zusatzlich) basteln. Ich habe z.B. so einen mit 7er Stecker, 7er Dose und 13er Dose, weil das Kabel am Anhänger nicht ganz bis an die Traktorsteckdose reicht.
    Mein Favorit wäre ein langes Kabel am Zusatzrücklicht. Das andere Ende besteht aus (ggfs Verteilerdiose,) Steckdose und einem Stecker. Dann kannst Du das Zusatzlicht schnell einschleifen. Und lass das Kabel zu lange. Wer weiss wie lange das nächste Transportgut wird ;)


    Gruss georg123

  • Ich denke aber, dass es keine rot/weiße Warntafel sein darf (§22, 1 u. 2), sonder einfarbig rot.

    Hm, Bekannter hat so ne alte ausziehbare Feuerwehrleiter im Schuppen stehen. Die hat auch so eine Zusatzleuchte auf irgendeinem Blech. Wenn ich morgen Zeit hab, schau ich mal.


    Gruss georg123