Hallo,
im Fahrzeugschein des Anhängers ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 25km/h eingetragen.
Der Anhänger ist zugelassen mit grünem Kennzeichen (Kein Folgekennzeichen).
Muß der Anhänger mit 25km/h beschildert werden ?
Danke im Voraus.
Gruß
LuFBAK