Hallo,
ich möchte einen einen Holzanhänger mit 25km/h hinter einem ATV betreiben. Alle rechtlichen Vorgaben vom Zugfahrzeug sind erfüllt.
Hier der Link zum Anhänger: http://www.carlights.de/atv-ho…ger-tr04-mit-aufsatz.html Anhänger http://atv-haenger.de/2011/12/atv-anhaenger-tr04/
Nun zum Problem:
Lt. Lieferant ist eine Straßenzulassung / BE durch eine Vollabnahme möglich.
Ich habe von einem Anhänger sogar den Erläuterungsbogen zu einem positiv abgeschlossenem Vollgutachten nach §21 StVZO und die Eintragungen für
einen Fahrzeugbrief ausgestellt von der Dekra in Ostdeutschland als Kopie. (25km/h-Kennzeichnung, 640kg zulässiges Gesamtgewicht).
Dieses Gutachten hatte bei der Dekra 77,40€ gekostet. (§21 Vollgutacheten + 1* 15min Zusatzaufwand).
Mit diesen Daten bin ich bis dato zu 2 Tüv-Stellen gefahren. Die Sachverständigen teilten mir mit, daß ein Vollgutachen nicht möglich sei, weil
- die Achse kein Prüfzeichen hat
- die Zugdeichsel / Rohr / Kupplung kein Prüfzeichen hat.
Auf die Frage, warum die Dekra in Ostdeutschland ein Vollgutachten positiv erstellen kann und der Tüv im Westdeutschland nicht, bekam ich sinngemäß die Antwort: "Was die im Osten bei der Dekra machen ist egal - das sei bestimmt nicht immer legal".
Das ist für mich unverständlich, ich dachte ein amtlicher Sachverständiger innerhalb Deutschlands muß sich an gleiche Bestimmungen halten und kann nicht nach Willkür entscheiden.
Folgende Fakten stelle ich zum Anhänger fest:
- Die Räder haben eine Tragfähigkeit von 160kg bei 1 Bar per Rad, d.h. unter 80km/h könnte die Regel 4+160kg+10%(Geschwindigkeit unter 80km/h) = 704kg zugelassen werden.
- Eine Zugdeichsel gibt es nicht, da der Anhänger einen Zentralrohrrahmen hat. Somit entfällt die Pflicht eines Prüfzeichens auf dem Zugrohr/Deichsel.
- Die Zugkugelkopfkupplung könnte bei Bedarf gegen eine mit EU-Zulassung getauscht werden.
- Eine Lichtleiste,Rückstrahler und 25km/h Kennzeichnung könnten ohne Probleme angebracht werden.
- Die Pendelachsen haben kein Prüfzeichen, sind aber sehr massiv dimensiniert.
Was meint Ihr dazu ist das Gutachten von der Dekra nicht gültig oder liegt der TÜV falsch ?
Haben wir einen Betriebserlaubnisunterchschied zwischen Ost und Westdeutschland ? Ich dachte wir sind alle Gleichgestellt.
Gruß
LuFBAK