Hallo,
ich habe eine rein rechtliche Frage zur Anhängernutzung.
Ich besitze einen Sportbootanhänger mit grünem Kennzeichen.
Er ist also steuerbefreit.
Er eignet sich hervorragend zum Bootstransport
aber genauso gut, ja geradezu verführerisch gut
eignet er sich zum Transport sehr langer Leitern.
Was passiert nun, wenn ich der Versuchung unterliege
und diesen steuerbefreiten Sportbootanhänger einmal im Jahr dazu benutze
um meine 8m langen Leitern 20 km weit auf öffentlichen Straßen
von der Lagerhalle zu unseren Kirschbäumen zu transportieren
und nach der Kirschenernte wieder zurück in die Halle ?
Wenn ich während einer dieser Fahrten angehalten und kontrolliert werde,
bin ich dann Steuersünder oder bin ich kein Steuersünder ?
Ich benutze den Sportbootanhänger im geschilderten Fall
ja für einen fremden Zweck, nämlich landwirtschaftlich.
Aber Anhänger für landwirtschaftliche Nutzung haben ebenfalls grüne Nummern
und sind ebenfalls steuerbefreit?
Gehts mir dann an den Kragen oder komme ich ungeschoren davon ?
Bin ich Steuersünder oder begehe ich nur eine Ordnungswidrigkeit,
weil ich den Anhänger zweckfremd nutze?
Die Frage muss ich noch etwas differenzieren,
dann wird sie noch pikanter:
Fall
a) Transport der Leitern auf dem leeren Sportbootanhänger,
also nur Leitern, aber kein Sportboot geladen.
b) Transport der Leitern auf dem Anhänger mit Sportboot,
also Leitern und Sportboot gleichzeitig auf dem Anhänger geladen.
Gruß
Moritz