Alles grün ! Bootsanhänger landwirtschaftlich nutzen ?

  • Hallo,


    ich habe eine rein rechtliche Frage zur Anhängernutzung.


    Ich besitze einen Sportbootanhänger mit grünem Kennzeichen.
    Er ist also steuerbefreit.


    Er eignet sich hervorragend zum Bootstransport
    aber genauso gut, ja geradezu verführerisch gut
    eignet er sich zum Transport sehr langer Leitern.


    Was passiert nun, wenn ich der Versuchung unterliege
    und diesen steuerbefreiten Sportbootanhänger einmal im Jahr dazu benutze
    um meine 8m langen Leitern 20 km weit auf öffentlichen Straßen
    von der Lagerhalle zu unseren Kirschbäumen zu transportieren
    und nach der Kirschenernte wieder zurück in die Halle ?


    Wenn ich während einer dieser Fahrten angehalten und kontrolliert werde,
    bin ich dann Steuersünder oder bin ich kein Steuersünder ?


    Ich benutze den Sportbootanhänger im geschilderten Fall
    ja für einen fremden Zweck, nämlich landwirtschaftlich.
    Aber Anhänger für landwirtschaftliche Nutzung haben ebenfalls grüne Nummern
    und sind ebenfalls steuerbefreit?


    Gehts mir dann an den Kragen oder komme ich ungeschoren davon ?
    Bin ich Steuersünder oder begehe ich nur eine Ordnungswidrigkeit,
    weil ich den Anhänger zweckfremd nutze?


    Die Frage muss ich noch etwas differenzieren,
    dann wird sie noch pikanter:



    Fall


    a) Transport der Leitern auf dem leeren Sportbootanhänger,
    also nur Leitern, aber kein Sportboot geladen.


    b) Transport der Leitern auf dem Anhänger mit Sportboot,
    also Leitern und Sportboot gleichzeitig auf dem Anhänger geladen.


    Gruß
    Moritz

  • Kurz und Knapp: Schuldig der Steuerhinterziehung in allen Punkten!


    Wenn sich der Bootshänger wirklich so gut zum Leiter- und vielleicht noch anderem Langgut-transporten eignet, melde ihn "normal" mit schwarzem Kennzeichen an, die 20 Euro Steuer sind sicher billiger als die Anzeige wg. Steuerhinterziehung!




    Ausnahme ist, wenn du dein Boot z.B. für ne Zeitlang bei den Kirschbäumen deponierst und nur "zufällig" beim Transport auch noch ne Leiter an Board ist (musst ja den Mast streichen oder den Verklicker tauschen).....

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001


  • Ausnahme ist, wenn du dein Boot z.B. für ne Zeitlang bei den Kirschbäumen deponierst und nur "zufällig" beim Transport auch noch ne Leiter an Board ist (musst ja den Mast streichen oder den Verklicker tauschen).....


    Sozusagen nen Unterstand für die geernteten Kirschen, damit Sonne da nicht so draufknallt :biggrins:

  • Ganz dumme Frage, kann man sowas beim Finanzamt anmelden?
    So in der Art "Liebes Finanzamt, ich habe einen steuerbefreiten Anhänger, den ich auch nur zu den steuerbefreiten Zwecken nutze. Jetzt möchte ich am xyz eine nicht steuerbefreite Fahrt antreten. Würden Sie mir bitte einen Steuerbescheid für diesen begrenzten Zeitraum ausstellen. Nach dem xyz wird der Anhänger wieder ausschließlich zu steuerbefreiten Zwecken genutzt."


    Hat das schon mal jemand versucht, bzw weiss jemand, was das FA dazu sagt?


    Gruss georg123

  • Egal, obs geht oder net: Ich trau mich wetten,dass du so mehr an Bearbeitungs- und Verwaltungskosten zahlst, als mit ner "richtigen" Anmeldung mit schwarzer Nummer fürs ganze Jahr Steuer!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Egal, obs geht oder net: Ich trau mich wetten,dass du so mehr an Bearbeitungs- und Verwaltungskosten zahlst, als mit ner "richtigen" Anmeldung mit schwarzer Nummer fürs ganze Jahr Steuer!


    Hallo !


    das sehe ich auch so.
    Aber ihr habt immer noch außer Acht gelassen, dass die landwirtschaftliche Nutzung ebenfalls steuerfrei ist.
    20 EUR Steuer jährlich sind ja nicht viel, aber was nicht sein muss, muss auch nicht sein.


    Ich müsste den Anhänger umschreiben lassen
    als kombinierten Sportbootanhänger und landwirtschaftlichen Anhänger.
    Das müsste dann immer noch steuerfrei sein.


    Das Problem dürfte sein, dass es dafür keine Kategorie bei der Zulassungsstelle gibt.
    Entweder Sportbootanhänger oder landwirtschaftlicher Anhänger, aber beides gleichzeitig ist nicht vorgesehen.


    Bei Gelegenheit werde ich mal einen Polizisten fragen, wie er die Sache bei einer evt. Kontrolle sehen würde.


    Gruß
    MoritzW


  • Ich müsste den Anhänger umschreiben lassen als kombinierten Sportbootanhänger und landwirtschaftlichen Anhänger.


    Dann würde ich aufs ganze gehen: Sportboot, Landwirtschaft und Motorsport!
    Dann kann das Hotti auf der, als Surfbrett verkleideten Schranktüre mit Motorunterstützung auf dem fahrenden Anhänger segeln.


    Im Ernst, für €7 per 200kg Anhängerlast wäre ich schon längst bei der Zulassungsstelle. Aber dieser Fred macht langsam Spaß. :evil2:

    Groetjes, der Uli

  • Egal, obs geht oder net: Ich trau mich wetten,dass du so mehr an Bearbeitungs- und Verwaltungskosten zahlst

    Bei einer Versicherung kann ich mir vorstellen, dass die sowas haben wollen, wenn man mit unterjährigen Sonderwünschen kommt.
    Ich habe aber noch auf keinem meiner Steuerbescheide den Posten Bearbeitungs- oder Verwaltungskosten gefunden.
    Ob das Finanzamt bei dem Spiel mitmacht: keine Ahnung. Ich kann mir da alles vorstellen, von Schenkelklopfen und schallendem Gelächter bis "kein Problem, die Zahlungsaufforderung über 1,73€ kommt übermorgen per Post".


    Bei nem 400KiloHänger sind die Steuerkosten ja auch peanuts, bei einem 3-Tonnen-Trailer eher nicht. Außerdem hängt an der Nummernschildfrage die Versicherungspflicht. Das auf Zuruf versteuern würde also nur praktikabel sein, wenn der grüne freiwillig versichert ist. Sonst hat man gleich die nächste Baustelle.


    Ich würde ganz pragmatisch die Leiter als notwendige Unterlage für das Boot deklarieren. So nach dem Motto: damit sich nichts durchbiegt und damit man das Boot besser über die ganze Länge sichern kann. Ein passendes Gewässer in Fahrtrichtung wird man ja angeben können und wenn man an der Kirschplantage merkt, dass man das Boot auch ohne Leiter vernünftig verladen und gesichert kriegt, lässt man die Leiter halt weg.
    Aber ich bin auch noch nie mit Anhänger kontrolliert worden, vielleicht muss ich mir erst die Finger verbrennen ...


    Gruss georg123

  • Bei ner Versicherung isses klar, da wird prt abgerechnet (pro rata tempori => ca. "ratierlich für die Zeit" => auf Deutsch: Tag-genau, also in 365tel des Jahresbeitrags), ist durchaus möglich und kommt oft genug vor.


    Und nein, auf deinem Steuerbescheid hast du keine Verwaltungskosten, das ist klar - aber glaubst, an der Zulassungsstelle kriegst des alles gratis? Und wenn's nur die 4,10€ (kann auch ein anderer geringer Betrag sein) Bearbeitungsgebühr ist! ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • nicht vergessen: prägen und siegeln des schwarzen (!) Kennzeichens für einen Tag und dann wieder siegeln hinterher des grünen ... melde das Ding komplett an und gut.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • nicht vergessen: prägen und siegeln des schwarzen (!) Kennzeichens für einen Tag und dann wieder siegeln hinterher des grünen ...

    Nö, weshalb?
    Als wir damals den Traktor angemeldet haben hat das Finanzamt die Steuerbefreiung nicht anerkannt, da wir keinen Gewinn mit der Landwirtschaft erzielen. Der Traktor musste ganz normal als Zugmaschine versteuert werden. Trotz grünem Schild und Bescheinigung vom Ortsbauern, dass wir soundsoviel Land bewirtschaften.
    Erst als es zwei Jahre später EG Flächenprämien gab (ähnliche Größenordnung wie der Traktor an Steuer kostete) und wir "Geld" mit der Landwirtschaft verdienten, hat uns das Finanzamt auf Antrag den Traktor steuerfrei gemacht. Irrsinnig, war aber so.
    Für den ganzen Spuk war weder die Zulassungsstelle, noch irgendeine Änderung in den Papieren oder am Nummernschild notwendig. Das konnte der Finanzbeamte ganz alleine mit einem Federstrich bewirken.


    Zum Bootsanhänger zurück: Moritz braucht einen Steuerbescheid des Finanzamtes, welcher besagt, dass der Bootsanhänger für einen bestimmten Zeitraum als normaler Lastenanhänger versteuert wird. Hat er den im Handschuhfach, kann ihm keiner wegen leiterfahrender Steuerhinterziehung an den Bootsanhänger fahren.


    Ob das Finanzamt einfach mal so einen Steuerbescheid über die Zeit der Kirschenernte raushaut, weiss ich nicht. Je länger ich darüber nachdenke, desto wahrscheinlicher finde ich es. Ob es wirklich so ist muss Moritz aber bei seinem Finanzamt erfragen. Kostet ihn ein Telefonat und dann weiss er mehr.


    Gruss georg123

  • Mach doch einfach ne Plane um die Leiter drum.
    Fände es sowieso extremst unwahrscheinlich, dass sich jemand Gedanken darum macht, ob die Leiter nicht zum Boot oder zum Anhänger dazugehört.


    Und wer weiß was du damit auslöst, wenn du wirklich beim Finanzamt etc anrufst.


    Ich hab ja keine Ahnung, wie die Verhältnisse ausschauen, und was du da angemeldet hast oder nicht.
    Aber am Schluss interessiert sich das Finanzamt vielleicht gar nicht so sehr für den Anhänger sondern mehr für die Kirchbäume. Ob du deine Landwirtschaft angemeldet hast, Berufsgenossenschaft, etc und ob du vielleicht die Krichen gewerblich verkaufst etc.


    Ist jetzt bisschen ironisch, aber manchmal will man ja alles richtig machen und ist am Schluss der Dumme