Mit nem Fiesta einen Pferdeanhänger ziehen...

  • Ich hab heute mal wieder einem Mieter erlebt...bzw. erlebe Ihn noch.


    Hat telefonisch angefragt wegen einem Pferdeanhänger. Ich hatte nur einen 2er Ifor (930kg Leergewicht) frei.
    Habe gefragt was denn sein Pferd wiegt, 700kg meint er. Zugfahrzeug ein Escort lt. Telefon.


    Habe gesagt er müßte schauen was sein Auto ziehen darf, würde eher knapp bis unmöglich.
    Die telefonische Rückmeldung blieb aus.


    Nach etwa einer Stunde kamen zwei Männer um den Anhänger zu holen.
    Natürlich ohne ausreichende Kohle in der Tasche. Mieter ließ mir seinen PA, FS und einen Fahrzeugschein eines Fiestas (Bj. 2001, 44KW, 750kg Anhängelast gebremst, nicht auf den Mieter zugelassen) hier und fuhr zur Bank.


    Als der Mieter wiederkam sagte ich Ihm das der Fahrzeugschein wohl falsch ist weil der Fiesta den Anhänger nicht ziehen darf.
    Der Mieter meint ja, stimmt.


    Also Mietvertrag gemacht (Passus das der Mieter für die Einhaltung sämtlicher Maße und Gewichte des Gespannes haftet wurde unterschrieben), Miete und Kaution genommen, Schlüssel und Fahrzeugmappe ausgehändigt.


    Die Mieterin die im Anschluß dran war und einen Anhänger wieder brachte meinte das die tatsächlich mit einem Fiesta den Pferdeanhänger ziehen....


    Wie irre können Menschen eigendlich sein ???
    Der hat nen LKW Führerschein...


    Jeck... wenn die:police: den anhalten geht der doch zu Fuß....


    Hoffentlich kommt der Hänger heile wieder, schwitz..


    Lg
    Andrea

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Hallo Andrea


    Du hast anscheinend ein großes Vertrauen in die Menschheit


    ich hätte den wieder heim geschickt, wenn das Zugfahrzeug nedmal den leeren Hänger ziehen darf


    auch wenn er unterschrieben hat, könnte Dir ein Richter da nen Strick draus drehen, da DU die Erfahrung hast


    Viel Glück das der Hänger wieder heil heimkommt


    Gruß Mani

  • Hi


    wir haben ja hier auch eine großen Anhängerverleih und die schicken die Leute nach Hause oder die sollen sich ein größeres Auto besorgen und wieder kommen.


    VG
    Alex

  • Das machen wir hier auch so.


    Deshalb mein Hinweis das der Fahrzeugschein ja wohl kaum vom Zugfahrzeug sein kann.
    Die Leute können natürlich die Papiere uns Schlüssel mitnehmen um dann mit einem geeigneten Zugfahrzeug wieder zu kommen (zu der Zeit wann es denen passt).


    Dieser Mieter hat halt schamlos ausgenutzt das ich im Augenblick nicht hinterher laufen kann :mad:.
    Mein Mann meint mit etwas Glück regelt der arme kleine Fiesta das ja alleine :rolleyes: und gibt den Geist auf....


    Ich habe den Passus - nach Rücksprache mit unserem Anwalt - in den Vertrag aufgenommen da der Mieter ja auch während der Mietzeit das Auto tauschen könnte.


    Wir hatten mal einen Klasse B Fahrer bei dem bei Abholung mit nem Zafira und unserem 1,4t ZGG Anhänger alles paßte der dann mit dem Vectra B Stufe wieder kam. Der Vectra war aber zu leicht.


    Von daher kann man nur versuchen sich bestmöglich abzusichern.


    Mal sehen ob es uns gelingt heute Abend ein Foto zu schießen....


    LG

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Hi


    wir haben ja hier auch eine großen Anhängerverleih und die schicken die Leute nach Hause oder die sollen sich ein größeres Auto besorgen und wieder kommen.


    VG
    Alex


    Und warum? Ist doch das Problem des Mieters.

  • Fast richtig.
    Wenn du ihn wegschickst, dann ist es SEIN Problem.
    Gibst du ihm den Anhänger, dann KANN es zu DEINEM Problem werden.


    Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, das nichts passiert. Wann begegnet man schon mal der Polizei, oder wird raus gewunken. Ein Unfall ist auch unwahrscheinlich. Dennoch besteht die Gefahr für dich als Verleiher. Denn du bist der Halter, und somit mitverantwortlich, wenn du davon wusstest. Und das war hier wohl klar der Fall.


    Das Problem, was unabhängig vom Zugfahrzeug auftritt ist halt die frage, ob der Anhänger überhaupt wiederkommt. Ich mein, so ein Anhänger ist doch schnell mal mit neuer Nummer ausgestattet... Und nicht selten werden Anhänger mit "verlorenem" Brief bei mobile etc. angeboten...
    Und so wie ich den Eröffnungspost gedeutet habe, war sich die Verleiherin hier unsicher...

  • Das Problem, was unabhängig vom Zugfahrzeug auftritt ist halt die frage, ob der Anhänger überhaupt wiederkommt. Ich mein, so ein Anhänger ist doch schnell mal mit neuer Nummer ausgestattet... Und nicht selten werden Anhänger mit "verlorenem" Brief bei mobile etc. angeboten...
    Und so wie ich den Eröffnungspost gedeutet habe, war sich die Verleiherin hier unsicher...


    Das Risiko besteht natürlich immer, unabhängig vom Zugfahrzeug.

  • Ich hätte den Anhänger vor allem gerne heile wieder.
    Der Anhänger ist mit Datatag ausgesstattet. Er hat so einen Chip/Transponder drin. Die Fahrgestellnummer ist ausgestanzt.
    Die Ifors werden in GB häufig geklaut, daher baut Ifor hier vor.


    Und zu meinem Problem kann es werden wenn ich wieder so einen tollen Richter bzw. Richterin habe.


    Lt. Mietvertrag übernimmt der Mieter die Halterhaftung.
    Denn es liegt ja absolut nicht in meiner Einwirkung wieviel Kilo der Mieter z.B. draufpackt oder wie schnell er fährt.


    Mein Problem liegt hier einzig das ich von Anderen gesagt bekommen habe habe wie er mit einem Fiesta mit gebremster Anhängelast von 750kg einen 930kg schwerern Anhänger abholt.


    Aber hinterherlaufen geht wohl auch nicht.


    Und er hat den Anhängerschlüssel mit Papieren und Wägekarte hier drinnen übernommen.
    Draußen hat er das Gespann dann mit Hilfe seines Bekannten (Fahrzeugbesitzer) verbunden.
    Da war ich nicht bei.


    Aber wäre ich :police: würde ich nen Fiesta mit Pferdeanhänger sofort anhalten... schreit ja nur danach.



    LG
    Andrea

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Auf der einen Seite hast du Angst um deinen Pferdeanhänger, auf der anderen Seite schreibst du, das dir jemand einen Fiesta Fahrzeugschein vorlegt, und du nicht damit rechnest, das er den wirklich damit ziehen will... Das passt doch nicht zusammen.


    Zitat

    Als der Mieter wieder kam sagte ich Ihm das der Fahrzeugschein wohl falsch ist weil der Fiesta den Anhänger nicht ziehen darf.
    Der Mieter meint ja, stimmt.


    Das hört sich für mich so an, das der Mieter dir zustimmt, dass er den Anhänger damit nicht ziehen darf. Und für mich hört es sich genau so an, das du vorher wusstest, dass er den mit dem Fiesta ziehen will.


    Du bist Vermieter, und solltest wissen auf was du dich einlässt. Richtig wäre gewesen, zu Kontrollieren, mit was er deinen Anhänger abholt. Solltest du nicht bei der Übergabe dabei sein können (Das sollte eigentlich immer der Fall sein, mindestens aber bei neuen/unbekannten Mietern) So solltest du mindestens verlangen, das er dir den Fahrzeugschein von dem Zugfahrzeug vorlegt.


    Vor uns brauchst du dich nicht rechtfertigen, wir sind weder Kläger, noch Richter.


    Aber So Fahrlässig zu handeln, und nachher um den Anhänger fürchten, das passt aus meiner Sicht nicht so zusammen. So wie ich es sehe wusstest du ganz genau, das der Anhänger mit dem Fiesta vom Hof fährt...


    Zitat

    Lt. Mietvertrag übernimmt der Mieter die Halterhaftung.


    Ich bin kein Jurist, aber die Halterhaftung auf den Mieter abwälzen? Mit wem hast du den Vertrag gemacht? Mit dem Mieter! Der Mieter kann doch keine Gesetze außer Kraft setzen! Und Zusagen für die übernahme von verwarn- oder Bußgeldern sind unwirksam. Und Punkte sowieso.



    Also gib nicht ausschließlich dem Mieter die Schuld, sondern Fang bei dir an!

  • Sorry Fido,


    der Mann ist Jahrgang 1961, hat einen (LKW)Führerschein und will mit einem Fiesta einen Pferdeanhänger ziehen.
    Wie doof kann man(n) denn sein ?!
    Das ist ne Eierfeile mit der man den täglichen Einkauf erledigen kann und mehr nicht.....
    Aber ich würde gar kein Auto nutzen wollen was weniger PS/Hubraum als ein mittleres Moped hat...


    Habe so viel Irrsinn echt nicht erwartet.


    Häufig kommen Mieter mit 2 Autos zum Abholen des Anhängers und treffen sich hier...
    Und ich ging davon aus das er mir einfach den falschen Fahrzeugschein gegeben hat. Habe selbst auch immer mehrere in der Tasche...


    Ich gehe z. Zt. immer noch an Krücken. Dienstag wurde ich wieder operiert. Daher war es mir nicht möglich den Mieter zu verfolgen als mir die Sache auffiel.


    Zur Halterhaftung:


    Du haftest als Halter normalerweise auch für das "zulasssen" einer Überladung. Dieses gestaltet sich bei Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen aber anders, da der Vermieter ja nicht alle seine Anhänger begleiten kann um zu überprüfen ob auch richtig gesichert und nicht überladen wird. Daher tritt in diesen Punkten der Mieter an des Halters stelle. Das ist auch rechtens so.


    Wie man aber sieht kann man / Frau sich nicht gegen alle Blödheit absichern...


    Edit: Der Mann ist talentfrei. Er rief gerade an das der Anhänger ja gar keine Rampe zum Aufladen hat:
    18 hinten.jpg
    Darum liegen den Papieren auch sämtliche Bedienungshinweise bei. Weil die Leute sich eh nicht alles merken können.Aber lesen wohl auch nicht:augenreib:


    LG
    Andrea

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Wie gesagt, bin kein jurist. Was der Mieter auf den anhänger lädt, kannste nicht kontrollieren. Womit er ihn abholt jedoch schon. Und wenn du Aus gesundheitlichen gründen deinen Job nicht ausüben kannst, musst du halt zu hause bleiben. So jedenfalls das offizielle. Die alternativ möglichkeit hast du aber auch nicht überprüft. Wenn du dir schon fahrzeugschein geben lässt, und ihr offenbar feststellt, das es der falsche ist, warum hast du nicht nach dem richtigen gefragt? Da hätte sich doch sicherlich herausgestellt, das es doch der richtige fahrzeugschein ist...


    Vielleicht läuft es ja beim nächsten mal anders ab...

  • :biggrins:Ich bin hier zu Hause:biggrins:.
    Die Mieter klingeln an meine Haustür...
    Weglaufen also zwecklos...Tot stellen half auch nicht.....Aber seit gerade kann ich die Treppe wieder alleine runter...
    :anstoss:


    Bei Abholung braucht der Mieter den PA und den FS. Fahrzeugschein nicht.
    Den hat er mir nur mit den anderen Sachen in die Hand gedrückt und war dann schon wieder weg.


    Die Fahrzeugscheine brauchen wir nicht mehr da ja der Mieter/Fahrer dafür verantwortlich ist nichts verbotenes zu tun.
    Und Führeschein Klasse B bekommt nur die 550kg und 750kg Anhänger.
    Für alle anderen Anhänger Klasse BE/3 oder mehr.


    Ich habe schon Mieter weggeschickt die nicht nüchtern waren und die keinen Hängerführerschein hatten.
    Häufig ist auch das am Zugwagen die Steckdose spinnt. Hier gebe ich auch alles mit und bitte um spätere Abholung mit einem reparierten oder anderen Zugfahrzeug.


    Interessieren würde mich ja mal die Strafe die einen als Fahrer erwartet wenn man statt 750kg 1500kg am Haken hat....
    Das gibt meine kleine Tabelle hier nicht her...


    Weiß das jemand?


    So, alles heile wieder hier...


    LG
    Andrea

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  • Es gibt die sog. Betreiberpflicht und die Betreiberverantwortung - ich habe da dienstlich täglich damit zu tun...
    Betreiber eines Arbeitsmittels, Gerätes usw. kann nur sein, wer entweder Eigentümer oder Pächter desselben ist - niemals ein Mieter, aber dann eben - um den Bezug zum Thema wieder zu finden - der Vermieter eines Anhängers. Stichwort Maschinenrichtlinie und BetrSichV - sind gaaaanz breite Themen...
    Betreiberpflichten kann man delegieren. Was mann nicht delegieren kann, ist die Betreiberverantwortung - am Beispiel des Verleih-Anhängers bleibt die unabänderlich beim Verleiher...


    LMKS

  • Wir haben es hier aber glaube ich mit 2 Paar Schuhen zu tun.


    Oder haften Herr Hertz, Sixt, Europcar, Caro u.s.w für die Verfehlungen ihrer Mieter?
    Sicher nicht.


    Ich kann haftbar gemacht werden wenn meine Anhänger nicht in Ordnung sind. Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch muß ohne Gefahr für Mensch und Tier möglich sein.
    Wenn ich den Anhänger anhänge bin ich auch hierfür verantwortlich. Deshalb gibt es hier die Order NICHTS am Gespann zu erledigen.
    Wir haben natürlich eine Betriebshaftpflicht.


    Der Mieter versichert zuvor schriftlich das er mit dem verbinden, trennen und führen des Gespannes versiert ist.


    Wie geschrieben der Führerschein wird kontrolliert.


    LG
    Andrea

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  • Sorry Fido,


    der Mann ist Jahrgang 1961, hat einen (LKW)Führerschein und will mit einem Fiesta einen Pferdeanhänger ziehen.
    Wie doof kann man(n) denn sein ?!


    Sehe ich genauso, wir sind hier auch kein Kindergarten, jeder ist für sich selbst zuständig.

  • Hi Mani,


    Kräftig heben :sauforgie:


    Vorher gut essen und trinken.



    Habe den Mieter noch mal auf den Fiesta angesprochen.
    Er war sich laut eigener Aussage bewußt was er da tut.
    Hätte er mir absichtlich vorenthalten da man das ja nicht darf..
    Polizei sei mehrfach an ihm vorbei gefahren und er hätte doch bedenken gehabt:weglach:.
    Aber die wollten wohl Feierabend haben und hätten ihn daher in Ruhe gelassen...


    LG

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  • Hi Georg,


    sehe das auch so.


    Aber Fido zieht ja auch mit seinem Smart.... Hat der nicht sogar nur in die 700ccm???
    Der Fido ist da mutiger und sehr viel verständnisvoller als ich.


    Und Leute mit größeren Zugfahrzeugen werden ja auch nur übermütig:
    http://www.youtube.com/watch?v=pR9rVALw5ck



    Aber der Anhänger ist heile zurück.


    LG

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  • Hallo



    Die Fahrgestellnummer ist ausgestanzt.


    Wie soll ich mir das vorstellen?



    Und zu meinem Problem kann es werden wenn ich wieder so einen tollen Richter bzw. Richterin habe.


    Schon mal wegen so etwas Ärger gehabt???



    Was dein Mieter macht wenn er mit den Anhänger 1km von dir wech ist hast du mit deinem Haftungsausschluss geklärt.



    Wenn du in deinem Mietvertrag das Kennzeichen (oder gar das Zugfahrzeug) vermerkst, dieses ausreichend ist (MB G - Klasse zb.) und er dieses dann wechselt bist du auch fein raus.



    Wenn in deinem Mietvertrag steht 1*Pferdeanhänger 1,4t; Kennzeichen UN ** ***.
    Zugfahrzeug UN ** ***; Ford Fiesta. Dann kann man dir ans Bein Pinkeln.


    Als gewerblicher Vermieter würde dir, im falle eines Falles ein Gericht sagen, das dir bewusst sein muss welches Fahrzeug für welchen Anhänger geeignet ist.



    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang