TÜV will 6.40-13 Reifen, oder Bescheinigung

  • Hallo Forum,


    war heute TÜV (Dekra) und wollte TÜV für meinen Anhänger,ist ein ungebremster 590kg Westfalia aus 1968.
    Im Brief steht die Größe der Reifen 6,40-13 4PR
    Hatte aber 155/13 drauf.
    OK die sind auch laut Umrechnungstabelle nicht in Ordnung.
    https://anhaengerforum.de/forum/thread/1212

    Aber der TÜVler sagte, er brauche ein Schreiben oder so vonWestfalia das z.B. die 185/70R13 auch gefahren werden dürfen.
    Gibt es da nicht eine Allgemeine gültige Verordnung (Umrechnung) oder sowas welche ich Ihm unter die Nase halten kann?
    Danke im Voraus

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Hallo


    Was für eine Umrechnungstabelle?
    Hat doch keinen Tachometer so ein Anhänger.
    Grundsätzlich geht alles was nicht schleift. Wenn der Hersteller es freigibt.


    Schreibe mal West*** direkt an. Die können dir eine Freigabe zusenden.


    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

  • Hallo


    fahr einfach zu nem andern TÜV, solange die Reifen genug Platz haben, ist es bei nem ungebremsten eh egal


    und selbst bei nem gebremsten Hänger spielt das keine große Rolle, wenn Du heute nen neuen Hänger kaufst


    sind oft ganz andere Reifen drauf als eingetragen, interessiert auch niemanden, weils eben allgemein so ist


    Gruß Mani

  • Westfalia gibts schon etliche Jahre nicht mehr, die können dir keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr ausstellen :)
    Die Nachfolgefirma hat soweit ich weiss mit dem ursprünglichen Hersteller nichts zu tun.


    Normalerweise trägt dir ein kulanter TÜV eine andere Bereifung bei einem ungebremsten auch ohne UB ein, solange die Tragkraft reicht und Freigängigkeit erfüllt ist.


    Bei einem Neufahrzeug ist das was anderes: dort sind viele Reifengrößen in der Typgenehmigung enthalten, auch wenn im Fzg.schein was anderes (nur eine) steht, unter der Typschlüselnummer kann z.B. der TÜV die Datenbank abrufen.

  • Zitat

    Bei einem Neufahrzeug ist das was anderes: dort sind viele Reifengrößen in der Typgenehmigung enthalten, auch wenn im Fzg.schein was anderes (nur eine) steht, unter der Typschlüselnummer kann z.B. der TÜV die Datenbank abrufen.


    vollkommen richtig, aber die :police: können das bei ner Kontrolle nicht, und die interessiert es auch nicht mehr


    und den TÜV interessiert es in der Regel auch nicht, die schauen auch nicht nach ob und vielleicht, solange es optisch und vom Lastindex passt ist es ok, zumindest ist das meine Erfahrung, mein Kleiner hat auch 13er drauf und in den Papieren stehen 14er drinn, hat nie zu irgendeiner Frage geführt deswegen


    Gruß Mani

  • Was hast du denn da wieder für einen Profi erwischt. Man braucht doch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um von Diagonalreifen auf Radialreifen umzurüsten. Da gibts doch allgemein gültige Tabellen, z.B. hier im Forum:

    https://anhaengerforum.de/forum/thread/1212.

    Der 185/70-13 könnte eventuell für die vorhandene Felge (4,5x13?) etwas zu breit sein, meinte der Prüfer vielleicht das? Aber dann gingen doch lt- Liste auf 14"- Felgen der 165-14, der 175-14 und der 185/70-14. Wenn du die Felgen behalten willst, probier doch deine Anfrage mal mit einem 165-13 (=165/80-13). Seltener und sicher teuer wäre auch der 175/80-13.
    Abgesehen davon wäre doch die Grösse bei einem ungebremsten völlig Banane, wenn die Tragfähigkeit ausreicht.


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.