Kuriose und unpassende Gespanne

  • Das ist kein Boot, sondern die Negaivform eines Bootes.


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
    . . ___/. . \_____\
    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
    ------------------------------


    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Sieht fast so aus, als wären mit dem Abschlepper als Zugfahrzeug die 18 m überschritten.


    Braucht's da ne Sondergenehmigung, oder darf man das als Abschlepper im Rahmen der Nothilfe?

  • Na wenn die Polizei das in Auftrag gibt wird es wohl keine Genehmigung brauchen!
    Die waren froh das der von der Bahn kam!
    Ach ja, entschuldigung für das Boot, ja es ist eine Negativform geswesen aber egal es wird mal ein Boot draus!

  • Gewichtsmäßig scheint es zu stimmen, und auch die maße dürften stimmen, schließlich gilt die maximale zug gesamtlänge von 18,75m ohne ladung. Mit ladung dürfens 20m sein. Der Abschlepper wird etwa 7,5m länge haben, und der anhänger wird auch mit Ladung nicht mehr als 11m haben... Einzig die kennzeichnung der überstehenden ladung dürfte nicht vorschriftsmäßig sein.

  • beim abschleppen gelten eh andere Gesetze


    sonst wäre der zu lang und zu schwer


    baumaschinenbilder.de/forum/attachment.php?attachmentid=163398&sid=1e5c290549d40ee9056692b32bd5a8b2


    Nur, dass bei deinem Bild wirklich abgeschleppt wird, der Plateau-LKW auf dem obigen Bild hat einfach nur einen (evtl. zu langen) Anhänger am Kugelkopf und das zugehörige Zugfahrzeug auf der Ladefläche.;)


    Aber hast schon recht, bei dem was Abschlepper dürfen und was nicht, blick ich auch nicht so hundertprozentig durch.

  • TS ts ts - keine Warnblinker, keine RKL ...

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • So war ich gestern abend unterwegs, mein 150cm Heinemann mit 5m Langen Holzbalken.


    Jetzt stellt sich mir die Frage ob das 100%ig erlaubt war. Überhang hinten 190cm, und vorne 160cm. Das Kuriose war halt, um die Stützlast und fahrverhalten zu verbessern, hatte ich die Kofferraumklappe aufgelassen, um das Holz so weit wie möglich nach vorne zu schieben. Da auch 4m langes Holz dabei war, Hat die Stützlast gestimmt.
    Ladungssicherung mit 4 Gurten sollte ausreichend gewesen sein, von den maßen her auch. Absicherung nach hinten war mit einer roten lampe (war ja leicht dunkel).


    Nur darf man mit offener heckklappe fahren? Normalerweise muss das nummernschild ja sichtbar sein, aber bei LKW z.b. darf das Nummernschild im Anhängerbetrieb ja auch weggeklappt werden... Und darf die Ladung nach vorne in den Kofferraum ragen?

  • Hallo


    sehr schwere Frage, ich würde mal sagen, war fast ok


    man darf mit offener Klappe fahren, außer es steht im Schein drinn das es nicht erlaubt ist, sowas gibts


    wenn das Kennzeichen nicht sichtbar ist, muß man es allerdings an der Ladung erneut anbringen, macht aber niemand (Stichwort Wiederholungskennzeichen) steht aber in irgend nem § drinn, obs geahndet wird, weiß ich nicht, mir ist kein Fall bekannt


    da es durch den Hänger eh verdeckt wäre, dürfte es egal sein


    ein weiteres Problem könnten die Grünen im reduzierten Lenkwinkel sehen, durch die Ladung kannst Du nicht mehr voll einschlagen ohne Blechschaden, könnte aber auch knapp reichen, zumindest vorwärts, Rückwärts knirscht es irgendwann ganz heftig

    das rote Licht dürfte ok sein, aber das rote Fähnchen fehlt, das muß trotz Licht sein


    ob die Gurte reichen, möglich, nur die Führung über eventuelle scharfe Kanten könnte noch ein Problem sein, falls es da welche gibt


    Gruß Mani

  • rote fahne hatte der vom holzhandel mir auch dran gemacht, als ich gefragt hatte, aber irgendwie war die nicht allzu lange dran...
    Lenkwinkel stimmt, der hatte vorwärts gereicht, rückwärts musste man aufpassen (hand in den Kofferraum halten und auf gefühl fahren ^^) beim nächsten man lass ich nach vorne 10cm weniger überstehen, dann gibts auch bei maximal möglichen lenkeinschlag keine probleme. Scharfe kannten warn da keine, im kasten hab ich 4 zurrpunkte, vorne an der deichsel, und hinten halt um den kasten rum, da sind überal abgekanntete bleche, und keine scharfen gestanzten...


    Nur der blöde Tempomat ging nicht, weil die Heckklappe offen war....

  • auf die Idee wäre ich nicht gekommen Daumen hoch !


    kleiner Tip am rande ,besorge dir Antirutschmatten und lege die unter das Holz.


    sorgt für weniger Ärger und nur niederzuren alle reicht nicht.


    eine Kopfschlinge ums Holz vorne oder den Gurt diagonal um die Stirn (vom Holz) ist besser.


    auch wenn nicht viel Gewicht aber die Hölzer könnten verrutschen.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • eine Kopfschlinge ums Holz vorne oder den Gurt diagonal um die Stirn (vom Holz) ist besser.

    Einer Kopfschlinge würde ich bei den Überhangmaßen nun gar nicht trauen. Selbst wenn ich noch nen Nagel durch den Gurt in das Stirnholz schlage.
    Ich würde eher eine Leiter unterlegen. Die Leiter kann man mit den 4 Zurrpunkten im Kasten gut direkt abspannen. Das Holzbündel dann mehrmals an die Leiter gespannt und meintwegen noch eine Niederzurrung über alles. Ist wahrscheinlich auch nicht regelkonform, aber für mich praktikabel.


    Gruss georg123

  • kurios ist schon die Zugmaschine wenn sie solo unterwegs ist, aber mit diesem Anhänger auf jeden Fall ein "Kopfdreher"


    ape_anhaengertest1.jpg


    und bevor die "Sittenwächter" meckern: die Ape darf das ganz offiziell, aber nur solange der Anhänger leer ist (Eigengewicht = 5kg unter erlaubter Anhängelast)


    normalerweise hängt da auch so ein 8"rädriger Klaufix aus der DDR dran (Grünguttransporter) oder ein Fahrradträger sitzt auf der AHK ...

  • ...und bevor die "Sittenwächter" meckern: die Ape darf das ganz offiziell, aber nur solange der Anhänger leer ist (Eigengewicht = 5kg unter erlaubter Anhängelast)...

    Cool: Dann kannst Du ja 5 Packungen Kaffee oder 50 Tafeln Schokolade laden :tongue:!

  • Hallo


    Braucht's da ne Sondergenehmigung, oder darf man das als Abschlepper im Rahmen der Nothilfe?


    Hauptsache der Räumt uns die Autobahn LEER!
    Von den vorschiften her.... wo kein Kläger, nicht erwischen lassen oder wie war das doch gleich ;)


    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

  • ein übel geiles teil.. hat nen whirlpool drin ... aber er soll wohl zugfahrzeug und hänger auf der autobahn geschrottet haben...