100 Km Zulassung

  • Hallo zusammen,


    ich freue mich, dass ich ein interessantes Forum zum Thema Anhänger gefunden habe.
    Wie es halt so ist, habe ich gleich mal eine Frage:


    Ich möchte mir einen 3,5t Anhänger zulegen, den ich mit meinem 3,5tonner Transporter
    ziehen möchte.
    Laut Formel zur 100km-Regelung ist aber das Lehrgewicht vom Zugfahrzeug zu gering.
    Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt (der übrigens beim TÜV arbeitet), dass ich, sobald der Anhänger
    nur so beladen ist dass die Formel passt, damit 100 fahren darf.
    Stimmt das - oder bezieht sich diese Formel ausschließlich auf das in den Papieren eingetragene
    zulässige Gesamtgewicht, egal wie die Beladung ist ??


    Viele Grüsse und vorab Danke

  • Hi,
    zur 100er "Zulassung" sind einzig die Papierwerte maßgeblich und nichts anderes. (die genauen Bedingungen findet man im Web)



    P.S. ich hoffe dein "TÜV-Bekannter" hat dort keinen weisungsbefugten Job :wonder::ironie:


    P.P.S. ich denke, er meint, daß man einen Anhänger ziehen darf, der vom zulässigen Gesamtgewicht (max. Papierwert) über der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs liegt, wenn der Anhänger beladen tatsächlich nicht mehr wiegt, wie die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeug beträgt. Mit der 100er Zulassung hat das jedoch garnichts zu tun.
    Bsp.: Anhänger 3,5 t max. Gesamtgewicht / Leergewicht 1 t --- Zugfahrzeug Anhängelast 1,5 t === der Anhänger darf noch mit 0,5 t beladen werden.

  • Danke für die Antwort,


    aber es war schon anders gemeint.
    Also - mein Transporter darf die 3,5t ziehen.
    Laut Formel dürfte ich, um 100 fahren zu dürfen - ich sage jetzt einfach mal 2,8t ziehen.
    Wenn der Hänger voll beladen ist, dürfte ich nach seiner Auskunft nur 80 fahren, sobald aber der Hänger unter die 2,8t
    kommt, soll ich dann 100 fahren dürfen (natürlich die 100er Zulassung vorausgesetzt) ???

  • ...
    Wenn der Hänger voll beladen ist, dürfte ich nach seiner Auskunft nur 80 fahren, sobald aber der Hänger unter die 2,8t
    kommt, soll ich dann 100 fahren dürfen (natürlich die 100er Zulassung vorausgesetzt) ???


    Hi,
    nein, darfst du nicht !!! Es sei denn, du lässt deinen Anhänger ablasten, auf die (bleiben wir bei deinem Beispiel) 2,8 t. Es ist so, darfst du gerne glauben. Die Informationen findest du auch, mit etwas suchen, im Netz .


    Nur um die Gedanken etwas anzuregen:
    Nimm nur mal an, du würdest mit 100 km geblitzt werden ... wie kannst du nachweisen, daß du die 100 legal gefahren bist? Wenn die Theorie deines Bekannten zutreffen würde, müsstest du in der Lage sein, einen Nachweis erbringen, daß, zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung, das tatsächliche Gewicht des Anhängers der "100km-Zulassung" entsprochen hatte.
    Du hättest aber nichts in der Hand, daß das beweisen würde. Oder wer fährt mit einer "beglaubigten Wiegekarte" herum???
    Aus diesem Grund gelten eben unmißverständliche Maßangaben, die auch jederzeit nachzuvollziehen sind. Und die stehen, festverankert, in den Fahrzeugpapieren.

  • Sorry, falsche Argumentation. Nicht ich muss der Behörde beweisen, die Behörde muss mir beweisen, das es so war. Da sie das jedoch nicht kann, gilt das zgG des Anhängers im Fahrzeugschein.

  • dudo


    ...die haben alle hier Recht...sorry :)


    Es gilt immer das zulässige Gesamtgewicht. Steht auch so in der Gesetztesgrundlage.
    Wenn Du sooooo auf die Formel bestehst, warum ist dann der Rest der Vorschriften völlig egal ??
    ( also Du oder Dein "Tüv" Bekannter )


    ...einfach an die Texte halten und alles ist gut. Denen mußt Du vertrauen, und nicht dem Tüv-Analphabet

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • In den Fahrzeugpapieren wird eingetragen, das für die 100km/h zulassung das Zugfahrzeug mindestens xxxxkg leergewicht haben muss, und abs haben muss. Daher sollte sich recht schnell herausfinden lassen, ob du nun 100 fahren darfst oder nicht.
    Aktuell dürfte dein Transporter ~2340kg wiegen. Damit Darfst du 2800kg Anhänger mit 100km/h fahren (ask oder ähnliches vorausgesetzt)


    Ich würde, wenn es sehr auf die Nutzlast ankommt, das Fahrzeugleergewicht mal überprüfen, und gegebenfalls korrigieren lassen. Reserverad, und übliches werkzeug/sonderausstattung sind üblicherweise nciht im leergewicht enthalten. Beim Leergewciht enthalten sein muss 90% Kraftstoff, volle Betriebsflüssigkeiten, 68kg fahrer und 7kg gepäck.
    Und Zur Not tuste einfach noch ein bischen ballast rein.