Hallo,
so, nachdem ich mich vor über einem Jahr angemeldet habe (wahrscheinlich, weil mich ein Bild interessiert hat, und man Bilder ja als Gastleser nicht sehen kann) und die letzten Tage interessiert mitlese, mach ich dann auch mal ein Thema auf.=)
Viele haben ja zweierlei gebremste Anhängelasten eingetragen, einmal "Standard" (bei mir 700 kg) und einmal bis zu einer gewissen Steigung (bei mir 950 kg bis 10%).
Mich würde mal interessieren, ob so etwas kontrolliert und im Zweifelsfall geahndet wird (okay letzteres bestimmt), sprich, ob jemand schon mal erlebt hat, dass die Rennleitung an ner entsprechenden Steigung gestanden und Gespanne zum Wiegen rausgezogen hat.
Ich komme deswegen darauf, weil Zeichen 110 mit entsprechendem Zahlenwert für entsprechende Gespanne ja eigentlich eine Streckensperrung darstellt, wenn auch nur in eine Richtung.
Von Streckensperrungen bin ich es allerdings gewöhnt, dass sie erst ab dort gelten, wo man die Strecke noch verlassen kann bzw. bevor man auf diese einbiegt oder zumindest entsprechend vorher angekündigt werden, gerade, wenn diese nur bestimmte Fahrzeuge betreffen (ist das eigentlich vorgeschrieben oder nur "Kulanz" der aufstellenden Behörde?).
Steigungszeichen dagegen stehen üblicherweise erst dort, wo die Steigung auch beginnt. Muss ich dann mit einem Anhänger über 700 kg vor einem 11% Schild wenden?
Mit einem 950 kg Anhänger hätte ich ansonsten die Anhängelast um 35% überschritten, was 235 € kostet und 3 Punkte bringt, und zwar für Fahrer und Halter.
Ich würde im Zweifelsfall umdrehen, das wäre mir sonst zu teuer, aber mitten auf der Strasse, also ohne Einfahrt, Parkplatz oder Ähnliches, kann das ja gerade mit einem Gespann nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein.
Spinnen wir noch etwas weiter und nehmen an, dass sich auf der Strecke eine durchgezogene Linie befindet, ich also gar nicht wenden darf?
Sorry für den Roman und die vielleicht reichlich theoretische Fragestellung, aber das fuchst mich jetzt.;)
Gruß
Daniel