Anhängelast bei x% Steigung

  • Hallo,


    so, nachdem ich mich vor über einem Jahr angemeldet habe (wahrscheinlich, weil mich ein Bild interessiert hat, und man Bilder ja als Gastleser nicht sehen kann) und die letzten Tage interessiert mitlese, mach ich dann auch mal ein Thema auf.=)


    Viele haben ja zweierlei gebremste Anhängelasten eingetragen, einmal "Standard" (bei mir 700 kg) und einmal bis zu einer gewissen Steigung (bei mir 950 kg bis 10%).


    Mich würde mal interessieren, ob so etwas kontrolliert und im Zweifelsfall geahndet wird (okay letzteres bestimmt), sprich, ob jemand schon mal erlebt hat, dass die Rennleitung an ner entsprechenden Steigung gestanden und Gespanne zum Wiegen rausgezogen hat.


    Ich komme deswegen darauf, weil Zeichen 110 mit entsprechendem Zahlenwert für entsprechende Gespanne ja eigentlich eine Streckensperrung darstellt, wenn auch nur in eine Richtung.


    Von Streckensperrungen bin ich es allerdings gewöhnt, dass sie erst ab dort gelten, wo man die Strecke noch verlassen kann bzw. bevor man auf diese einbiegt oder zumindest entsprechend vorher angekündigt werden, gerade, wenn diese nur bestimmte Fahrzeuge betreffen (ist das eigentlich vorgeschrieben oder nur "Kulanz" der aufstellenden Behörde?).


    Steigungszeichen dagegen stehen üblicherweise erst dort, wo die Steigung auch beginnt. Muss ich dann mit einem Anhänger über 700 kg vor einem 11% Schild wenden?


    Mit einem 950 kg Anhänger hätte ich ansonsten die Anhängelast um 35% überschritten, was 235 € kostet und 3 Punkte bringt, und zwar für Fahrer und Halter.


    Ich würde im Zweifelsfall umdrehen, das wäre mir sonst zu teuer, aber mitten auf der Strasse, also ohne Einfahrt, Parkplatz oder Ähnliches, kann das ja gerade mit einem Gespann nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein.:confused:


    Spinnen wir noch etwas weiter und nehmen an, dass sich auf der Strecke eine durchgezogene Linie befindet, ich also gar nicht wenden darf?


    Sorry für den Roman und die vielleicht reichlich theoretische Fragestellung, aber das fuchst mich jetzt.;)


    Gruß
    Daniel

  • Ein Durchfahrtsverboten zeichen ist doch aber rund, nicht dreieckig....
    In dem Fall hättest du aber nur die Anhängelast überschritten, nicht aber die "durchfahrt verboten" gebrochen...
    Weil du schreibst "Mit einem 950 kg Anhänger hätte ich ansonsten die Anhängelast um 35% überschritten"
    Hierzu sei zu sagen, das lediglich das tatsächliche gewciht zählt, nicht das zulässige des Anhängers, falls das nicht klar ist..
    Sollte mit "wenn auch nur in eine Richtung." gemeint sein, das es sich nur um steigungen handelt, so sei gesagt, das die 10% steigungen und vor allem gefälle gemeint sind. Denn Bremsen stellt in der Regel eine höhere Gefahr dar.... und wenn deine bremsanlage hierfür nicht geeignet ist....


    Wie sich das verhält, wenn nicht davor "gewarnt" wird? Nun, ich denke mal, da es sich um eine recht kleine gruppe handelt die das Betrifft, wird sich diese Gruppe wohl oder übel VOR der fahrt informieren, ob sie bei ausnutzung der vollen anhängelast diese strecke fahren dürfen.... Entweder per Internet/ Karten, oder aber über ein Navi ??? welches diese verkehrszeichen kennt. Obs das gibt keine Ahnung.


    An entsprechenden Steigungen wird aber sicherlich nicht kontrolliert werden, zumal diese eher selten sind. Wenn kontrolliert wird, dann auf der Autobahn, und hier ist die sache mit dem anhalten und wenden etc. sowieso nicht möglich...


    Solltest du eine solche steigung anderswo antreffen, kannste ja anhalten, aussteigen, und gucken gehen, ob oben (oder unten) nicht die Polizei steht ^^

  • Ein Durchfahrtsverboten zeichen ist doch aber rund, nicht dreieckig....
    In dem Fall hättest du aber nur die Anhängelast überschritten, nicht aber die "durchfahrt verboten" gebrochen...
    Weil du schreibst "Mit einem 950 kg Anhänger hätte ich ansonsten die Anhängelast um 35% überschritten"


    Ist ja auch kein Durchfahrtsverbot an sich, ich darf da aber trotzdem nicht lang. Ein Durchfahrtsverbot zu ignorieren ist ja auch nicht ganz so teuer wie eine (hohe) Anhängelastüberschreitung.


    Sollte mit "wenn auch nur in eine Richtung." gemeint sein, das es sich nur um steigungen handelt, so sei gesagt, das die 10% steigungen und vor allem gefälle gemeint sind. Denn Bremsen stellt in der Regel eine höhere Gefahr dar.... und wenn deine bremsanlage hierfür nicht geeignet ist....


    Dann sollte im Schein IMHO aber auch Steigung und Gefälle stehen.


    Wie sich das verhält, wenn nicht davor "gewarnt" wird? Nun, ich denke mal, da es sich um eine recht kleine gruppe handelt die das Betrifft, wird sich diese Gruppe wohl oder übel VOR der fahrt informieren, ob sie bei ausnutzung der vollen anhängelast diese strecke fahren dürfen.... Entweder per Internet/ Karten, oder aber über ein Navi ??? welches diese verkehrszeichen kennt. Obs das gibt keine Ahnung.


    Auf´s "sich informieren müssen" wird´s wohl auch hinauslaufen, aber man kann sich ja auch mal verfahren.


    An entsprechenden Steigungen wird aber sicherlich nicht kontrolliert werden, zumal diese eher selten sind. Wenn kontrolliert wird, dann auf der Autobahn, und hier ist die sache mit dem anhalten und wenden etc. sowieso nicht möglich...


    Dann sollte mir aber erst recht die Möglichkeit gegeben werden, das zu erkennen, bevor ich nicht mehr zurück oder vorbei kann. Zumal ich bis jetzt nicht davon ausgegangen bin, das die maximal zulässige Steigung einer Autobahn mit anhängelasbegrenzenden Steigungen kollidieren kann, halte es aber für möglich.


    Auch wenn es nur wenige betrifft, hier hat der Gesetzgeber IMHO doch noch etwas nachzuholen.


    Gruß
    Daniel

  • Es gibt auch anhängelast erhöhungen bis 8%. Hier könnte es unter umständen schon mal vorkommen, das ein Berg steiler ist. Im süden Deutschlands oder östereich/schweiz z.b. (Für die Wohnwagenfahrer)
    Mehr als 10% ist in der Tat auf Autobahnen äußerst selten anzutreffen...


    Im übrigen gibt es keine Vorschrift welche besagt, das ab xx% ein Schild stehen muss, dies sollte nur dann der Fall sein, wenn die stärke der Steigung nicht auf anhieb zu erkennen ist. So können auch strecken mit über 15% ohne beschilderung möglich sein.


    Ich denke, das es Schilder schon zu genüge gibt. Wollte man jetzt jede steigung/gefälle über 8% Und hierzu passend noch beschilderungen, das diese steigung nicht mehr umfahren werden kann etc. Würde dies zu extrem hohen kosten führen, und zu noch mehr Schildern.
    Sollte es solche navigationsgeräte schon geben, oder solche entwickelt werden, wäre dies mit sicherheit die sinnvollere variante... vielleicht gibt es aber schon entsprechende "POI's welche hiervor warnen. Vorteil bei steigungen ist, das sich diese nur äußerst selten ändern, und auch nicht einfach hizukommen. Außer bei neuen straßen, welche das navi dann auch nicht kennt...

  • Im übrigen gibt es keine Vorschrift welche besagt, das ab xx% ein Schild stehen muss, dies sollte nur dann der Fall sein, wenn die stärke der Steigung nicht auf anhieb zu erkennen ist. So können auch strecken mit über 15% ohne beschilderung möglich sein.


    :shocked: Also wenn man bedenkt, dass das theoretisch sehr teuer werden kann, "nur" weil Zahlenwerte nicht stimmen, die man nicht kennt und auf die man (zumindest im Falle der Steigung) keinen Einfluss hat, find ich das schon heftig.


    Da es aber diesbezüglich in dem uns beiden bekannten Verkehrsforum (MT) noch keinen Jammerthread gab;) ist diese Einnahmequelle Vater Staat wohl bis jetzt entgangen.:biggrins:


    Zumal ja viele ohne Probleme alle möglichen Gewichte überschreiten können, ohne dass sie dafür irgendwelche Steigungen bräuchten, das reicht dann für die Staatskasse.:duck+renn:


    Gruß
    Daniel

  • Von Grund aus wird die Anhängelast halt so bemessen, das man keine einschränkungen der Anhängelast hat, unabhängig der Gesetzlichen vorgaben. Nun ist es halt so,das die Fahrzeuge bei diesen Gesetzlichen Regelungen halt teilweise nur sehr niedrige werte erreichen. Haupgrund sind Handbremse oder die Kupplung. Jetzt gibt es halt einige die kommen z.b. aus dem Flachland und sagen, "was interessieren mich berge, hier gibts eh keine" oder auf dem Weg zum Baumarkt ist es nur eben.... Dafür gibt es halt diese Regelung. Also für fahrten in der nähren Umgebung, oder wo du dich halt auskennst, z.b. der jährliche Urlaub an die Südsee.... Das heist wenn du irgendwo hinfährst wo du dich nicht auskennst, lädst du halt nur das was du auf jedenfall darfst... Der Mehraufwand an beschilderung städe halt in keinem verhältnis.


    Imübrigen, Bußstrafen werden zu ~95% verhängt, "nur" weil zahlenwerte nicht stimmen... Auf die stärke der Steigung hast du zwar keinen Einfluss, sehr wohl aber auf die Streckenwahl. Und da du dich ja vorher informiert hast gibts hier ja auch keine Probleme ;)

  • Hallo


    das ist mal ne schwierige Frage, da fällt selbst mir nichts ein


    ich weiß nur das man Schwiergkeiten bekommt, wenn man mit nem Gespann so ne Strasse fährt und dann hängen bleibt weil die Kupplung in Rauch aufgeht, oder nen Unfall hat, ob die Grünen das ansonsten kontrollieren kann ich mir nicht vorstellen, vielleicht wenn einer offensichtlich den Berg hochkriecht, dann werden sie den schon raus ziehen


    Autobahnen haben übrigends meist nur um die 5-6% selbst in den Kassler Bergen gibts nur 8%ige Steigungen, mir ist keine steilere Autobahn bekannt


    kleinen Landstrassen kenne ich aber schon mit 17 und 19%, besonders die mit 17% ist fies, da man vorher scharf rechts abbiegen muß und dann sofort der Berg beginnt, man hat also keine Chance Anlauf zu nehmen, da ist dann Power gefragt


    Gruß Mani

  • Naja, wenn ich jemals die vollen 950 kg nutze, werde ich schon aus purer Selbsterhaltung die Strecke sorgfältig auswählen, bei meinem Zugfahrzeug muss man Drehmoment buchstäblich suchen.;)


    Selbst mit nur 380 kg am Haken musste ich an Autobahnsteigungen schon mal in den 3. zurück um die 80 zu halten.

  • Zitat

    Selbst mit nur 380 kg am Haken musste ich an Autobahnsteigungen schon mal in den 3. zurück um die 80 zu halten.


    Ich überlege gerade was das für ein Auto ist, und dann darfst aber 900 ziehen? das passt irgendwie nicht zusammen


    380 kg merke ich garnicht,


    klär uns mal auf


    Gruß Mani

  • Ich überlege gerade was das für ein Auto ist, und dann darfst aber 900 ziehen? das passt irgendwie nicht zusammen


    380 kg merke ich garnicht,


    klär uns mal auf


    Um dieses Gespann gehts: [http://data.motor-talk.de/data…1-5069600429750563147.jpg]


    Zugfahrzeug ist ein Opel Combo B, EZ 2000, 60 PS aus 1,4 l Hubraum, Benziner.


    In dieser Gewichtsklasse lässt es sich eigentlich ganz gut fahren, klar muss auch mal der 4. statt dem 5. rein um die 100 zu halten, das mit den 80 im 3. waren schon eher extreme Steigungen für Autobahnverhältnisse, das war glaub ich irgendwo im Nordosten Bayerns, genau weiß ichs nicht mehr.


    Den berüchtigten Irschenberg (A8 Richtung Salzburg) hab ich dagegen nicht so beschwerlich in Erinnerung.


    Das schwerste, was ich mal bewusst am Haken hatte, war ein leerer PKW-Transporter, 680 kg, mit dem gings auch einigermassen, da war aber an Steigungen nix nennenswertes auf dem Weg.


    Gruß
    Daniel

  • Bei meinem Wagen (Toyota Avensis T27 - 112 KW - 2.0l - Benziner - 6 Gang Schaltgetriebe) sind nur 1500 kg gebremst eingetragen. Eine Ergänzung im Text mit Anhängelast von x kg bis x % Steigung im KFZ-Schein habe ich nicht. Kann ich dort noch was nachtragen lassen?


    Dummy (Flachländer)

  • realistich gesehen nicht. Hierzu müsstest du etliche Tests beim Tüv durchführen lassen, wo das mit den steigungen etc. überprüft wird, kosten würden warscheinlich mehrere tausend € sein.
    Sollte es allerdings schon ein gutachten geben, in dem mehr eingetragen ist, so wäre dies möglich. Hier ist aber zu beachten, das die AHK auch für diese Anhängelast ausgelegt ist...
    Aber einfach so pi mal daumen schätzen, das er bis 8% auch 1800kg schaffen müsste geht nicht....


  • hallo derglonntaler,


    ich selbst bin mit dem LKW schon mal eine Autobahn in Frankreich im Süd-Osten 80 km vor Grenoble mit 16% Steigung gefahren.
    die war 3spurig mit Krichspur.
    ich hab mit meinen 320 PS und 45 to Blut und Wasser geschwitz.
    105 Grad Wassertemperatur und im 1 Gang.
    ich habe noch nie so schnell runtergeschaltet wie auf diesem Stück.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • 1. gang mitm LKW? das hört sich ja nach schrittgeschwindigkeit an. 320ps sind mit 45t aber schon am untersten unteren limit, und dann 16%... Wie lang war denn die steigung? konnteste deine Lenk und ruhe zeiten einhalten, oder haste auf Autopilot gestellt, und dich schlafen gelegt? :biggrins:

  • Bei meinem Wagen (Toyota Avensis T27 - 112 KW - 2.0l - Benziner - 6 Gang Schaltgetriebe) sind nur 1500 kg gebremst eingetragen. Eine Ergänzung im Text mit Anhängelast von x kg bis x % Steigung im KFZ-Schein habe ich nicht. Kann ich dort noch was nachtragen lassen?

    Wie Fido schon schrieb, nur mit offiziellem Papier mit hochoffiziellem Stempel drauf. Im Faden mit den Zugfahrzeugen war mal ein Link zu einer Firma, die für diverse Kleintransporter und Geländewagen eine Erhöhung der Anhängelast im Angebot hat. Gutachten für "normale" PKW sind aber eher die Ausnahme bei solchen Anbietern. Du kannst aber mal dem Hersteller auf den Zahn fühlen, ob da was machbar ist. Manchmal geben die unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Anhängelast frei. Gruss georg123

  • 1. gang mitm LKW? das hört sich ja nach schrittgeschwindigkeit an. 320ps sind mit 45t aber schon am untersten unteren limit, und dann 16%... Wie lang war denn die steigung? konnteste deine Lenk und ruhe zeiten einhalten, oder haste auf Autopilot gestellt, und dich schlafen gelegt? :biggrins:


    grins Lenk und Ruhezeiten was ist das,ich war zu der Zeit mein eigener Sklave neu Scheibe neues Glück und weiter.


    Steigung ca 1.5 km und es war die Längste Steigung ,zumindestens gefühlt meines Lebens.


    und die Kiste hatte zu dem Zeitpunkt schon 1.700.000 km hinter sich.


    alles andere war reine Nervensache,deswegen finde ich auch alle Diskusion über der 25 meter LKW überflüssig aber das steht hier nicht zur Debatte.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Hey


    Nur so aus eigener Erfahrung:


    - Beim T3 Camping Joker waren 1200kg eingetragen und wurde durch Freigabe des Herstellers auf 1800kg erhöht - Auflage hierfür war, es müßen org. Handbremsseile

    verbaut sein.


    - Diesjähriger Norwegenurlaub mit WW: es sind Steigungen meist erst ab 15% oder mehr angeschrieben - oder eben auch nicht. Ich war mit 1000kg WW unterwegs und dürfte


    1800kg ziehen, ohne Einschränkung heißt12%.


    Im übrigen ist diese Prozedur mit 8% ....... 12% nur in D so geregelt, soviel ich weis.



    Das eigentliche Problem ist die Kupplung bergauf und bergab die Bremsen. Meiner Meinung ist mit vorausschauendem fahren und bewußten bremsen auch sehr viel zur Materialschonung beizutragen.


    .

    Gruß Alex
    - - - - - - -
    Jetzt auch bei mir: Schon länger im Hof: Wetschka/Klagenfurt 500kg(verkauft) und Auwärter GL 600kg, zerlegt


    Inventar: Auwärter 1200kg, EZ 94; Heinemann Z412, EZ 7/1980verkauft und Eifelland Deseo Plus LKK, 1000kg, Variante 1, EZ 2009 an


    Dacia Duster dCi 110 4x4 seit 19.7.2012 und 286.000 km . . .


    Bei manchen Leuten weiß die Linke nicht, was die Rechte tut - bei einigen hat man den Eindruck, daß die Linke nicht mal weiß, daß es eine Rechte gibt!

  • Hallo


    ich hab mich mal in der Fahrschule erkundigt, wenn man irgendwo auf so ein Schild trifft, und die Eintragung im Schein ist kleiner als das was aufm Schild steht, dann ist dort die Fahrt zu Ende, auch wenn es keine Wendemöglichkeit gibt und man etliche km rückwärts fahren müsste, wäre das die einzige richtige Entscheidung, ansonsten droht Strafe falls man erwischt wird


    Gruß Mani

  • ... um mal auf die eigendliche Fragestellung zurück zukommen:


    Zitat

    Mich würde mal interessieren, ob so etwas kontrolliert und im Zweifelsfall geahndet wird (okay letzteres bestimmt), sprich, ob jemand schon mal erlebt hat, dass die Rennleitung an ner entsprechenden Steigung gestanden und Gespanne zum Wiegen rausgezogen hat.


    Nein, i.d.R. kontrolliert das keiner. Und technisch gesehen passiert da auch nix, in D ist alles auf 1,5-fache Sicherheit und mehr ausgelegt. Mit der %-Steigungsnummer halten sich die Fahrzeughersteller gerne den Rücken frei. Das kann ganz banale Gründe haben, wenn z.B. das Automatikgetriebe nicht dafür ausgelegt ist und der Hersteller Angst hat, daß es zu Regressansprüchen kommt.


    Im Zweifelsfalle hat man in der Kontrolle den Fahrzeugschein zu Hause vergessen (Anm. das soll jetzt keine Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit sein)


    Im Falle eines Unfalles hat man ganz klar den "schwarzen Peter". Aber Kontrollen finden in D nach "Bauchgefühl" statt.


    Heißt: "Der 25-jährige Golf-Fahrer mit Baseballcappy" wird sicherlich eher kontrolliert, als der "Rentner mit Hut" in seiner C-Klasse und den "Langhaarigen mit 3 Tagebart" wird man eher abchecken, als den "frisch rasierten Mitdreißiger"


    Wenn Dein Anhänger "von der Optik" schon zum Zugfahrzeug paßt, wird man Dich eher nicht anhalten.


    Der 3,5m lange 2t Tandenachser Plane-Spriegel, der mit Couch und Sessel als Ladung mal gerage 700kg wiegt und am Golf dran hängt, wird eher kontrolliert, als der mit Ziegelsteinen beladene kleine 750kg Baumarkt-Anhänger der um 100% überladen an der C-Klasse oder am SUV hängt.


    Außerdem werden Züge die "Gewerbsmäßig" aussehen auch eher kontrolliert, als "Privat-Gespanne"


    Ich fahre seit 1987 Pkw mit Änhänger und bin noch NIE kontrolliert worden.

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o

  • Hallo Tom


    Zitat

    Ich fahre seit 1987 Pkw mit Änhänger und bin noch NIE kontrolliert worden.


    dann fährst Du zu wenig oder hast einfach Glück gehabt, oder gehörst zu einer der Gruppen die Du oben beschrieben hast


    als ich 2000 meinen Dreiachser frisch hatte, wurde ich fast täglich aufgehalten, bis mich alle :police: in der Gegend kannten,


    dann wurde ich nur noch "auswärts" aufgehalten, zum Glück hat das im Laufe der Jahre nachgelassen, seit es mehr Drehschemel gibt


    ansonsten kann ich mich anschliessen, sowas wird kaum kontrolliert, aber es geht ja nicht darum ob es kontrolliert wird, sondern wie es rechtlich aussieht,


    kontrolliert wird vieles nicht, zum Glück


    Gruß Mani