KFZ-Brief für Bootstrailer fehlt

  • Guten Tag!


    Ich habe einen Bootsanhänger gekauft, der von Ihnen hergestellt wurde.


    Der Verkäufer ist nicht mehr im Besitz des Briefes.


    Können Sie mir weiterhelfen, das ich den Anhänger wieder zugelassen bekomme?
    Daten:
    Typ 360
    Modell-Nr. 31009
    Bj. 1977


    Vielen Dank im Voraus und
    mit freundlichen Grüssen

  • Guten Tag


    Vorab den Hinweis: Wir sind kein Anhängerhersteller und haben nie selbst Anhänger hergestellt. Die Fa. Anhänger24 ist ein freier Versandhandel für Pkw-Anhänger-Ersatzteile verschiedener Hersteller.


    Mit dieser Frage müssten Sie sich an den Hersteller des Anhängers wenden. Falls das nicht mehr möglich ist (diverse Hersteller gibt es ja inzwischen nicht mehr – siehe jüngstes Beispiel: Westfalia / Heinemann), hilft Ihnen Ihre örtliche KFZ-Zulassungsstelle hierzu sicher weiter.


    Des Weiteren wäre zu klären: Gab es denn überhaupt einmal einen KFZ-Brief?? – oder nur eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)? Denn Bootstrailer (so wie andere „Anhänger für Sportzwecke“ auch) haben in der Regel nur eine ABE (ein kleines Heftchen im Format A5, heute meist grün oder gelb in der Farbe) anstelle eines vollwertigen KFZ-Briefes und sind ja in der Regel auch steuerbefreit – also mit grünem Kennzeichen unterwegs.


    Zurück zum Thema KFZ-Brief weg: Unserem Wissen nach, muss beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eine Bescheinigung eingeholt werden, wonach der Anhänger nicht als gestohlen bzw. als „endgültig stillgelegt“ (verschrottet) gemeldet ist. Dann müssen Sie auf jeden Fall zur DEKRA (oder einen anderen technischen Überwachungsstelle), wo das Fahrzeug begutachtet wird und Ihnen einen Vollgutachten ausgestellt wird. Mit diesem Gutachten wiederum wird Ihnen von Ihrer örtlichen KFZ-Zulassungsstelle ein neuer KFZ-Brief ausgestellt.


    Aber wie gesagt, Ihre KFZ-Zulassungsstelle sollte Ihnen da genauer weiterhelfen können.


    Übrigens: Wer einen Pkw-Anhänger „vorübergehend stilllegt“ (also aus unterschiedlichen Gründen vorerst abmeldet) sollte folgendes bedenken: Eine Stilllegung wird hinten im KFZ-Brief mit Datum vermerkt. Bei Anhängern ist es so: Wer den Anhänger binnen 1 Jahr NICHT wieder zulässt, muss bei späterer Wiederzulassung ein Vollgutachten machen lassen (bei DEKRA, GTU, TÜV etc.) – der KFZ-Brief erlischt nämlich automatisch mit Ablauf eines Jahres nach dem Tag der Stilllegung! Dies ist sicher auch für den Käufer eines solchen seit längerer Zeit stillgelegten Fahrzeugs interessant, denn so ein Vollgutachten kosten gutes Geld und so manches Schnäppchen kann sich später ins Gegenteil kehren.


    Wir hoffen weitergeholfen zu haben.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Übrigens: Wer einen Pkw-Anhänger „vorübergehend stilllegt“ (also aus unterschiedlichen Gründen vorerst abmeldet) sollte folgendes bedenken: Eine Stilllegung wird hinten im KFZ-Brief mit Datum vermerkt. Bei Anhängern ist es so: Wer den Anhänger binnen 1 Jahr NICHT wieder zulässt, muss bei späterer Wiederzulassung ein Vollgutachten machen lassen (bei DEKRA, GTU, TÜV etc.) – der KFZ-Brief erlischt nämlich automatisch mit Ablauf eines Jahres nach dem Tag der Stilllegung! Dies ist sicher auch für den Käufer eines solchen seit längerer Zeit stillgelegten Fahrzeugs interessant, denn so ein Vollgutachten kosten gutes Geld und so manches Schnäppchen kann sich später ins Gegenteil kehren.

    Hallo,
    nach einigen Jahren haben sich die Gesetze doch geändert, und diesmal zum positiven.
    Bitte hier einfach mal nachlesen:
    http://www.meldebox.de/ummelden/kfz-zulassungsrecht

    1. Böckmann 750 kg 2. Westfalia Fahrgestelle 1200 kg

  • hallo verstehe ich den neuen artikel richtig? also brauch man für die zulassung eines kfz´s das längere zeit stillgelegt war kein vollgutachten? was sind den die kosten die man ungefähr einrechnen muss für neu anmeldung eines stillgelegten anhängers?
    danke

  • hallo verstehe ich den neuen artikel richtig? also brauch man für die zulassung eines kfz´s das längere zeit stillgelegt war kein vollgutachten? was sind den die kosten die man ungefähr einrechnen muss für neu anmeldung eines stillgelegten anhängers?
    danke


    Hallo basti2008,


    ich habe grade einen Anhänger neu zugelassen, der zwar schon mal angeleldet war (1978 bis ca. 1994), für den es aber weder Papiere gab, noch war er in der KBA Datenbank zu finden. Also (laut Auskunft Kfz-Zulassungsstelle beim Landrat) Gutachten gemäß §21 StVZO beim TÜV, dann Erteilung einer Betriebserlaubnis (kein Brief, weil es in diesem Fall auch ein zulassungsfreier, aber kennzeichenpflichtiger Segelflugzeuganhänger ist) durch die Zulassungsstelle.


    Das Teil war von 1994 bis 2009 in Großbritannien, dort gibt es weder Papiere noch TÜV für Anhänger dieser Art, entsprechend war der Zustand. Mit Neuteilen von Anhänger24 habe ich das Teil wieder auf Vordermann gebracht, neue Reifen dran, bei Nico eine Bremsenzuordnungsberechnung bekommen (übrigens unkompliziert per E-Mail und kostenlos!), dann war ich noch beim örtlichen Landhandel und habe den Hänger wiegen lassen.


    Alle Daten (Achse, Zugvorrichtung, Bremsentyp, Daten vom Typenschild, selbst vermessene Höhe, Breite und Länge, Gewicht) schön sauber auf ein Blatt Papier geschrieben, und dann beim TÜV einen Termin gemacht (wichtig, nicht jeder Prüfer darf solch ein §21 Gutachten ausstellen).


    Der Prüfer hat dann im wesentlichen geschaut, ob die Bremse gleichmäßig und ausreichend zieht (Rollenprüfstand), dann noch ein kurzer Blick auf das Fahrgestell von unten, dann hatte er noch ca. 20 Minuten Schreibarbeit, und ich bekam das Gutachten inkl. 100 km/h-Eignung in die Hand gedrückt. Kosten: 91 EUR, dann nochmal ca. 30 EUR bei der Zulassungsstelle.


    Also, gar nicht so schwer, und schätzungsweise 50 EUR teurer als eine "normale" TÜV-Vorführung.


    Gruß & viel Erfolg!


    Peter

  • normal braucht man kein Gutachten nach §21 mehr

    in Deinem Fall war es ja was anderes, der Hänger stammte ja aus GB, daher brauchtest du trotzdem den §21

    es ist eh kein Unterschied, mehr wie Bremse Licht usw schaun die eh ned an, egal ob §21 oder normler §19 nur vom Preis ist es ein bischen ein Unterschied

    Gruß Mani