Selbstgebaute AHK

  • Hallo Leute,


    ich habe mich gerade angemeldet, weil ich einen Frage habe und hoffe hier Hilfe zu bekommen.


    Ich habe einen Fiat 500 Oldtimer und bauen dafür einen Anhänger aus Fiat 500 teilen. Der Anhänger selber ist kein Problem, den habe ich beim TÜV so gut wie durch. Schwierig ist hier die Anhängerkupplung (AHK).


    Die AHK besteht aus einem Standard AHK für 3500kg ist ist abnehmbar. Der Kern, also die eigentliche Aufnahme, wurde raus getrennt und in eine original Heckartverse eingelassen mit Verstärkungen der gesamten Traverse. Technisch ist das mehrfach überdimensioniert und gut gelöst (sagt der TÜV Prüfer). Dennoch will er ohne Gutachten das nicht eintragen. Er sagt auch, dass er selber das gar nicht darf.


    Ich habe inzwischen selber Berechnungen zu den maximalen Kräften angestellt und bin sicher das das sowohl praktisch also auch theoretisch hält. Ich könnte sogar durch einen Versuch die maximale Belastung simulieren. Die beiden Punkte hatte ich mit dem Prüfer nicht besprochen.


    Ich will max. 300kg Anhänger ungebremst dranhängen. Da der Prüfer in meinen Augen nicht viel Hintergrundwissen hatte hier meine Frage:


    Was muss man in der Regel alles machen, um eine selber gebaute AHK eingetragen zu bekommen?


    Danke für die Hilfe.


    Ciao


    Eric

  • Hi,


    Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen geprüft werden. Dies kann mit einem Versuch oder auch rechnerisch gemacht werden. Die Prüfung im Versuch ist ein Dauerschwingversuch auf Dauerfestigkeit und somit recht teuer. Für den rechnerischen Nachweis gibt es Berechnungsgrundlagen. Grundlage in beiden Fällen ist immer der D-Wert. Nach erfolgreicher Prüfung erhält die AHK eine TP-Nummer und ist eintragungsfähig. Knackpunkt könnte aber die Aufnahme am Fahrzeug sein. Auch sie muss überprüft werden, wenn dies nicht der Hersteller schon gemacht hat.
    Ist die Überdimensionierung der Verbindung augenfällig könnte der Prüfer auch mit einer überschlägigen Rechnung zufrieden sein. Wenn selbiger aber eine Pfeife ist... :rolleyes:


    Gruß
    Gerhard

  • Hi,


    im Prinzip kannst Du den Dauerschwingversuch mit 106 Lastspielen wechselnder Belastung auch selbst durchführen, wenn Du z.B. jemand von einem Materialprüfamt kennst. Oder hast Du einen Resonanzpulser für >1 Mio € im Wohnzimmer?
    Ich würde da eher auf die Berechnung setzen. Ich habe selbst schon ein paar Zuggabeln so abnehmen lassen und einmal war auch eine Anhängekupplung dabei. Bei der AHK war es allerdings so, dass es eben augenfällig gut dimensioniert war. Bei der Nachrechnung der Profile aussschließlich mit dem D-Wert war eine Sicherheit von ca. 80 vorhanden. Deswegen habe ich ohne aufwendigen Festigkeitsnachweis den TÜV-Segen bekommen. Die genauen Berechnungsvorschriften für AHKs kenne ich allerdings nicht, für Zugeinrichtungen schon. Was Dir aber nicht unbedingt weiterhilft. Die Vorschriften sind aber beim (kompetenten) TÜV (-Prüfer) zu erfahren.


    Gruß
    Gerhard