Hallo,
habe mir heute bei einem Baumarkt einen Stema Anhänger (ohne EZ) gekauft der dort schon 4! Jahre in einer Ecke stand.Dafür wirklich günstig bekommen und sieht nicht nur aus wie Neu sondern ist es auch.
Es sind die Zulassungsbescheinigung Teil II vom 23.01.2007 sowie eine vom Hersteller ausgegebene Datenbestätigung dabei.
Ist ohne Erstzulassung,nur eben 4 Jahre beim Baumarkt rumgestanden.
Ist das noch ein Neufahrzeug wo ich ohne Tüv Papiere hingehen und ihn Zulassen kann oder muss ich zum Tüv ??? Brauche ich noch Irgendwelche Papiere/Bescheinigungen um ihn Zuzulassen?
Ich kenne das so, vom Neufahrzeug die Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Neueren auch die COC Bescheinigung), Perso und Versicherungsbestätigung mitnehmen und Zulassen,Fertig.
Hoffe jemand kann mich darüber aufklären
mfg Marco
NEUEN Anhänger nach 4 Jahren das erste mal Zulassen.Geht das so einfach?
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Wilkommen im Forum,
ich würde vorher mal bei der Zulassungstelle anrufen und nachfragen!
Evtl. brauchst Du ne aktuelle normale TÜV- Prüfung von GTÜ / Dekra / TÜV kostet knapp 30,- € für ungebremst. Die bekommst Du auch ohne Zulassung mit Zulassungsbescheinigung Teil II.Gruß Chris
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Hallo
den kannst ganz normal zulassen
bei nem Auto wäre das eventuell was anderes, aber beim Hänger ist es egal wie lange der rumgestanden ist
Gruß Mani
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Hi,
vielen Dank erstmal für eure schnellen Anworten.
Auf dieser Zulassungsbescheinigung habe ich leider erst jetzt gelesen das ich nach 18 Monaten zum TÜV/DEKRA oder ähnlichen hinsollte zur Abnahme.
Meiner Meinung nach is das Quatsch weil....er war ja nicht Ausserbetrieb genommen sondern ist ein Neufahrzeug.
Darum meine Fragen weil ich wirklich nicht sicher bin.
Glaube werd am Montag erstmal bei der Zulassungsstelle anrufen und dort fragen...die müssen mir ja eine 100% Antwort geben können.
Wie gesagt...meiner Meinung nach nur mit dem Teil II , Perso , und Versicherungsbestätigung hingehen und gut
Gibt es irgendwo nen Gesetzestext wo genau drinsteht wie die sowas Handhaben?!?
mfg Marco -