Hab mich vielleicht zu kurz ausgedrückt:
bei der 13- Steckdose am Auto muss der RFS angeschlossen sein.
beim Fahrradträger muss RFS angeschlossen sein
bei Anhängern muss kein RFS vorhanden/angeschlossen sein, Ausnahme: neue gebremste Hänger mit EU-Betriebserlaubnis
Du darfst also einen 13 pol Stecker an den Hänger dranschrauben, ohne einen RFS nachzurüsten.
Eine Nachrüstpflicht gab es nur mal für Nebelschlussleuchten bei Anhängern ab Erstzulassung in 1989 oder so ähnlich.