Überladen - wer bietet mehr?

  • Der entscheidene Satz steht ganz unten, letzter Absatz K L I C K .
    Wer bietet mehr, natürlich amtlich bestätigt?

    Nein, ich war´s nicht:unschuldig: !

  • Es ist ja so, das ab 50% eh einheitstarif gillt. Also kein Problem.... könnte ich mit genau so gut 3,5t hinten dran hängen.....

  • Es ist ja so, das ab 50% eh einheitstarif gillt. Also kein Problem.... könnte ich mit genau so gut 3,5t hinten dran hängen.....



    Und genau das wollen die jetzt ändern, wenn das so kommt wie ich das gehört habe wird das richtig lustig.

  • hast du denn etwas, wo wir das auch mal "hören" können? Für mich zwar nich von bedeutung, da ich mich mit solchen werten nicht auf öffentlicher straße aufhalte, aber trotzdem interessant...

  • hast du denn etwas, wo wir das auch mal "hören" können? Für mich zwar nich von bedeutung, da ich mich mit solchen werten nicht auf öffentlicher straße aufhalte, aber trotzdem interessant...



    Fido, das hab ich nicht im I-net gelesen sondern im "richtigen Leben " gehört. Also kann ich das auch nicht verlinken, ich werd später mal Mani fragen ob ich das trotzdem in groben Zügen schreiben kann.

  • schreib nur, wir wollen ALLES wissen, jedes Detail :)


    Mani, jedes Detail schreib ich dir höchstens per PN:biggrins:


    Also geplant ist gerade keine Bußgelderhöhung per Gesetz sondern durch eine Verwaltungsanweisung festzulegen daß ab einer bestimmten Überladung die Verkehrssicherheit durch eine amtlich anerkannten Sachverständigen erneut bescheinigt werden muß ansonsten wird das Fahrzeug als nicht mehr verkehrssicher zwangsweise aus dem Verkehr genommen.
    Detail ab welcher Grenze, ob feste Grenze in KG oder %, wird wohl noch ausdiskutiert. Angedacht war ab 60% bei Fahrzeugen und Anhängern bis 3,5 Tonnen zgG sowie 50% ab 3,5 bis 7,5 Tonnen, über 7,5 Tonnen alles über 40% Überladung.
    Der Sachverständige soll wohl in Haftung genommen werden falls doch Schäden durch die Überladung eintreten(um Gefälligkeitsgutachten zu verhindern), das wird dann wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden für manch Hängerlein mit X-Beinen wenn die Polizei nachwiegt.
    Ich glaube auch nicht daß irgendein Amtsrichter die Anweisung kippen wird (wenn sie denn kommt) weil der verläßt sich auch nur auf Sachverständige, und das ist ja eine neue lukrative Einnahmequelle für die Zunft.
    Und der Vorteil einer Verwaltungsanweisung ist ja daß das ganze ohne Politiker und Gesetzte funktioniert. Aber wie gesagt, ich hab das nur in privater Runde gehört.


    Ups, schon 1000 Spambeiträge von mir:gnade:

  • Welcher amtlich anerkannte sachverständige ist denn überhaupt in der Lage zu prüfen ob der Anhänger schaden genommen hat? Das kann man rein äußerlich doch in der Regel überhaupt nicht beurteilen... Selbst wenn alles in ordnung aussieht....


    Bei günstigeren hängern würde sich das sicherlich nicht lohnen, bei teureren könnte man eventuell das ganze als eigenbau wieder zu lassen....


    Was wäre denn wenn die anhängelast um besagte prozente überladen wurde? Muss das auto dann zum sachverständiegen???