Eduard Zeus 2,0t

  • Hallo Leute,
    bin am verzweifeln wollte mir eigentlich einen eduard zeus 2.7t zulegen, mußte aber feststellen das ich den trotz Fs. 3 nicht fahren darf. ( nissan navara leer 2,2t) :mad: Nun überlege ich ob ich mir den kleinen bruder mit 2t kaufen soll.:confused:

    Frage???
    was haltet ihr von den Anhängern?
    oder habt ihr noch tipps auf Lager????

  • Moin,
    das verstehe ich nicht, warum darfst du den mit Klasse 3 nicht fahren?
    Meiner Meinung nach ist Klasse 3 bis 7,5t Fahrzeuggewicht und bis 10t Anhänger. Einzig wenn dein Zugfahrzeug die 2,7t nicht ziehen darf geht´s nicht, aber das hat doch dann nichts mit dem Führerschein zu tun.
    Und das Leergewicht des Zugfahrzeugs spielt bei Kl. 3 definitiv keine Rolle.
    Vielleicht doch nicht Klasse 3 sondern neuen Lappen?

    Gruß

    Otthardt



  • nee nee die klasse 3 von 1984 stimmt schon, war auch noch nie weg!!!
    Aber das zgg von 2,7 t ist höher als das leergewicht vom zugfahrzeug (2,2t)

  • Und was interessiert das bei Kl3?


    maximal 7,5 t Zugmaschine plus 11 t Anhänger (Max. Gewicht für Tandemachsen)
    bzw Anhänger bis zum 1,5-fachen Gesamtgewicht der zGM des Zugfahrzeuges

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Und was interessiert das bei Kl3?

    maximal 7,5 t Zugmaschine plus 11 t Anhänger (Max. Gewicht für Tandemachsen)
    bzw Anhänger bis zum 1,5-fachen Gesamtgewicht der zGM des Zugfahrzeuges



    Also, kann ich jetzt den großen kaufen UND auch fahren oder nicht????
    Kannst du mir mal ne offizielle Quelle nennen wo mann nachschauen kann.
    Wenn ich meinen Händler frage kenne ich jetzt schon die antwort!!!
    Habe keine Lust auf 600€ und 6 Punkte!!!!

  • Kaufen ja, fahren auch da der alte 3er die Klasse C1E enthält. Da geht es um die reale Gesamtmasse und nicht wie beim BE um die zulässige Gesamtmasse.


    BE: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
    - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,
    - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.


    C1E: Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
    Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
    Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.


    (Quelle: TüV SüD http://www.tuev-sued.de/fuehre…fung/fuehrerscheinklassen)

    Groetjes, der Uli

  • und das hilft Dir vielleicht auch weiter:
    http://www.verkehrsportal.de/c…_foren.cgi?msg-37750!2003



    Hurra es geht also doch:):):)

    Habe in euren quellen nachgelesen und habe bei unseren Freunden:police:
    auch noch angerufen! Die haben sogar ein Programm wo sie die Daten des Gespanns durchlaufen lassen können und sie haben eure aussagen bestätigt!!!:]
    Nun zu meiner noch unbeantworteten Frage was haltet IHR von der Firma Eduard, es scheint ein Ableger der Fa. SARIS zu sein??:confused::confused::confused:

  • Ich muß meine Antwort (leicht) korrigieren wobei das Ergebnis aber gleich bleibt.
    Ist die Gesamtmasse des Hängers größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges und ist die Gesamtmasse größer als 3,5 t dann ist die Führerscheinklasse CE notwendig (die im alten 3er eingeschlossen ist).

    Auszug aus BMVBS (http://www.bmvbs.de/Verkehr/St…/Fahrerlaubnisklassen.htm)
    Bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

    Interessanterweise kann man heute CE nur machen, wenn man C (den richtigen LWK-Führerschein) schon hat.

    Groetjes, der Uli

  • wasn Glück, dass sie mir beim umschreiben von Graulappen auf Kärtchen gleich C1E mit eingetragen haben...:biggrins:

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Also, Navara+2,7 Hänger kein Problem mit BE.
    Was anderes wäre es natürlich, wenn der Navara ein ZGG von >3,5t hätte.

  • Sorry, aber das ist nicht richtig, bei Klasse B oder BE ist bei zGG von 3,5 t Schluß. Hier wird über eine Kombi von zGG 4,9t diskutiert.

    Quelle BMVBS: http://www.bmvbs.de/Verkehr/St…/Fahrerlaubnisklassen.htm
    Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse
    Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt.
    Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg führen will, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben.

    Groetjes, der Uli

  • Hurra es geht also doch:):):)

    Habe in euren quellen nachgelesen und habe bei unseren Freunden:police:
    auch noch angerufen! Die haben sogar ein Programm wo sie die Daten des Gespanns durchlaufen lassen können und sie haben eure aussagen bestätigt!!!:]
    Nun zu meiner noch unbeantworteten Frage was haltet IHR von der Firma Eduard, es scheint ein Ableger der Fa. SARIS zu sein??:confused::confused::confused:


    1. ... du darfst fahren, aber... mit den 100km/h klappt es nicht. Weil dein Zugfahrzeug "nur" 2,2to. hat. Oder du lässt ihn ablasten(theoretisch auf 2,2to.), dann klappt es auch mit der 100km/h Abnahme(wenn der Rest stimmt).
    2. Der gute Mann heißt Eduard Saris. Die Anhänger kommen praktisch aus einer Hand. Entweder du kaufst die Produktlinie EDUARD oder SARIS. Ich kann mich mit EDUARD nicht beklagen. Das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt und warum soll ich einen HUMBAUR/BÖCKMANN oder wie die alle heißen kaufen, wenn die auch nichts besseres können(nur mehr Geld kosten). Alko-Achsen sind zwar weicher, aber bei 2,7to. kaum merkbar(denke ich). Einzig die Alu-Bordwände finde ich etwas "Leichtbau". Wenn hier mal ordentlich was drückt, geben die bestimmt schnell nach.

  • Wer Klasse 3 hat, bekommt wegen der Besitzstandswahrung auch die C1 eingetragen und darf dann 7,5t-Fahrzeuge fahren.

    Hier mal ein umgeschriebener "nur 3er"



    Hier fehlt aber Klasse CE (mit Einschränkungen), wurde auf Antrag vom alten 3er übernommen. Nur mit dieser Kombination darf man Hänger mit zGG >Leermasse des Zugfahrzeuges fahren.

    Groetjes, der Uli

  • Sorry, aber das ist nicht richtig, bei Klasse B oder BE ist bei zGG von 3,5 t Schluß. Hier wird über eine Kombi von zGG 4,9t diskutiert.

    Quelle BMVBS: http://www.bmvbs.de/Verkehr/St…/Fahrerlaubnisklassen.htm
    Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse
    Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt.
    Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg führen will, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben.




    Hm, ich weiss nicht...


    Ich zitiere den kopletten BE Inhalt:





    Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.


    Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit


    - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,


    - Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.


    Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.


    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")


    Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig




    -----




    Wo dort kannst du die Begrenzung der zGG des Gesapnns auf 3,5t herauslesen?


    Diese Berenzung ist nur bei Führerschein Klasse B vorhanden,
    und bei BE enfällt diese.

  • Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.
    da fehlt ein "nicht" zwischen "Zugfahrzeug" und "größer".

    BMVBS:
    Anhängerführerschein
    Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.


    Also:
    Anhänger zGG ist kleiner als 750kg
    oder
    Anhänger zGG ist größer als 750kg
    UND
    zGG der Kombination ist kleiner als 3,5t
    UND
    zGG der Anhängers ist kleiner als LG des Zugfahrzeuges


    Find ich blöd 8o

    Groetjes, der Uli

  • Ähm Reiter

    Zitat

    Hier fehlt aber Klasse CE (mit Einschränkungen), wurde auf Antrag vom alten 3er übernommen. Nur mit dieser Kombination darf man Hänger mit zGG >Leermasse des Zugfahrzeuges fahren.



    wo fehlt da CE??? er hat sogar C1E er darf also alles fahren was man auch mit dem 3er durfte, er darf sogar Drehschemel fahren, was mitm 3er nicht geht, oder Solo LKW bis 12 t

    überall wo ein Datum hinter der Klasse steht, den FS klasse hat er

    außerdfem wurde das hier schon 1000 mal diskutiert was man darf und was nicht

    ansonsten einfach hier nachlesen, da ist es wunderbar beschrieben
    http://www.fahrlehrerverband-b…/Fuehrerscheinklassen.htm

    Gruß Mani

  • Hier fehlt aber Klasse CE (mit Einschränkungen), wurde auf Antrag vom alten 3er übernommen. Nur mit dieser Kombination darf man Hänger mit zGG >Leermasse des Zugfahrzeuges fahren.


    Da liegst Du falsch.



    EDIT: Mani war schneller.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Jetzt geht es hier ab :lol:

    1. Ich habe Anno '79 den 3er FS gemacht und habe auf meiner Scheckkarte CE mit Einschränkung eingetragen.
    Richtig so: http://www.bmvbs.de/Verkehr/St…nd-und-Uebergangsrege.htm

    2. Auf der Fahrlehrerseite steht:
    C1E
    LEICHTERE LASTZÜGE

    Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und
    Anhänger über 750 kg zG1)



    Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.




    Diskutieren wir hier nicht einen 2,7t zGG Hänger an einem 2,2t Auto?
    Dann bin ich im falschen fred :shocked:

    Groetjes, der Uli