Anhänger anmelden

  • Hallo erstmal zusammen.

    Bin gerade neu hier im Forum und habe gleich mal ne "doofe" Frage. Ich habe mir heute einen gebrauchten Anhänger gekauft. Dieser wurde vor einem Jahr neu erworben und hat dementsprechend noch bis 04/2012 TüV. Nachdem ich Brief /schein etc alles bekommen habe, fällt mir nun auf das ich keine TüV Papiere dazu habe. Jetzt stellt sich mir die Frage brauche ich diese unbedingt wenn ich den Anhängr ummelden will. Momentan ist er noch auf den ehemalilgen Besitzer zugelassen.

    Was brauche ich morgen allg alles wenn ich ihn ummleden will/muss???

    Besten Dank schonmal für eure Hilfe

  • Hallo,
    geh mit dem Schein zur Zulassungsstelle und lass ihn umschreiben.
    Dort ist auch ein Stempel drin vom Tüv. Andere Papiere (außer noch die von deiner Versicherung) brauchst du nicht.
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Also in den Papieren ist kein Stempel vom TüV weil wie gesagt der Anhänger "neu" ist. ich habe im Schein und auch im Brief wie gesagt nur den Stempel der Zulassungsstelle

  • Stimmt, hast Recht, in meinem steht ja auch nix, da er neu ist.
    Aber für die Ummeldung brauchst du keine!!! Tüv Papiere, nur die deiner Versicherung.

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Hallo Holzmichel,
    das kommt darauf an, ob du den Anhänger im gleichen Zulassungskreis zulassen willst oder nicht. Eine EVB – Nummer (bekommst du von der Versicherung) Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis, Vollmachten, und bei Kennzeichenwechsel das Kennzeichen.
    Das Kennzeichen mit Stempel und Zulassung Teil sagen ja aus, wie lange der TÜV reicht.
    http://www.schlitz.de/download/kfz_zulassung_checkliste.pdf
    Gruß Kutscher

  • Hey Super

    Also heißt das für mich. Ich kan morgen mit meinem Teil1 und 2 versicherungskarte und vor allem meine 100km/h bescheinigung und Kenzeichenzu meiner Zulassungstelle fahren und den dort ummelden ?! Ich bin in einem anderen Zulassungsbezirk und auch in einem anderen Bundesland falls es damit problem geben sollte.

    Also wenn ich das alles so richtig verstanden habe (sorry falls ich es nicht gleich raffe aber bin halt neu in dem geschäfft) dann habe ich ja morgen was zu feiern. Werde euch gleich morgen davon berichten wie es war

    Es sei denn ich habe was übersehen und ihr müsst mir nochmal auf die sprünge helfen


    Danke schonmal;);););););)

  • Bei einem anderen Bundesland besser den Anhänger mitnehmen. Die guggen gerne mal unter den Anhänger, ob da Stoßdämpfer dran sind.

    Gruß Kutscher

  • Also sehe ich das richtig das es morgen keine Problme gibt ??????

  • Hallo

    in deinen Papieren steht ja drinn wann Tag der ersten Zulassung war, damit ist auch klar das er noch TÜV hat, auf dem Gutachten zur 100er zulassung müsste es auch drauf stehen, also gibts keine Probleme

    Papiere, VS Bestätigung bzw die Nummer, dein Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung altes Kennzeichen reicht und deine Bankdaten solltest wissen, da Kfz Steuer ja nur noch per Abbuchung geht

    Gruß Mani

  • So bin wieder da und hat alles super geklappt

    Danke nochmal für die schnelle Hilfe

  • auch wenn das Thema schon älter ist hänge ich mich hier noch mal kurz ein:


    ich will morgen meinen "neuen" Anhänger anmelden, für diesen habe ich auch keinen TÜV-Bericht bekommen, der letzte Stempel im Schein ist für den fälligen TÜV Aug/2010, allerdings ist auf dem alten (entstempelten) Kennzeichen noch die Plakette drauf die nachweist das der Hänger bis 08/2012 TÜV hat, reicht das ?

  • normal steht im Schein immer!! wann der nächste TÜV fällig ist, was aufm Kennzeichen steht ist was anderes.(ich meine, dass könnte aufm Schild manipuliert werden, auf Schein wohl kaum).
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Ohne HU-Beleg hast Du keine Chance, ist vor ein paar Jahren so geändert worden (Außnahme: Siehe thread-Starter: Bei Fahrzeugalter unter 2 bzw. 3 Jahren).

  • na toll, das kann ja heiter werden (Vorbesitzer ist eh total unkooperativ und will das Ding wohl so schnell wie möglich vom Hof haben ...)


    im Schein steht leider nichts drin, da ist halt die ganze Rückseite zugestempelt


    wie wird das jetzt gehandhabt ? weil ohne Zulassung komm ich damit ja auch nicht zum TÜV für eine neue HU und Kurzzeitkennzeichen gibt es lt. unserer Zulasungsstelle für Anhänger nicht (seien angeblich für "richtige" KFZ vorbehalten ...), mal abgesehen davon das sowas auch indiskutabel teuer ist (lt. meiner Versicherung ca 250 Euro für 5 Tage ...)


    aber danke für die Beiträge, werde dann berichten wies ausgegangen ist :(

  • Hallo


    wenn Du den Schein hast und Kennzeichen, und das Ding hat tatsächlich noch ne gültige HU, dann fahr doch einfach beim TÜV mal vorbei, nur mit dem Schild und Papieren, die haben die Unterlagen ja auch, und können Dir nen neuen Ausdruck machen, dann hast auch kein Problem mit der Zulassung


    Kurzzeitkennzeichen MUSS die Zulassungsstelle ausgeben, auch für Anhänger, schliesslich können die ja auch nicht fliegen, allerdings bekommst das nicht, wenn er zugelassen ist, weil dann hätte er ja theoretisch zwei Nummern, Kurzzeit oder rote Nummer geht nur bei abgemeldeten Fahrzeugen


    aber ist ja in deinem Fall nicht unbedingt nötig


    Gruß Mani

  • so, das Ding ist zugelassen ... war zum Teil meine eigene Dummheit die mich da kirre gemacht hat ... der alte Schein zwar hinten zugestempelt, also hatte der Prüfer den Stempel auf der Rückseite bei den Erklärungen angebracht was ich nicht gesehen hatte, die Dame bei der Zulassung hingegen schon


    also alles halb so wild, Anhänger steht bei mir zu Hause und alles ist bestens !

  • Zulassung ohne HU-Beleg? Es gibt scheinbar doch noch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die ihren Ermessensspielraum wirklich zu Gunsten des Bürgers auslegen:super:!!!


    Herzlichen Glückwunsch.