Garantie bei Mangel

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage bzgl. der Garantie.


    Wir haben im März 2009 einen neuen Kofferanhänger gekauft. Der Verkäufer, von dem wir den Anhänger gekauft liegt knapp 200 km von uns entfernt.


    Nun haben wir bei einigen Regenfahrten festgestellt, dass der Anhänger in einr Ecke Wasser druchlässt. Wir haben da zwar alles durchgesucht, aber selbst das Leck nicht gefunden.


    Darauf hin haben wir den Verkäufer kontakiert und ihm die Situation erklärt. Er meinte, wir müssten zu ihm fahren und er würde das beheben. Aber die Fahrtkosten müssen wir selbst tragen.


    Wie ist es denn rechtlich, müssen wir die Kosten wirklich selbst tragen??? Oder können wir den Fehler nicht in einer Werkstatt hier bei uns in der Nähe beheben lassen und ihm die Rechnung zukommen lassen?


    Ich meine, wenn ich ein neues Auto kaufe, habe ich auch Garantie drauf und kann zu der zuständigen Werkstatt in meiner Nähe fahren und muss nicht direkt zum Verkäufer fahren.


    Danke für eure Hilfe und Mühe im Voraus....:)

  • Ich denke, wenn Du den Verkäufer kontaktierst kann er Dir gar nichts anderes sagen. Ich würde den Hersteller des Hängers kontaktieren, vielleicht schicken die Dich zu einer Vertragswerkstatt in Deiner Nähe.
    Wenn es der Verkäufer sein muss, dann wirst Du nicht drum rum kommen auf eigene Rechnung da hin zu fahren. Der Verkäufer kann ja auch nichts dafür, dass Du so weit weg wohnst.

    Wie genau das rechtlich geregelt ist kann ich Dir aber nicht sagen.

    Gruß

    Otthardt

  • Wir hatten ihn kontaktiert. Er wollte aber, dass wir zu ihm kommen. Er wollte nicht, dass wir das woanders machen lassen.


    Und wie sehen es nicht ein, die Kosten auf uns zu nehmen.


    Wir haben im Internet gelesen, lt. BGB 439:
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

  • Nun denn:
    Was ist denn im Kaufvertrag festgelegt-eine Garantie oder lediglich die (gesetzliche) Gewährleistung? Vom Händler oder vom Hersteller? das macht schon mal sehr viel aus.


    Im Normalfall ist der Verkäufer dein Ansprechpartner und Ausführender. Es ist vollkommen klar, daß dieser nicht die Ausführung in "fremde" Hände legen will und dafür brav blecht....
    Die angeführten Transportkosten lt. BGB beziehen sich auf den Zweck der Nacherfüllung-das könnten z.B. die Portokosten für ein benötigtes Ersatzteil sein.


    Der Verkäufer mag für vieles verantwortlich zu machen sein, ganz sicher aber nicht für den Wohnort des Kunden.
    Eines der Dinge, die man sich VOR dem Kauf mal durch den Kopf gehen lassen sollte.....

  • Wichtig wäre ersteinmal festzustellen, ob es eine Herstellergarantie gibt. Dann kannste einfach zu einem Vertragshändler in deiner Nähe gehen und der nimmt den Garantiefall auf und wird ihn dann mit dem Hersteller verrechnen.


    So die Praxis und jetzt mal für alle selbsternannten Juristen im Anhängergewerbe.


    Rechtlich ist es so, dass man wenn man einen Mangel am Hänger hat und dies mit dem Händler klären will oder muss, muss man zu ihm fahren, das Gerichtsstandort immer die Stadt des Handelsregistereintrags ist. Transportkostenerstattung bezieht sich darauf, dass bei Mängelbeseitigung der Händler die Transportkosten tragen muss, die ihm durch Mängelbeseitigung entstehen z.B. verbringen des mangelhaften Anhängers zum Hersteller und Zurück.


    Alles andere wäre auch Praxisfern, da ich selbst Kunden in Australien, Dubai und sehr oft aus Polen oder ähnliches habe.


    Zu beachten ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Und bei den renommierten Herstellern gibt es dank des großen Händlernetzes und einer kulanten Garantieauslegung auch keine Probleme.