Hallo.
Habe mir letzte Woche eine Gebrauchte AHK gekauft und suche nun ein Gutachten für diese für einen Ford Fiesta GFJ Bj.91
Hersteller ist MVG Typ: 1051
Stimmt es das ich die Kupplung nicht eintragen muß wenn ich eine ABE habe?
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Hallo
für so ne alte Kupplung wirds vermutlich noch keine ABE dazu geben, sondern nur ein Teile Gutachten, also mußt sie eintragen lassen
ansonsten ne Mail an MVG, dann schicken die dir das, oder schaust mal hier obs da dabei ist
http://www.mvg-ahk.de/public/pdf/Ford.pdf
Gruß Mani -
Die MVG Typ 1051 passt an Fiesta-Modelle ab Baujahr 1996 und nicht an deinen GFJ , also vermutlich ein Fehlkauf.
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Das kann nicht sein, habe die Kupplung vom Schrotti. Da stand deutlich Fiesta Bj. 95, also GFJ.
Und eingebaut ist sie auch schon und hat auch super gepasst. -
Wende dich an den Hersteller. Alles andere ist Spekulation.
Wenn die Kupplung noch keine e-Prüfnummer hat, musst du sie eintragen lassen. Dafür brauchst du die Freigabe, und die bekommst du dort.Merke: Niemals was kaufen wo man vorher nicht weiß ob man sie eingetragen bekommt etc.
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ruf einfach mal bei Deinem TÜV an oder fahr vorbei, in der Regel haben die eh alle gängigen Gutachten vorliegen, und der Fiesta ist ja kein seltenes Auto, dürfte also kein Problem sein
Gruß Mani -
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Das ist schon komisch, denn laut aktuellen MVG-Katalog gibt es einen Typ 1051 A ( ist eine abnehmbare ), die passt nur an Modelle Fiesta 3 ab 1996- 2002.
Sorry, wenn ich was falsches gesagt habe.
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Ja, ist sehr Komisch den der Fiesta 3 (GFJ) wurde gebaut von 1989 bis 1996. Denke da ist ein Fehler bei der übertragung der Daten.