Älteren Hundeanhänger gekauft nur mit Schein

  • Hallo zusammen, bin durch meine Suche nach Infos auf dieses gute Forum gestoßen.
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Ich habe einen zugelassenen Hundeanhänger mit grünen Kennzeichen gebraucht günstig gekauft.
    Die Ex-Besitzerin hat mir zu dem Hänger die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgehändigt. Ich habe dann nach dem Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 gefragt. Sie sagte dass sie nie einen hatte. Sie hat vor einem Jahr den Hänger mit einem "Din A4 Blatt" (kennt sich nicht gut aus) auf sich zugelassen und das wurde Ihr bei der Zulassungsbehörde angeblich eingezogen und Ihr die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgehändigt.
    Wie kann das sein?


    Jetzt habe ich den Hänger gekauft. Wie kann ich Ihn Zulassen? Fehlt mir nicht der Brief? Oder zumindest die ABE? Tüv hat der Hänger übrigens auch noch, hat aber auch keinen TÜV Bericht, sondern nur das grüne Kennzeichen mit Aufkleber.


    Gruss Max:confused:

  • Hallo

    vermutlich hatte der Hänger nur ne Betriebserlaubnis, das meinte sie mit dem DIN A 4 Blatt, oder auch nur ein reines Datenblatt vom Hersteller, das behält die Zulassung manchmal

    kannst Dir aber vom Hersteller ein neues austellen lassen

    ansonsten musst halt beim der Zulassung sagen Du hast den Brief verloren, wobei das dann eigentlich die bisherige Halterin machen müsste

    am besten bei der Zulassungsstelle anrufen, da da jede Zulassungsstelle des etwas anders handhabt können die Dir am besten Auskunft geben was an Papieren brauchst und wie es dann weiter geht

    Gruß Mani

  • Hallo und danke für die Antwort.
    Warum behält denn das Landratsamt einfach die Papiere?
    Kann man die nicht mehr anfoderen?
    Oder wurden die Papiere nur durch Zulassungsbescheinigung 1 ersetzt?


    Brief kann man ja nicht als verloren gegangen melden, da nie einer vorhanden war.


    Gruss Max