Hallo zusammen, bin durch meine Suche nach Infos auf dieses gute Forum gestoßen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich habe einen zugelassenen Hundeanhänger mit grünen Kennzeichen gebraucht günstig gekauft.
Die Ex-Besitzerin hat mir zu dem Hänger die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgehändigt. Ich habe dann nach dem Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 gefragt. Sie sagte dass sie nie einen hatte. Sie hat vor einem Jahr den Hänger mit einem "Din A4 Blatt" (kennt sich nicht gut aus) auf sich zugelassen und das wurde Ihr bei der Zulassungsbehörde angeblich eingezogen und Ihr die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgehändigt.
Wie kann das sein?
Jetzt habe ich den Hänger gekauft. Wie kann ich Ihn Zulassen? Fehlt mir nicht der Brief? Oder zumindest die ABE? Tüv hat der Hänger übrigens auch noch, hat aber auch keinen TÜV Bericht, sondern nur das grüne Kennzeichen mit Aufkleber.
Gruss Max