Segelflugzeuganhänger zulassen

  • Tach zusammen,


    ich möchte gern einen alten ungebremsten Segelflugzeuganhänger wieder auf die Straße bringen. Nach umfangreicher Suche wurde eine alte Betriebserlaubnis mit Hersteller (Fliegergruppe Heubach) und einer TP-Nummer als Kopie gefunden. Diese Anhänger wurden früher nur mit Folgekennzeichen gefahren, er hatte noch nie ein eigenes Kennzeichen. Eingetragen ist ein zul. Gesamtgewicht von 400 kg. Ich bin mal unter den Hänger gekrochen. Es ist eine 900 kg - Achse verbaut. Vorne dran ne Kupplung mit 750 kg max. Anhängelast.


    Beim TÜV war ich ohne Hänger auch schon mal. Der gute Mann meinte ich soll Seitenmarkierungsleuchten und eine Nebelschlussleuchte nachrüsten um auf den neusten Stand zu kommen.


    Die Leuchten mit Kabel, Stützlastaufkleber und neuem Typenschild habe ich hier im Shop bestellt und die Klamotten sind auch schon da.


    Nun meine Fragen:
    Wie läuft das jetzt ab. Die TP-Nummer hab ich am Anhänger nicht gefunden. Den ganzen Anhänger entlacken?
    Die TP-Nummer ins neue Typenschild schon einschlagen?
    Zweimal die gleiche TP-Nummer im Rahmen dürfte doch auch nicht problematisch sein?!
    Ich möchte dann direkt auf 750 kg ungebremst auflasten, bei 400 kg komm ich mit dem Gewicht des Flugzeugs nicht hin. Ist das dann Vollabnahme oder reicht ne normale HU und Änderungsabnahme?
    Das Erstzulassungsdatum lässt sich auf der BE schlecht entziffern, könnte 1986 sein.


    Wäre nett wenn mir das jemand erklären könnte!


    Viele Grüße
    Stefan

  • Den ganzen Kram mit der TP-Nummer fragst du am Besten den TÜV :)

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo

    wenn diese Kopie mit der TP Nr zweifelsfrei zu dem Hänger gehört, wäre das ideal, dann kannst die in Rahmen und Typenschild einschlagen, allerdings würde ich vorher beim TÜV kurz nachfragen, wie schon gesagt wurde,

    eventuell teilt Dir aber der TÜV auch einen neue TP Nr zu, was ich aber nicht glaube, aber fragen kostet ja nichts

    schau erstmal am Rahmen vorne rechts seitlich oder an der Front ob da nicht die Nummer findest, normal sollte sie in diesem Bereich sitzen

    dann dürfte einer Abnahme nichts im Wege stehen

    Gruß Mani

  • Hallo Stefan,


    ich hatte vor 2 Wochen eine ähnliche Prozedur, alter Segelflugzeuganhänger, auch Eigenbau (TP-Nr), aber ganz ohne Papiere. Die TP Nr. war bei mir auch nur auf dem Typenschild drauf, auf dem Rahmen/Zugrohr nicht. Also hab ich kurzerhand die Nr. neu eingeschlagen, der Prüfer hat sie gesehen und verglichen und gut war's. Der sucht dann i.d.R. nicht, ob irgendwo noch eine andere Nr. ist.


    Ob die Auflastung mit Änderung durchgeht, oder ein neues Gutachten gemacht wird, ist auch nicht so wichtig, der Preisunterschied ist nicht so groß, und schreiben tut sowieso alles der Prüfer. Frag aber vorsichtshalber beim TÜV an, denn nicht jeder prüfer darf so eine Vollabnahme machen, da musst Du Dir evtl. einen Termin geben lassen, wo der entsprechende Prüfer dann auch da ist.


    Dann solltest Du vielleicht auch noch die Maße (Länge, Breite, Höhe) parat haben, dann braucht der TÜV nicht nachmessen. Ansonsten sollte das alles unproblematisch sein.


    Viel Erfolg!


    Peter

  • Hallo Peter,


    naja, ähnlich schon. Allerdings stehen in der alten Betriebserlaubnis komplett andere Maße und Lasten drin.


    Länge soll: 6,40m ist: 7,95 m
    Breite soll: 1,75m ist: 1,55 m
    Höhe soll: 1,10 m muß ich noch messen, aber sicherlich knapp 2 m
    zul.GG war mal 400 kg, soll 750 kg werden.


    Ich nehm an, daß der Anhänger mal umgebaut wurde, als der Doppelraab drauf gestellt wurde.


    Gruß
    Stefan


  • ...
    Breite soll: 1,75m ist: 1,55 m
    ...


    Bist Du sicher? 1,55m scheint mir sehr schmal, dann müsste ja eine andere Achse drauf gekommen sein: die Breite wird gemessen inkl. Räder/Kotflügel, also wirklich an der breitesten Stelle.


    Gruß,


    Peter

  • Ganz sicher......


    Kann schon sein, daß mal ne andere Achse drunter gekommen ist. Die Rädergröße hat sich nämlich auch geändert. In diesem Auflageflansch, wo die Achse verschraubt ist, sind auch noch zwei weitere Löcher die wohl früher mal genutzt wurden.

  • Tach zusammen,

    so der Anhänger ist inzwischen zugelassen. Die TP-Nummer hab ich in Typenschild und Rahmen eingeschlagen, Seitenmarkierungsleuchten und Nebelschlußleuchte angebracht und noch ein Stützrad angeschraubt damit es auch 75 kg Stützlast gibt.
    Die Tüvabnahme vorigen Samstag war unspektakulär. Es wurde nicht nach §21 sondern nach §4FZV (für zulassungsfreie Anhänger) geprüft.

    Vielen Dank für eure Tipps!

    Gruß
    Stefan

  • Na prima!


    Was ich nicht ganz verstehe - warum Stützrad wg. 75kg Stützlast? Die 75kg Stützlast sind ein Maximalwert, den Du in der Praxis an sich nie erreichen solltest. 4% der Anhängelast, mind. 25kg reichen voll aus.


    always happy landings!


    Peter

  • Hallo Peter,

    wenn kein Stützrad montiert ist gibt es anscheinend maximal 50 kg Stützlast.

    Gruß
    Stefan

  • Hallo

    die maximale Stützlast ist immer gut wenn man die erreicht, dann liegt das Gespann viel stabiler und pendelt weniger

    diese 4% Regelung ist der absolute Mist, so möchte ich nie rumfahren

    und wenn man die 100 km/H Regelung in Anspruch nehmen will, wird sogar vorgeschrieben das der Hänger auf maximale Stützlast beladen werden soll, weil er eben einfach besser hinterher läuft

    also nutze die 75 kg immer aus, falls möglich

    Gruß Mani