Ich möchte heut mal was zum Thema DDR- Anhängerkupplung beitragen. Meines Wissens gab es drei Stück: KK70, KK71 und KK82, ferner noch eine KK39 (wobei KK für Kugelkupplung und die Zahl glaub ich für das Entwicklungsjahr steht).
Als ich mit meinem HP 300- Bootstrailer beim TüV war wurde die besagte KK70 als nicht mehr zulässig bemängelt. Der TüV- Mann erklärte mir flüchtig etwas von einem Winkel und es besteht die Gafahr des Abkuppelns. Ich hab daraufhin mal in alten KFT- Zeitschriften aus DDRzeiten recherchiert und bin tatsächlich fündig geworden: Zitat KFT 4/88:
ZitatKK70- Kuppelbarkeit nur mit AHZV, die vor 9/83 hergestellt wurden, bzw. nur mit Kugelhalsdurchmesser 25mm.
Das leuchtet ein!
Das heißt offenbar, daß der Ankippwinkel bei neueren Kugeln (DDR-TGL 39445) mit einem Halsdurchmesser von 29 mm zu gering ist, da dann die Kupplungsklaue (beim Überschreiten eines kritischen Winkels der Deichsel zum Zugfahrzeug) gegen den Hals drückt und dabei die Kupplung förmlich abgehebelt werden kann. Daß dabei enorme Hebelkräfte wirken ist ja logisch. So ein Fall könnte z.B. beim Befahren einer steilen Slipanlage mit dem Bootstrailer auftreten, wenn das Auto bereits waagerecht steht und sich der Anhänger noch auf der schiefen Ebene des Slips befindet.
Ich habe daraufhin eine KK 82 montiert, welche heute noch uneingeschränkt zulässig ist- und sich auch einfacher bedienen lässt. Wie es sich jedoch mit den anderen beiden genannten Modellen verhält weiß ich nicht, ich vermute aber da gilt das Gleiche. Anbei ein paar Fotos diesen typischen DDR- Kupplungen. Über ergänzende Informationen würd ich mich natürlich freuen;)- dazu gibts ja so ein Forum.
Grüße an alle!