Kupplung KK71 nicht mehr erlaubt?

  • Hallo,


    ich habe einen HP 300 mit der Kupplung KK71, die auch funktioniert. Bis 2012 hatte der Anhänger TÜV. Der Mann von der Dekra will aber keine Plakette vergeben, weil die KK71 nicht selbständig verriegelt, wenn der Anhänger auf die Kugel gesetzt wird. Er sagt, dass das diese Kupplung nicht kann, aber Voraussetzung für die Zulassung wäre. Frage wo finde ich diese Vorschrift? Gibt es denn keinen Bestandsschutz für meinen Anhänger?

  • Und mal wieder ein Prüfingenieur der keine Ahnung hat :( leider


    Geh einfach zum einem Anderen der sich mit Osttechnik auskennt und der weis was verriegeln bedeutet:



    Das Kuppeln von Zugfahrzeug und Anhänger ist ein wichtiger Schritt in Richtung Sicherheit im Straßenverkehr. Wer sich hierbei von Anfang an eine bestimmte Reihenfolge angewöhnt, wird kaum etwas vergessen. Gehen wir vom fest aufgestellten Anhänger (Abb. 39) aus, so empfiehlt sich folgender Arbeitsablauf:


    • Anziehen der Handbremse des Anhängers bzw. anderweitiges Arretieren der Räder.
    • Hochkurbeln bzw. Wegnehmen der Standstützen.
    • Heranfahren des Zugfahrzeugs an den Anhänger, wobei sich der Fahrer einweisen lassen sollte.
    • Motor abstellen und Handbremse des Zugfahrzeugs anziehen.
    • Handbremse des Anhängers lösen und den Anhänger mit der Kugelkupplung über den Kugelzapfen der Zugvorrichtung schieben.
    • Herausziehen des Sicherungsbolzens bei der Kugelkupplung KK 70 und Umlegen des Betätigungshebels so weit nach hinten, bis die Kugelschale in geöffneter Stellung verbleibt (s. Abb. 57).
    • Herausziehen des Sicherungsbolzens bei der Kupplung KK 71 und Zurückziehen des Verschlusshebels, bis die Kugelschale in geöffneter Stellung verbleibt (s. Abb. 58).
    • Absenken der Zugdeichsel - sofern vorhanden - mit Hilfe der Kurbelstütze am Buglaufrad so weit, bis das Kupplungsmaul die Kugel, die leicht gefettet sein sollte, voll umschließt. Besitzt der Anhänger keine Kurbelstütze, so ist das Kupplungsmaul von Hand auf die Kugel abzusenken.
    • Buglaufrad - sofern vorhanden - vollständig hochkurbeln, bis die Arretierung wirksam wird.
    • Bei der Kugelkupplung KK70 wird mit dem Aufsetzen auf die Anhängerkupplung der Kupplungsvorgang automatisch vollzogen und die Kupplung gleichzeitig gesichert.
    • Bei der Kugelkupplung KK 71 ist der selbsttätig zurück geschnappte Sicherungsbolzen herauszuziehen und der Verschlusshebel nach vorn bis zum Anschlag zu drücken. Der Sicherungsbolzen rastet nach Abschluß des Kupplungsvorganges selbsttätig ein.
    • Die Köpfe der Sicherungsbolzen müssen bei beiden Kupplungen am Gehäuse anliegen; andernfalls ist die Kupplung nicht gesichert und kann sich während der Fahrt lösen.
    • Die Abreißleine für die Handbremse des Anhängers - soweit vorhanden - ist am Zugfahrzeug zu befestigen. Bewährt hat es sich, hierzu an der Traverse der Zugvorrichtung, und zwar in unmittelbarer Nähe der Kupplungskugel, eine Öse anzuschrauben oder anzuschweißen und in diese Öse den Karabinerhaken der Abreißleine einzuhängen.
    • Bei Anhängern mit Rückfahrsperre ist zu überprüfen, ob die Rückfahrsperre auch entriegelt ist. Andernfalls ist die Auflaufbremse außer Funktion, was die Bremswege wesentlich verlängert.
    • Stecker des siebenpoligen Verbindungskabels in die Steckdose an der Traverse der Anhängerzugvorrichtung des Zugfahrzeugs einführen und durch Herunterklappen des Deckels sichern. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass Stifte und Buchsen sauber sind. Das Verbindungskabel ist so zu legen, dass es auf der Fahrbahn nicht schleift, aber auch bei Kurvenfahrten nicht reißt.
    • Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Zuges ist der Fahrer verantwortlich. Wer das Ankuppeln nicht selbst vornimmt, muss sich somit davon überzeugen, dass die Kupplung richtig eingerastet, verriegelt und gesichert ist.
    • Zündung am Zugfahrzeug einschalten und Funktion von Bremsleuchten, Blinkleuchten, Rückleuchten, Standlicht, Kennzeichenbeleuchtung und Positionsleuchten überprüfen. Hierbei wird gleichzeitig kontrolliert, ob im Campinganhänger alle Lampen ausgeschaltet sind.
    • Außenspiegel so einstellen, dass auch die hinteren Ecken des Anhängers im Blickfeld des Fahrers liegen und somit die hinter dem Anhänger verlaufende Straße eindeutig zu übersehen ist.


    Quelle: http://trabitechnik.com/index.php?lang=en&page=72&page_number=31

  • danke für die Antwort, ich habe bei einem anderen Dekra Prüfer nachgefragt und der hat keine Probleme mit der KK71. Traurig, dass man solche Wege gehen muss...

  • Ja leider ist es mittlerweile so, dass die Zahl der Prüfer die sich noch auskennen immer weniger wird.


    Ich war z.B. mit einem B1000 zur HU:


    Der jung dynamische Prüfer wollte allen Ernstes die Wirkung der Handbremse an der Hinterachse prüfen :weglach:
    Ich hab ihm dann etwas Nachhilfe geben und ihm auch erklärt wie die Lenkung funktioniert, war dann immerhin ein sehr nettes Gespräch und das Ergebnis der Prüfung war zu meiner Zufriedenheit.

  • Forum-Admin

    Hat den Titel des Themas von „KK71 nicht mehr erlaubt?“ zu „Kupplung KK71 nicht mehr erlaubt?“ geändert.