Österr.Anhänger + deutsches Zugfahrzeug

  • Hallo zusammen,
    Wir möchten uns einen Pferdehänger kaufen und in Österreich anmelden (dh. ich als Ö Staatsbürger melde den Hänger an). Ziehen können wir den Hänger aber nur mit dem Audi meiner Freundin - der ist aber in Deutschland zugelassen weil sie deutsche Staatsbürgerin ist und in Ö nur einen Zweitwohnsitz hat. Weiss jemand wie da die rechtliche Situation ist? Ich habe mich bei meiner Versicherung erkundigt und erfahren, dass die Haftung nach Österreichischem Gesetz über das Zugfahrzeug läuft, aber natürlich nur wenn es in Ö angemeldet ist.
    Ich habe aber gehört, dass das in Deutschland anders ist. Jetzt wissen wir nicht, ob in Deutschland auch die KFZ Haftpflicht bei Unfällen haftet oder ob das evtl. zu einem Problem werden kann, sprich die Haftung dann doch auch auf mich als Halter des Hängers zurückgreifen kann. In Deutschland gibts da ja Zusatzversicherungen für Pferdehänger.

  • Hallo,
    mein Pferdeanhänger hat auch keine Haftpflichtversicherung,
    ist bei Sportzwecke über die Autohaftpflicht versichert, aber nur im angehängten Zustand.
    In Deutschland empfehlen sie das man den Pferdeanhänger versichert, wegen der Haftungsfrage bei einem Unfall. Wegen dem erkennen des Anhängernummernschildes, aber nicht des Zugfahrzeuges.
    Die Haftpflichtversicherung des Anhängers ist aber normalerweise nicht allzu teuer, deshalb eigentlich zu empfehlen.
    Gruß
    Finn

  • Ach du kacke, das ist mal eine Frage. Also wärs ein Türkischer Anhänger könnte ich dir helfen.
    Also aus Zollrechtlicher Sicht, dürftest du einen Türkischen Anhänger benutzen um Waren aus der Türkei in die EU einzuführen, oder Waren aus der EU in die Türkei einzuführen. Was du mit einem nicht EU-Anhänger nicht darfst ist Warentransport innerhalb der EU, das ist ein Zollrechts verstoß.


    Also da ihr össis in der EU seid, ist das schonmal kein Zoll Thema mehr, also das geht.


    Aber was ich dir nicht sagen kann ist, wie das Versicherungstechnisch aussieht, eigentlich ist hier in D der Zug über das Zugfahrzeug versichert. Aber keine Ahnung, mal Versicherungsvertrag/bedingungen nachlesen.


    Also Verkehrsrechtlich müsste das eigentlich gehen, da es innerhalb der EU ist.


    Falls eine Mitgliedschaft beim ADAC besteht mal da nachfragen, ansonste mir eine PM schicken, ich bin auch bei dem Verein.


    Gruß
    Jungo

  • Vielen Dank für eure Antworten, wir werden mal den ADAC bzw. die deutsche Versicherung mit diesem Thema konfrontieren

  • Hallo

    hab heute mit nen LKW Fahrer gesprochen, den ich getroffen hab und der auch so ne Kombination hatte

    in D darf man mit nem A Hänger fahren, in A mit nem D Hänger nicht, der muß dann in dieser Zeit das Kennzeichen der Zugmaschine tragen

    (als er das sagte ist es mir auch wieder eingefallen, das ich früher oft Sattel gesehen habe die durch Österreich ein anderes Kennzeichen über das Originale drüber hatten, oben am Brenner haben die es dann abgemacht und manchmal an nen Kollegen übergeben der in die andere Richtung fuhr)

    aber am besten rufst mal beim ÖAMTC oder Polizei in A an, am besten mehrere Stellen, vermutlich wirst dann auch verschiedene Aussagen erhalten, aber die die überwiegen könnten dann ja stimmen :biggrins:

    Gruß Mani