Zugrohr-/Deichselverlängerung für DDR-Anhänger

  • Hellau. Ich wollt hier mal ein meiner Meinung nach "heißes" Thema ansprechen: Es gibt ja aus DDR-Zeiten die HP 300 und HP 500 Modelle für die es seinerzeit einen Umrüstsatz zum Bootsransporter gab. Mit dabei war eine Verlängerung für das Zugrohr welche anstelle der Kupplung am Rohr verschraubt wurde. Ich hab mal bei einem Zubehörhändler gefragt ob es sowas ähnliches auch neu bzw. für moderne Anhänger gibt- um Gottes willen!8o Mir wurde gesagt, daß nur die alten DDR-Teile eine Art Bestandsschutz genießen würden. Ich bin ein glücklicher Besitzer eines HP 300 Bootstrailers mit ebend dieser Verlängerung- TüV und so war auch kein Problem, war zum Glück alles schon eingetragen. Was mir einfach nicht in den Kopf will ist dieses ganze Theater um solche Bauteile. Einerseits gibt es im Handel neue Trailer mit meterlangen Deichseln zu kaufen welche auf der Autobahn deutlich zu schwingen beginnen- andererseits ist es verboten eine Deichsel zu verlängern wenn man aus einem normalen Lastenhänger fix einen Bootsanhänger machen will. Und was ist wenn ich z.B. so eine DDR- Deichselverlängerung auftreibe und die an einen HP-Anhänger nachträglich anbauen will? Bekommt man sowas eingetragen- oder ists am Ende besser gar nicht erst zu fragen und das Teil einfach dranschrauben:cool: und fertig?! Wenn jemand dazu was beitragen möchte oder damit schon einschlägige Erfahrungen hat...:wonder:

    U.D.O.

  • Naja die Sache ist eigentlich ganz einfach:
    Mit den Jahren wurde die Technik besser und die Vorschriften strenger. Neue Zulassungen mussten die neuen Vorschriften erfüllen, was mit der Technik auch ging.
    Aber man kann dann natürlich nicht hingehen und zu Besitzern alter Fahrzeuge sagen: "Hey, du darfst ab jetzt nicht mehr, auch wenns vorher okay war". Das ist der Grund, warum es diesen Bestandschutz gibt.


    Ob du eine Deichselverlängerung eingetragen bekommst, weiß ich nicht. Möglich wärs, weil die Verlängerungen ja zugelassen waren. Und es gilt noch immer: Wenn mal was zugelassen war, dann gehts auch weiterhin.


    Dass man Deichseln nicht einfach so verlängern kann hat damit ja erstmal nichts zu tun. Ich denke es wäre kein Problem (außer ein finanzielles), wenn jemand eine Deichselverlängerung zum Anschrauben entwickeln würde, und damit durch die ganze Prozedur der Bauartprüfgenemigung gehen würde, dass man diese dann anschrauben darf.
    Durchgehende Deichseln sind eben alle geprüft und daher darf man die anschrauben.


    Worum es eher geht ist, dass der TÜV nicht einfach zulässt, dass jemand ein Rohr an seine Deichsel brät. Es ist ja nicht so, dass bei solchen Eigenkonstruktionen nicht schon was passiert wäre, weil falsch gearbeitet worden ist. Dumm für diejenigen, die wissen was sie da tun. Die dürfen sich bei denen bedanken, die in der Vergangenheit mit sowas Mist gebaut haben.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo Hobby520

    Das "Drama" heutzutage an so einer Geschichte ist doch stets die Haftungsfrage.

    Jetzt mal gaaaanz simpel gesprochen: Wenn du zu Herrn Tüv gehst und ihn fragst, ob du deine Deichsel mal eben verlängern darfst und er sagt ja dazu und hinterher passiert dann irgendwas und es kommt zu einem Rechtsstreit (z.B. wg. Schadenersatzzahlungen infolge eines Sach- oder Personenschadens) wirst du als Verursacher sagen wir mal auf ne Mio-EUR vom Geschädigten verklagt. Du gehst zu deiner Versicherung, denn du hast ja die Haftpflicht für deinen Anhänger, und sagst: bitte schön, reguliert das mal. Jetzt sagt deine Versicherung: nö, da war vorn an der Deichsel sone nicht originale Deichsel dran = unerlaubte Veränderung (nicht Bauartgeprüft, keine ABE etc.) - da haften wir nicht. Jetzt sagst DU aber: Halt stop, Herr Tüv hat mir das aber so erlaubt. Kurz um: Jeder schiebt den anderen den schwarzen Peter zu. Was du auf deinem Privatgelände machst, ist deine Sache. Fährst du aber auf öffentlichem Grund, muß falls irgend ein Schaden eintritt jemand haften. Normalerweise gibts dafür ja die (wie der Namensteil "Pflicht" schon sagt) Haftpflichtversicherung. Damit nun nicht jeder mit Null Ahnung sich irgendein Gefährt zusammen bastelt, gibt es gewisse Bauteile, die bauartgenehmigt sein müssen. Alu-Felgen an Autos brauchen auch ne ABE woraus hervorgeht, dass sie dir nicht bei 220 km/h um die Ohren fliegen. Deichseln widerum brauchen ein EG-Prüfzeichen. Mit diesem Prüfzeichen haftet der Hersteller der Deichsel für eine bestimmte Zugfestigkeit und eine gewisse Durchbiegefestigkeit in Abhängigkeit von der freitragenden Deichsellänge.

    Die andere Seite der Medaille ist sicher die, dass die technische Umsetzung einer abnehmbaren Deichselverlängerung wohl kaum eine Hürde sein dürfte. Das sich aber eine Firma findet, sowas in Serie zu produzieren (wohl gemerkt mit den Vorkosten der EG-Prüfung etc.), dürfte dann eher eine kaufmännische Frage werden: lohnt es sich ein Produkt auf den Markt zu werfen? Wie sieht es mit der Kompatibilität zu markenfremden Deichseln aus (es gibt Rohrdeichseln, V-Deichseln und Vierkantdeichseln und die alle noch mit jeweils verschiedenen Querschnitten)? Ist überhaupt der Bedarf so groß, dass das Produkt über die Menge so preiswert produziert werden kann, dass der Endverbraucherpreis überhaupt interessant bleibt?

    Die Zeiten der DDR mit Produkten die so universell wie möglich sein mussten sind vorbei. Vielleicht gab es damals ja nur 1 Hersteller und alles andere baute eben auf dieser Substanz auf. Jetzt gilt die Marktwirtschaft. Jetzt gibt es nicht mehr nur einen Hersteller von Deichseln, sondern man muß sich global vergleichen. Und Produkte die nicht massentauglich sind, kommen heut nicht weit.


    Aber jetzt noch mal was anderes!:

    Ab und zu Fragen uns Kunden mit HP300 nach genau dieser Umrüstgeschichte. Es gingen wohl die Stahlblech-Seitenwände des HP300-Kastenanhängers abzumontieren und mit einer Deichselverlängerung den Anhänger auf einen Bootsanhänger umzurüsten. Ich persönlich habe sowas noch nie gesehen und wäre sehr neugierig auf ein Vorher-/Nachher-Foto.

    Du schreibst:

    Zitat

    Ich bin ein glücklicher Besitzer eines HP 300 Bootstrailers mit ebend dieser Verlängerung



    Würde mich sehr über Fotos freuen, wie aus einem Kastenanhänger ein vollwertiger Bootstrailer wird. :confused:

  • Ja, wahrscheinlich meinst du diesen Beitrag hier (auch von Hobby520). Aber wie wird daraus wieder ein normaler Kastenanhänger?? Wo werden Bodenplatte und Bordwände montiert??

    Also ich kenn den HP300 ja soweit vom Aussehen her (ganz klein, 8-Zoll-Räder und so). Wie aber speziell aus dem ein Bootstrailer wrden soll, dazu (HP300) hät ich gern mal ein Vorher-/Nachher-Bild.

    Aber ich guck jetzt noch mal weiter die Rubrik DDR-Anhänger durch, vielleicht findet sich doch noch was...

  • Hallo, danke für die vielen Antworten. Anbei mal ein Bild meines HP 300 als Bootstrailer. Es gab damals einen Umrüstsatz der eine Deichselverlängerung und entsprechende Auflagen beinhaltete. Die Bordwände wurde abgenommen und diese Teile montiert- so erhielt man einen kleinen Trailer für Boote bis ca. 4 m Länge. Das konnte problemlos wieder zurückgebaut werden. Beim HP 500 funktionierte das genauso, nur das dort der komplette Kasten abgebaut wurde. Man hatte dann einen richtig guten Trailer für größere Boote. Dazu auch ein Foto. Ich finde diese Varianten einfach genial- schade daß es heute auf dem Markt solche Kompinationen anscheinend nicht mehr gibt.

  • sorry das ich dieses alte thema nochmal aus der versenkung hole, aber zum thema deichselverlängerung habe ich noch eine frage.
    ich hab ne HP400 den mit trabirädern, bei dem eine deichselverlängerung in den papieren eingetragen ist. meine anka (ddr ruderboot) passt auch gut rauf, ich hab nur ein problem: man muss das boot oben auf den aufbau heben und das ist zu zweit schier unmöglich. deswegen baue ich mir grade einen hp350 zum trailer um. ich hab zu dem anhänger nur die ddr papiere. da steht drin, "bootstransporte mit passendem umbauzubehör erlaubt"


    jetzt zu meiner frage: die deichselverlängerung hat zwar eine ddr typisch aluplakette mit technischen daten (zum teil unleserlisch) aber keine papiere. brauche ich dafür welche, wenn ich zum tüv damit will, oder läuft die verlängerung als zubehör? sie hat auch keine eingeschlagene nummer:wonder:


    danke für eure mithilfe:D

  • Hallo! Also wenn ich das richtig verstehe willst Du die Verlängerung von dem Hp 400 an den Hp 350 bauen? Ich denke, wenn schon in den DDR-Papieren auf den möglichen Umbau hingewiesen wird und das Rohr offenbar ein Originalzubehör ist, dürfte eine Tüvabnahme kein Problem sein. Ein Typenschild- wenn auch nicht mehr vollständig lesbar- ist auf alle Fälle goldwert! Wegen der Nummer würd ich das Rohr mal gründlich abschleifen, die taucht bestimmt unter der Farbe noch auf. Die müsste kurz hinter der Kupplung sein.
    Wenn die DDR-Papiere noch da sind gibts mit der Zulassung an sich keine Probleme.
    Ich würd sagen bei der Sache hast Du gute Karten!:)

    Grüße

    U.D.O.

  • Hallo,
    habe eine Deichselverlängerung für meinen Hänger erstanden, diese hat aber kein Typenschild :(
    Wohl steht aber in der alten Zulassung
    ""Mit zugrohrverlängerung Kennz.: 0025 - 87..."


    Kann mir einer ein Foto von einem Typenschild einstellen?
    Gr
    Gummi

  • bei meinem hp400 (mit trabbirädern) ist die verlängerung auch eingetragen, und die hat keine plakette. in den anhängerpapieren steht nur die nummer der verlängerung... also ist wohl die plakette nicht zwangsläufig erforderlich...

  • Hallo Hobbykron,


    danke für die Antwort


    Wo ist denn bei Dir die Nummer zu finden ?
    Ich habe an der Verlängerung hinter der Kupplung auf Fahrerseite nur 2 unleserliche Ziffern entdecken können....?


    Gr
    Gummi

  • meine war schon am anhänger dran. sie ist genauso dick wie die deichsel und innen ist ein rohr, auf das beide seiten geschoben und verschraubt werden. am besten du fragst einfach mal den tüver deines vertrauens, was du für möglichkeiten hast, die zu nutzen...
    mfg matze

  • ja, zum TÜV werd ich wohl müssen.


    Ist die Nummer der Deichsel in der Zulassung eingetragen?


    Gr
    Gummi

  • Hallo Miteinander,
    da ich auch so eine Zugrohrverlängerung aus DDR- Zeiten mit unleserlichem Typenschild habe wäre ich auch an einem Typschildfoto interessiert. Danke.

  • Hallo Trailer123,


    ich versuche:
    Nummer einschlagen lt. letzter Zulassung
    Hänger zulassen mit der Bemerkung der opt. Verlängerung



    Typenschild hat es sicher doch nicht gegeben auf der Stange


    Gr
    Gummi