Verständnisfrage Stützlast

  • wahrscheinlich weißt du gar nicht wer das mit der EU-Verordnung geschrieben hat, da du ziemlich neu hier bist. Auch wenn du dich schon länger damit beschäftigt, hast du es aber leider noch nicht verstanden.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • So erklärt das die Versicherung:


    Variante !: zGG Anhänger < zul Anhängelast Zugfahrzeug:


    Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.200 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.500 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm

    Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.200 Kilogramm betragen. Der Anhänger darf nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde.


    Variante 2: zGG Anhänger = zul. Anhängelast Zugfahrzeug:


    Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.500 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm

    Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.500 Kilogramm betragen. Der Anhänger darf nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde.


    Variante 3: zGG Anhänger > zul Anhängelast Zugffahrzeug:


    Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.500 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.200 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm

    Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.275 Kilogramm betragen. Er darf um die Stützlast von 75 Kilogramm höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Der Grenzwert von 1.500 Kilogramm für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird nämlich eingehalten.



    Quelle: https://www.cosmosdirekt.de/au…ung/anhaenger-stuetzlast/


    Kini

  • Versicherungen sind nicht der Gesetzgeber


    fakt ist was im Gesetz steht


    Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger muss die für die Klasseneinteilung des Fahrzeugs maßgebliche Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last entsprechen, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.



    das ganze wurde auch hier schon ausführlich durchgekaut, aber ne abschliessende 100% sichere Aussage ist dabei auch nicht raus gekommen


    weil die Vorschriften für Anhänger, sich nicht mit denen der Zugfahrzeuge decken

  • wahrscheinlich weißt du gar nicht wer das mit der EU-Verordnung geschrieben hat, da du ziemlich neu hier bist. Auch wenn du dich schon länger damit beschäftigt, hast du es aber leider noch nicht verstanden.

    In der von dir zitierten EU-Verordnung geht es um die Gesamtmasse, nicht um die zulässige Gesamtmasse. Kleiner, aber feiner Unterschied.

    Die Begriffsbestimmung für die zulässige Gesamtmasse steht in der EU-Verordnung 1230/2012.

    Und nur weil man irgendwo nEU ist, heißt das nicht, dass man keine Ahnung hat.

    Eine 25-jährige Berufserfahrung kann auch weiter helfen