zulässige Gesamtmasse und Anhängelast

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage, die für euch vermutlich recht leicht zu beantworten ist.

    Leider habe ich in der Suche aber noch nicht das Passende gefunden.


    Ich fahre einen Kia Ceed Kombi mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 1850 KG und einem Leergewicht von 1377 KG - bleiben also 473 KG übrig.

    Als Anhängelast sind 600KG ungebremst angegeben.


    Liege ich nun richtig, dass ich nur einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 473 KG ziehen dürfte?

    Wo es ja eigentlich so gut wie nichts gibt.


    Oder habe ich einen Fehler in meiner Rechnung?


    LG

  • Moin


    Zuladung und Anhängelast sind zwei völlig verschiedene Dinge.


    Du darfst also, theoretisch denn die Gewichte passen zu 99% nicht, 473kg in den Wagen laden und dann noch einen Anhänger mit 600kg tatsächlichem Gewicht anhängen.


    Hierzu darfst du natürlich einen 750kg Anhänger nutzen und diesen nur bis zum tatsächlichen Gewicht von 600kg beladen.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Das Beispiel bezieht sich auf einen UNGEBREMSTEN Anhänger, bei gebremst hast Du ja wieder eine andere angegebene Masse, die Du anhängen darfst. Hat aber auch nix mit der Zuladung des Pkw´s zu tun


    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ah das ist gut zu wissen! Ich hatte mich schon gewundert, da es so kleine Anhänger ja nun schon fast gar nicht gibt.

    Also Anhänger mit 600 KG dran und gut ist! Vielen Dank!


    Ja genau, gebremst sind es glaube ich 1300KG, das kommt für mich aber nicht in Frage. Brauche nur etwas kleines.

  • Und immer beachten:


    1) Zur Bildung des Zuges sind die tatsächlichen Massen relevant.

    Anhängelast gibt die maximal zulässige tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers an.


    2) Für die Fahrerlaubnis bzw. 100 km/h Erlaubnis gelten die Daten in der Zulassungsbescheinigungen.