Dreieckreflektor am Kotflügel?

  • Hallo,

    ich habe mich hier ja schon lange nicht mehr lesen lassen, aber ich habe aktuell eine Frage zur Position der Dreieck-Reflektoren.

    Ich habe mich hier durch diverse threads gelesen und die Position der Reflektoren wurden ja oft diskutiert (Anbau an Heckklappe ja/nein)

    Was genau spricht jetzt dagegen, die Reflektoren am Kotflügel zu montieren?

    Müssen immer beide Reflektoren im 30°-Winkel zu sehen sein? Das wäre nach meinem Verständnis die einzige Bedingung, die dann nicht erfüllt wäre.

    Weder aus dem hella-Prospekt noch aus der StVO lese ich ein Verbot heraus.


    Könnt Ihr mich da auf den legalen Weg bringen?


    Gruß

    Tali

    nichts hält länger als ein Provisorium

  • Könnt Ihr mich da auf den legalen Weg bringen?

    Nein, kann keiner.

    Den einen Grund - die horizontale, geometrische Sichtbarkeit von +/-30° hast du ja bereits genannt.

    Die andere ergibt sich aus Absatz 5, §53 StVZO:

    Zitat

    (5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein.


    Einmal editiert, zuletzt von v8.lover ()

  • Danke für die schnelle Antwort, natürlich hätte mir ein „mach doch, ist erlaubt“ besser gefallen.

    Also darf das Schweißgerät etwas glühen.


    Gruß

    Tali

    nichts hält länger als ein Provisorium

  • Hier hilft die ECE-R48:

    Der letzte Satz wird speziell bei Wohnwagen häufig dazu genutzt, die dreieckigen Rückstrahler am Tag rund wirken zu lassen.

    Ich verstehe den Sinn nicht, aber das ist mein Problem.