Hallo!
Ich bin seit kurzem stolzer Besitzer eines nagelneuen Wohnmobils mit Anhängerzugvorrichtung.
In der COC- Erklärung steht folgendes:
Technisch zulässige Anhängelast bei Beförderung eines
Deichselanhängers. -
Zentrallastanhängers 2800 Kg
Ungebremst. 750 Kg
Stützlast. 100 Kg
Was zur Folge hat, dss im Fahrzeigschein des Womos
Q2. Anhänger ungebremst. 750Kg
Q1 Anhänger gebremst. -
stehen habe.
Müsste ich im Fahrzeugschein dann einen
Zentrallastanhänger nichtragen lassen?
Geht das problemlos?
Muss dann ein Anhänger als Zentralachsanhänger ausgewiesen sein?
Jo, schönen Tag noch