Zulässiges GG bzw. Nutzlast ändern.

  • Hallo zusammen,

    Besitze einen 2achsigen Anhänger. Ladefläche 3,0 X 1,3 Meter. Der Anhänger ist etwas älter, bin aber sehr zufrieden mit dem guten Teil. Vor 2 Jahre habe ich den Anhänger beide Achsen neu gegönnt ( ALKO ) Typ B1200-6 BN020 1350kg VC 811943 (ist ein Schlüssel davor).

    Das sind die Daten die auf der ALKO Achse stehen. Auflaufeinrichtung ist für 3500kg .( wurde vor einige Jahren auch neu gemacht) Der Anhänger hat 2.0 Tonnen ZGG bzw 1600 kg Nutzlast. Meine Frage.

    Gibt es Möglichkeiten den ZGG zu erhöhen?

    Wenn ich die Reifen mit passenden Traglast habe wäre das möglich, oder liege ich da falsch?

    Was wäre möglich ? Wie sieht es mit TÜV aus?

    Um die Antworten bzw ein oder andere Tip wäre ich dankbar.

    Gruß Milenko

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  • Es müssen ALLE Komponenten für das höhere Gewicht ausgelegt sein.

    Sofern es den Anhänger Hersteller noch gibt wird wahrscheinlich der Prüfer eine unbedenklichkeitsbescheinigung haben wollen.

    Die Deichsel (sofern Bauartgeprüft) muss auch das höhere Gewicht können.

    Gibt dann noch so Sachen wie Bremszuordnungsberechnung die evtl. auch verlangt werden könnte.

    Am einfachsten: Such dir den Prüfer deines geringsten Misstrauens, Sprich mit allen v orhandenen Unterlagen garniert mit ein paar Fotos das ganze mit ihm durch, mach eine Liste was du erledigen/beibringen musst, dann sollte sowas kein Problem sein oder direkt als total unwirtschaftlich herausstellen.

  • Moin,

    hast du mal ein Foto vom Typenschild der Achse?

    Oft dürfen die als einzelne Achse 1350 kg tragen aber als Tandem weniger.

    Ist aber aus dem Typenschild erkennbar.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Laut dem Typenschild als Tandem auch 1350kg

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Hallo,


    ich habe das mit meinem alten Wohnwagen von 890 auf 1000 kg gemacht.


    Ich war vorher mit allen Unterlagen dort und hatte vorab kurz mit dem Prüfer gesprochen. Das finden die wohl immer ganz gut.


    Folgendes hat er überprüft (und hatte ich mitgebracht bzw. stand auf den Bauteilen drauf):

    Achse (Gewicht stand auf Typenschild)

    Felgen (Bescheinigung vom Hersteller)
    Reifen (steht auf Reifen drauf)

    Deichsel (stand in dem Fall auf der Graubremse-Deichsel direkt eingeprägt drauf)

    Auflaufeinrichtung (Angabe auf Typenschild)
    Zugkopf (stand eingeprägt drauf)

    Bremszuordnungsberechnung habe ich mitgebracht.


    Den Rahmen (und den Rest) hat er sich per Sichtprüfung angeschaut. Es ist kein Standard-Wohnwagenrahmen, eine Eigenkonstruktion von Knaus.