Wie Tief Kotflügel für Reifenabdeckung?

  • Hallo,


    weiss jemand die rechtlichen Auflagen für Kotflügel bei Anhängern?


    Ich habe das was im Kopf von:

    -seitlich voller Reifenbreite

    -hinten bis Reifenmitte

    -vorne Reifenmitte +30Grad


    Stimmt das und gilt das bei leeren oder beladenem Anhänger?


    Letztens habe ich im Baumarkt (Österreich) gesehen, dass alle neuen Anhänger hinten Spritzlappen recht weit runter haben. Gibts da ne neue Vorschrift, oder warum haben die das?


    Gruesse,

    Michael

  • Habe jetzt noch etwas gegoogelt.


    Scheint doch komplizierter zu sein. Gibt wohl Unterscheidung, ob nationale oder EG Zulassung:

    https://www.keba-verlag.de/tun…adabdeckung-eg-zulassung/



    Stimmt das? Wenn dem so ist, verstehe ich erst recht nicht, wieso die neuen Anhänger hinten Spritzlappen haben...


    Und woher weiss ich, ob mein Anhänger von 1999 eine EG Zulassung hat, bzw, wenn ich ihn umbaue, was für eine Zulassung wirds dann?


    Gruesse,

    Michael

  • Hi,

    Kommt glaub ich auf die Zulassung nach EU oder StVZO an, ist unterschiedlich geregelt.

    Die Spritzlappen werden dran sein, damit der Anhänger nicht so vollgesifft wird.

    Gerhard

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 03/2021

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 06/2021

  • die meisten Fahrzeuge haben heut zu Tage ein COC, damit kann man das Fahrzeug in jedem EU Land problemlos zulassen


    also gelten die ECE Regeln dafür



    ältere Fahrzeuge wurden früher bei uns in D nach STVZO abgenommen, das geht auch heute noch bei Eigenbauten oder Kleinserien, dann gelten eben nur die deutschen Vorschriften, die teils etwas einfacher, teils auch komplizierter sind, so ein Fahrzeug muß dann wenn es irgendwann im Ausland zugelassen werden soll, auch dort wieder extra abgenommen werden

    Und woher weiss ich, ob mein Anhänger von 1999 eine EG Zulassung hat, bzw, wenn ich ihn umbaue, was für eine Zulassung wirds dann?

    wie gesagt, steht in den Papieren, auf der letzten Seite obs Stvzo oder EG ist, bzw wenn ein COC hast ist es immer EG


    wenn ihn umbaust, bleibt das erhalten, dann werden in der Regel nur die geänderten Abmessungen und Gewichte geändert, wird zu viel umgebaut, so das nur Achse und ein paar Teile übrig bleiben, kanns auch auf nen Eigenbau rauslaufen, dann kannst es dir aussuchen


    nach STVZO ist einfacher und kostet nur die Hälfte, viele TÜVtler wollen aber ne ECE Abnahme machen nach der FZV, is mehr verdient, aber nicht zwingend nötig, auch wenn sie gerne was anderes behaupten


    und die Spritzlappen, sind oft nur Werbeträger, kann man manchmal auch weg lassen, steht ja alles in den jeweiligen Paragraphen die schon gefunden hast, wegen Radabdeckung

  • ....aber nicht zwingend nötig, auch wenn sie gerne was anderes behaupten....

    Ich kann mir vorstellen, daß die Freundlichen dann u.U. auch mal weniger freundlich werden können, wenn man gegen ihre Aussagen argumentiert. Möglicher Weise schauen die dann noch genauer hin und lassen etwas, was sie sonst hätten durchgehen lassen, eben nicht durchgehen. Ist sicher eine Frage der Vorbereitung, Kommunikation und des Miteinanders. Wie im richtigen Leben eben.... 8)

  • Hallo,


    Das ist aber schon a bisserl mühsam.


    Bei mir im Zulassungsschein steht: "Genehmigungsgrundlage: österr. nat. Einzelgenehmigung". Also gilt wohl die österr. STVO. Jetzt muss ich noch herausfinden, was da gilt.

    Und ich wohl ein weiteres Mal mit dem Prüfer telefonieren, ob dies auch so bleibt, bei meinen Umbauten...


    lg,

    Michael

  • Hi,

    Inwiefern mühsam?

    Du hast eine Menge Freiheiten8)

    Die Entscheidung welche die beste Option ist obliegt ganz allein Dir.

    Gerhard

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 03/2021

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 06/2021

  • Ich kann mir vorstellen, daß die Freundlichen dann u.U. auch mal weniger freundlich werden können, wenn man gegen ihre Aussagen argumentiert

    naja, das bleibt jedem selbst überlassen, aber wenn ich im Recht bin und ne normale Abnahme nach STVZO 120 € kostet und ne Abnahme nach FZV 250€ dann ist klar was ich mache, vor allem wenn das mein eigener Anhänger wird, der keine internationale Zulassung braucht


    und der TÜVtler muß ja nicht unbedingt mein bester Freund werden, es reicht wenn er seine Arbeit zufriedenstellend erledigt, und wenn ich ne Abnahme nach STVZO will, dann muß er das machen, stellt er sich quer, geh ich woanders hin und geb seim Vorgesetzten Bescheid, beim nächsten Mal macht er was ich will


    Wenn Du zum Bäcker gehst und willst ein Weißbrot, oder der will dir ein Schwarzbrot aufschwatzen was doppelt so teuer ist und dir nicht schmeckt, kaufst du das dann trotzdem? ich nicht


    das ist genauso wie mit den DS, ne zeitlang haben sich einige geweigert die ab zu nehmen, nachdem ich mein TÜVtler so lange genervt hab bis es zur höchsten Stelle nach München ging, hat nun der TÜV Süd offiziell gesagt das DS wieder abgenommen werden


    wenn man immer nur Ja und Amen sagt, kann man manche Dinge entweder vergessen oder muß viel Geld haben, ist beides nicht mein Ding

  • DS ist hier im Forum die Kurzform für DrehSchemelanhänger ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001